Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
43 kB
Datum
17.12.2009
Erstellt
18.12.09, 06:56
Aktualisiert
18.12.09, 06:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 2 zu A 504/2009
Bisheriger Satzungstext:
Möglicher neuer Satzungstext:
Auszug aus der Hauptsatzung
(1)
Die Änderung ist kursiv und fett dargestellt.
§9
§9
Fraktionen
Fraktionen
Die Fraktionen erhalten aus Haushaltsmitteln der Stadt (1)
Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen
für die Geschäftsführung ( § 56 Abs. 3 GO NW).
Die Fraktionen erhalten aus Haushaltsmitteln der Stadt
Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen
für die Geschäftsführung ( § 56 Abs. 3 GO NW).
Die Zuwendung beträgt monatlich:
a) 750 € als Sockelbetrag und
b)
70 € für jede(n) Stadtverordnete(n) der Fraktion.
Die Zuwendung beträgt monatlich:
a) 1000 € als Sockelbetrag und
b)
60 € für jede(n) Stadtverordnete(n) der Fraktion.
(2)
Sachleistungen der Stadt sind ggf. mit diesen Zuschüssen zu (2)
verrechnen.
Sachleistungen der Stadt sind ggf. mit diesen Zuschüssen zu
verrechnen.
(3)
Fraktionsvorsitzende und stellvertretende Fraktionsvorsitzende
erhalten neben den Entschädigungen, die den Stadtverordneten
nach § 45 GO NW zustehen, eine Aufwandsentschädigung nach
Maßgabe der Entschädigungsverordnung in der jeweils geltenden
Fassung.
Fraktionsvorsitzende und stellvertretende Fraktionsvorsitzende
erhalten neben den Entschädigungen, die den Stadtverordneten
nach 45 GO NW zustehen, eine Aufwandsentschädigung nach
Maßgabe der Entschädigungsverordnung in der jeweils geltenden
Fassung.
(3)