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Beschlussvorlage (Anlage 2)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
43 kB
Datum
17.12.2009
Erstellt
18.12.09, 06:56
Aktualisiert
18.12.09, 06:56
Beschlussvorlage (Anlage 2)

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Inhalt der Datei

Anlage 2 zu A 504/2009 Bisheriger Satzungstext: Möglicher neuer Satzungstext: Auszug aus der Hauptsatzung (1) Die Änderung ist kursiv und fett dargestellt. §9 §9 Fraktionen Fraktionen Die Fraktionen erhalten aus Haushaltsmitteln der Stadt (1) Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung ( § 56 Abs. 3 GO NW). Die Fraktionen erhalten aus Haushaltsmitteln der Stadt Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung ( § 56 Abs. 3 GO NW). Die Zuwendung beträgt monatlich: a) 750 € als Sockelbetrag und b) 70 € für jede(n) Stadtverordnete(n) der Fraktion. Die Zuwendung beträgt monatlich: a) 1000 € als Sockelbetrag und b) 60 € für jede(n) Stadtverordnete(n) der Fraktion. (2) Sachleistungen der Stadt sind ggf. mit diesen Zuschüssen zu (2) verrechnen. Sachleistungen der Stadt sind ggf. mit diesen Zuschüssen zu verrechnen. (3) Fraktionsvorsitzende und stellvertretende Fraktionsvorsitzende erhalten neben den Entschädigungen, die den Stadtverordneten nach § 45 GO NW zustehen, eine Aufwandsentschädigung nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung. Fraktionsvorsitzende und stellvertretende Fraktionsvorsitzende erhalten neben den Entschädigungen, die den Stadtverordneten nach 45 GO NW zustehen, eine Aufwandsentschädigung nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung. (3)