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Beschlussvorlage (Neubildung des Jugendhilfeausschusses)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
16 kB
Datum
17.12.2009
Erstellt
18.12.09, 06:56
Aktualisiert
18.12.09, 06:56
Beschlussvorlage (Neubildung des Jugendhilfeausschusses) Beschlussvorlage (Neubildung des Jugendhilfeausschusses) Beschlussvorlage (Neubildung des Jugendhilfeausschusses) Beschlussvorlage (Neubildung des Jugendhilfeausschusses)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 527/2009 Az.: -51-Bt. Amt: - 51 BeschlAusf.: - -10- Datum: 05.10.2009 Beratungsfolge Rat Termin 27.10.2009 Rat 10.11.2009 Rat 17.12.2009 Betrifft: Bemerkungen Neubildung des Jugendhilfeausschusses Finanzielle Auswirkungen: Mittel stehen zur Verfügung. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 05.10.2009 Beschlussentwurf: 1. Als stimmberechtigte Mitglieder bzw. gebundene Vertreter/innen für den Jugendhilfeausschuss im Jugendamt der Stadt Erftstadt werden gewählt: Mitglieder des Rates oder Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind: gebundene Vertreter/innen: 1. ............................................................... 1. ......................................................... 2. ............................................................... 2. ......................................................... 3. ............................................................... 3. ......................................................... 4. ............................................................... 4. ......................................................... 5. ............................................................... 5. ......................................................... 6. ............................................................... 6. ......................................................... 7. ............................................................... 7. ......................................................... 8. ............................................................... 8. ......................................................... 9. ............................................................... 9. ......................................................... Mitglieder, die von den freien Trägern vorgeschlagen wurden: gebundene Vertreter/innen: 10. ............................................................. 10. ....................................................... 11. ............................................................. 11. ....................................................... 12. .............................................................. 12. ....................................................... 13. .............................................................. 13. ....................................................... 14. .............................................................. 14. ....................................................... 15. .............................................................. 15. ....................................................... 2. Als beratende Mitglieder nach § 4 Abs.4 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Erftstadt werden gewählt: Auf Vorschlag des Stadtjugendrings: als ordentliches Mitglied als Vertreter/in ...................................................................... ............................................................... Auf Vorschlag des Stadtelternrates: als ordentliches Mitglied als Vertreter/in ...................................................................... ............................................................... Der AK „MädchenArbeit in Erftstadt“ (ehemals „Mädchen in der Jugendhilfeplanung“) wird für diese Legislaturperiode keine Vertretung für den Ausschuss benennen können, da kein Mitglied die Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllt. Begründung: Der Jugendhilfeausschuss wird aufgrund der Bestimmungen des SGB VIII, des ersten Ausführungsgesetzes zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (AG-KJHG), der Gemeindeordnung NW und der Satzung für das Jugendamt der Stadt Erftstadt gewählt. Er umfasst: 1. als stimmberechtigte Mitglieder: a) b) 2. 9 Personen, die der Vertretungskörperschaft angehören oder von ihr gewählte Männer und Frauen, die in der Jugendhilfe erfahren sind; 6 Frauen und Männer, die von den in Erftstadt wirkenden anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe vorgeschlagen werden; als beratende Mitglieder: a) b) den Hauptverwaltungsbeamten oder eine vom ihm bestellte Vertretung; den Leiter des Jugendamtes oder seine Vertretung; -2- c) d) e) f) g) h) eine Richterin/einen Richter des Vormundschaftsgerichtes oder des Familiengerichtes oder eine Jugendrichterin/einen Jugendrichter, die/der von der zuständigen Präsidentin/dem zuständigen Präsidenten des Landgerichts bestellt wird; eine Vertreterin/einen Vertreter der Arbeitsverwaltung, die/der von der Direktorin der zuständigen Bundesagentur für Arbeit bestellt wird; eine Vertreterin/einen Vertreter der Schulen, die/der von der zuständigen örtlichen Stelle bestellt wird; eine Vertreterin/einen Vertreter der Polizei, die/der von der zuständigen örtlichen Stelle bestellt wird; je eine Vertretung der katholischen und der evangelischen Kirche, die von der zuständigen Stelle der Religionsgemeinschaft bestellt wird; je eine sachkundige Frau bzw. einen sachkundigen Mann, die/der auf Vorschlag des Stadtjugendrings und des Stadtelternrates sowie des AK „Mädchen in der Jugendhilfeplanung“ vom Rat gewählt werden. Für die stimmberechtigten Mitglieder und die beratenden Mitglieder unter h) ist je eine persönliche Vertretung zu wählen. Die persönliche Vertretung der beratenden Mitglieder unter a) bis g) wird von der zuständigen Stelle bestellt. Der/die Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses und seine/ihre Stellvertretung werden nach § 4 Abs. 5 AG-KJHG von den stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses aus den Mitgliedern, die dem Rat angehören, gewählt. Bei der Wahl der stimmberechtigten Mitglieder sind Frauen nach § 4 Abs. 2 AG-KJHG angemessen zu berücksichtigen. Ziel ist es, ein paritätisches Geschlechterverhältnis anzustreben. Vorschläge der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe, insbesondere der Wohlfahrtsverbände und der Jugendverbände sind nach § 4 Abs. 4 AG-KJHG entsprechend der Bedeutung ihrer Arbeit für die Jugendhilfe in Erftstadt angemessen zu berücksichtigen. Die Verwaltung bittet die Fraktionen um Abgabe eines einheitlichen Wahlvorschlags oder von Vorschlagslisten – getrennt für Mitglieder und Stellvertreter -, die die Reihenfolge des Beschlussentwurfs ausweisen. Die Verwaltung des Jugendamtes hat alle vorschlagsberechtigten Verbände am 15.07.2009 angeschrieben. Nach § 4 Abs. 4 AG-KJHG haben die Verbände mindestens die doppelte Anzahl der insgesamt auf sie entfallenden Mitglieder und ihrer Stellvertreter/innen vorzuschlagen. Folgende Vorschläge wurden eingereicht: A Jugendverbände ordentliche Mitglieder stellvertretende Mitglieder 1. Frank Gliedner Auf dem Graben 16 für BDKJ 1. Karl-Heinz Hofmeister Josefstraße 38 für BDKJ 2. Dr. Stefan Hanisch Eifelstraße 100 für Sportjugend 2. Denis Heinrich Landstraße 23 für Sportjugend 3. Thomas Koxholt Kallenhofstraße 35 für Szene 93 3. Philipp Wasmund Von-Leibnitz-Str. 12 für Szene 93 -3- Diese Vorschläge wurden abgestimmt vom Stadtjugendring eingereicht. Ergänzend hat die Jugendabteilung der St. Kunibertus-Schützengesellschaft in Gymnich drei weitere Vorschläge sowohl für die ordentliche als auch für die stellvertretende Mitgliedschaft eingereicht. B 4. Michael Keil Kerpener Straße 19 4. dito 5. Markus Kranz Kohlstraße 76 5. dito 6. Marius Link Gymnicher Hauptstr. 28 6. dito Wohlfahrtsverbände (Es wurde ein einheitlicher Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände im Rhein-Erft-Kreis eingereicht. Die Diakonie ist derzeit leider nicht in der Lage, einen Vertreter zu benennen. Es soll noch eine Nachmeldung erfolgen.) ordentliche Mitglieder stellvertretende Mitglieder 7. Henning Schmidt Carl-Schurz-Str. 9 für AWO 7. Sabine Weidenfeld Sophienweg 3 für AWO 8. Walter Dreser Matthias-Kurt-Str. 25 für Caritas-Verband 8. Volker Heck Sperlingsweg 2 a für Caritas-Verband 9. noch keine Meldung 9. Irmgard Heidemann Bussardweg 22 für DRK für Diakonie C Für die beratende Mitgliedschaft nach § 4 Abs. 4 der Satzung für das Jugendamt wurden vorgeschlagen: ordentliche Mitglieder stellvertretende Mitglieder 1. Willi Scheutwinkel Mellerweg 11 a für den Stadtjugendring 1. vakant 2. Guido Pelzer Eifelstraße 108 für den Stadtelternrat 2. Dr. Gerda Oswald Kleine Jüch 14 für den Stadtelternrat (Bösche) -4-