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Beschlussvorlage (Antrag bzgl. Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Erftstadt, Änderung der Fraktionszuwendungen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
42 kB
Datum
17.12.2009
Erstellt
18.12.09, 06:56
Aktualisiert
18.12.09, 06:56
Beschlussvorlage (Antrag bzgl. Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Erftstadt,
Änderung der Fraktionszuwendungen)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 504/2009 Az.: Amt: - 100 BeschlAusf.: - 100 Datum: 16.09.2009 Beratungsfolge Rat Termin 27.10.2009 Hauptausschuss 16.12.2009 Rat 17.12.2009 Betrifft: Bemerkungen Antrag bzgl. Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Erftstadt, Änderung der Fraktionszuwendungen Finanzielle Auswirkungen: Die jährlichen Mehrkosten betragen 6.000,00 Euro Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 14.10.2009 Beschlussentwurf: Der Antrag bedarf der Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Erftstadt. Begründung: Die bisherige Regelung in § 9 der Hauptsatzung der Stadt Erftstadt lautet: §9 (1) (2) (3) Fraktionen Die Fraktionen erhalten aus Haushaltsmitteln der Stadt Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung ( § 56 Abs. 3 GO NW). Die Zuwendung beträgt monatlich: a) 750 € als Sockelbetrag und b) 70 € für jede(n) Stadtverordnete(n) der Fraktion. Sachleistungen der Stadt sind ggf. mit diesen Zuschüssen zu verrechnen. Fraktionsvorsitzende und stellvertretende Fraktionsvorsitzende erhalten neben den Entschädigungen, die den Stadtverordneten nach 45 GO NW zustehen, eine Aufwandsentschädigungdie den Stadtverordneten nach § nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung. (Bösche)