Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
16 kB
Datum
17.12.2009
Erstellt
18.12.09, 06:56
Aktualisiert
18.12.09, 06:56
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 527/2009
Az.: -51-Bt.
Amt: - 51 BeschlAusf.: - -10- Datum: 05.10.2009
Beratungsfolge
Rat
Termin
27.10.2009
Rat
10.11.2009
Rat
17.12.2009
Betrifft:
Bemerkungen
Neubildung des Jugendhilfeausschusses
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel stehen zur Verfügung.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 05.10.2009
Beschlussentwurf:
1. Als stimmberechtigte Mitglieder bzw. gebundene Vertreter/innen für den
Jugendhilfeausschuss im Jugendamt der Stadt Erftstadt werden gewählt:
Mitglieder des Rates oder Frauen und
Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind:
gebundene Vertreter/innen:
1. ...............................................................
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6. ...............................................................
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8. ...............................................................
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9. ...............................................................
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Mitglieder, die von den freien Trägern
vorgeschlagen wurden:
gebundene Vertreter/innen:
10. .............................................................
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2. Als beratende Mitglieder nach § 4 Abs.4 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Erftstadt
werden gewählt:
Auf Vorschlag des Stadtjugendrings:
als ordentliches Mitglied
als Vertreter/in
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...............................................................
Auf Vorschlag des Stadtelternrates:
als ordentliches Mitglied
als Vertreter/in
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Der AK „MädchenArbeit in Erftstadt“ (ehemals „Mädchen in der Jugendhilfeplanung“) wird für diese
Legislaturperiode keine Vertretung für den Ausschuss benennen können, da kein Mitglied die
Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllt.
Begründung:
Der Jugendhilfeausschuss wird aufgrund der Bestimmungen des SGB VIII, des ersten
Ausführungsgesetzes zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (AG-KJHG), der Gemeindeordnung NW
und der Satzung für das Jugendamt der Stadt Erftstadt gewählt. Er umfasst:
1.
als stimmberechtigte Mitglieder:
a)
b)
2.
9 Personen, die der Vertretungskörperschaft angehören oder von ihr gewählte
Männer und Frauen, die in der Jugendhilfe erfahren sind;
6 Frauen und Männer, die von den in Erftstadt wirkenden anerkannten Trägern der
freien Jugendhilfe vorgeschlagen werden;
als beratende Mitglieder:
a)
b)
den Hauptverwaltungsbeamten oder eine vom ihm bestellte Vertretung;
den Leiter des Jugendamtes oder seine Vertretung;
-2-
c)
d)
e)
f)
g)
h)
eine Richterin/einen Richter des Vormundschaftsgerichtes oder des
Familiengerichtes oder eine Jugendrichterin/einen Jugendrichter, die/der von der
zuständigen Präsidentin/dem zuständigen Präsidenten des Landgerichts bestellt
wird;
eine Vertreterin/einen Vertreter der Arbeitsverwaltung, die/der von der Direktorin der
zuständigen Bundesagentur für Arbeit bestellt wird;
eine Vertreterin/einen Vertreter der Schulen, die/der von der zuständigen örtlichen
Stelle bestellt wird;
eine Vertreterin/einen Vertreter der Polizei, die/der von der zuständigen örtlichen
Stelle bestellt wird;
je eine Vertretung der katholischen und der evangelischen Kirche, die von der
zuständigen Stelle der Religionsgemeinschaft bestellt wird;
je eine sachkundige Frau bzw. einen sachkundigen Mann, die/der auf Vorschlag
des Stadtjugendrings und des Stadtelternrates sowie des AK „Mädchen in der
Jugendhilfeplanung“ vom Rat gewählt werden.
Für die stimmberechtigten Mitglieder und die beratenden Mitglieder unter h) ist je eine
persönliche Vertretung zu wählen. Die persönliche Vertretung der beratenden Mitglieder
unter a) bis g) wird von der zuständigen Stelle bestellt.
Der/die Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses und seine/ihre Stellvertretung werden
nach § 4 Abs. 5 AG-KJHG von den stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses aus
den Mitgliedern, die dem Rat angehören, gewählt.
Bei der Wahl der stimmberechtigten Mitglieder sind Frauen nach § 4 Abs. 2 AG-KJHG
angemessen zu berücksichtigen. Ziel ist es, ein paritätisches Geschlechterverhältnis
anzustreben.
Vorschläge der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe, insbesondere der
Wohlfahrtsverbände und der Jugendverbände sind nach § 4 Abs. 4 AG-KJHG
entsprechend der Bedeutung ihrer Arbeit für die Jugendhilfe in Erftstadt angemessen zu
berücksichtigen.
Die Verwaltung bittet die Fraktionen um Abgabe eines einheitlichen Wahlvorschlags oder von
Vorschlagslisten – getrennt für Mitglieder und Stellvertreter -, die die Reihenfolge des
Beschlussentwurfs ausweisen.
Die Verwaltung des Jugendamtes hat alle vorschlagsberechtigten Verbände am 15.07.2009
angeschrieben. Nach § 4 Abs. 4 AG-KJHG haben die Verbände mindestens die doppelte Anzahl
der insgesamt auf sie entfallenden Mitglieder und ihrer Stellvertreter/innen vorzuschlagen.
Folgende Vorschläge wurden eingereicht:
A
Jugendverbände
ordentliche Mitglieder
stellvertretende Mitglieder
1. Frank Gliedner
Auf dem Graben 16
für BDKJ
1. Karl-Heinz Hofmeister
Josefstraße 38
für BDKJ
2. Dr. Stefan Hanisch
Eifelstraße 100
für Sportjugend
2. Denis Heinrich
Landstraße 23
für Sportjugend
3. Thomas Koxholt
Kallenhofstraße 35
für Szene 93
3. Philipp Wasmund
Von-Leibnitz-Str. 12
für Szene 93
-3-
Diese Vorschläge wurden abgestimmt vom Stadtjugendring eingereicht. Ergänzend
hat die Jugendabteilung der St. Kunibertus-Schützengesellschaft in Gymnich drei
weitere Vorschläge sowohl für die ordentliche als auch für die stellvertretende
Mitgliedschaft eingereicht.
B
4. Michael Keil
Kerpener Straße 19
4. dito
5. Markus Kranz
Kohlstraße 76
5. dito
6. Marius Link
Gymnicher Hauptstr. 28
6. dito
Wohlfahrtsverbände
(Es wurde ein einheitlicher Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände
im Rhein-Erft-Kreis eingereicht. Die Diakonie ist derzeit leider nicht in der Lage, einen
Vertreter zu benennen. Es soll noch eine Nachmeldung erfolgen.)
ordentliche Mitglieder
stellvertretende Mitglieder
7. Henning Schmidt
Carl-Schurz-Str. 9
für AWO
7. Sabine Weidenfeld
Sophienweg 3
für AWO
8. Walter Dreser
Matthias-Kurt-Str. 25
für Caritas-Verband
8. Volker Heck
Sperlingsweg 2 a
für Caritas-Verband
9. noch keine Meldung
9. Irmgard Heidemann
Bussardweg 22
für DRK
für Diakonie
C
Für die beratende Mitgliedschaft nach § 4 Abs. 4 der Satzung für das Jugendamt
wurden vorgeschlagen:
ordentliche Mitglieder
stellvertretende Mitglieder
1. Willi Scheutwinkel
Mellerweg 11 a
für den Stadtjugendring
1. vakant
2. Guido Pelzer
Eifelstraße 108
für den Stadtelternrat
2. Dr. Gerda Oswald
Kleine Jüch 14
für den Stadtelternrat
(Bösche)
-4-