Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
42 kB
Datum
17.12.2009
Erstellt
18.12.09, 06:56
Aktualisiert
18.12.09, 06:56
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 504/2009
Az.:
Amt: - 100 BeschlAusf.: - 100 Datum: 16.09.2009
Beratungsfolge
Rat
Termin
27.10.2009
Hauptausschuss
16.12.2009
Rat
17.12.2009
Betrifft:
Bemerkungen
Antrag bzgl. Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Erftstadt,
Änderung der Fraktionszuwendungen
Finanzielle Auswirkungen:
Die jährlichen Mehrkosten betragen 6.000,00 Euro
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 14.10.2009
Beschlussentwurf:
Der Antrag bedarf der Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Erftstadt.
Begründung:
Die bisherige Regelung in § 9 der Hauptsatzung der Stadt Erftstadt lautet:
§9
(1)
(2)
(3)
Fraktionen
Die Fraktionen erhalten aus Haushaltsmitteln der Stadt Zuwendungen zu den sächlichen und
personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung ( § 56 Abs. 3 GO NW).
Die Zuwendung beträgt monatlich:
a) 750 € als Sockelbetrag und
b)
70 € für jede(n) Stadtverordnete(n) der Fraktion.
Sachleistungen der Stadt sind ggf. mit diesen Zuschüssen zu verrechnen.
Fraktionsvorsitzende und stellvertretende Fraktionsvorsitzende erhalten neben den
Entschädigungen, die den Stadtverordneten nach 45 GO NW zustehen, eine
Aufwandsentschädigungdie den Stadtverordneten nach § nach Maßgabe der
Entschädigungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung.
(Bösche)