Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Gemeinde Inden bei Einsätzen der Feuerwehr vom 02. November 2000)

Daten

Kommune
Inden
Größe
11 kB
Datum
12.06.2008
Erstellt
09.03.09, 14:28
Aktualisiert
09.03.09, 14:28
Beschlussvorlage (3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Gemeinde Inden bei Einsätzen der Feuerwehr vom 02. November 2000) Beschlussvorlage (3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Gemeinde Inden bei Einsätzen der Feuerwehr vom 02. November 2000) Beschlussvorlage (3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Gemeinde Inden bei Einsätzen der Feuerwehr vom 02. November 2000)

öffnen download melden Dateigröße: 11 kB

Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Ordnungsamt 37 20 00 15.05.2008 öffentlich Beratungsfolge Termin Hauptausschuss 04.06.2008 Rat 12.06.2008 TOP Ein Ja Nein 521/2008 Ent Bemerkungen Betrifft: 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Gemeinde Inden bei Einsätzen der Feuerwehr vom 02. November 2000 Beschlussentwurf: Der Rat der Gemeinde Inden beschließt die als Anlage beigefügte 3. Änderungssatzung vom 12. Juni 2008 zur Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Gemeinde Inden bei Einsätzen der Feuerwehr vom 02. November 2000. Begründung: Als Konsequenz der Rechtssprechung des OVG NRW zur Ölspurbeseitigung durch kommunale Feuerwehren hat das Innenministerium die Kostenersatzregelungen im Gesetz über den Feuerschutz und Hilfeleistungen (FSHG) um eine Inanspruchnahmemöglichkeit des Straßenbaulastträgers ergänzt. Diese Regelung wurde als Artikel 13 des Gesetzes zur Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechtes verabschiedet und ist am 01.01.2008 in Kraft getreten. Aus diesem Grund war eine Anpassung der Satzung der Gemeinde Inden notwendig, um Kostenersatz auch bei Straßenbaulastträgern in Bezug auf Ölspuren geltend machen zu können. Da zum 01.01.2008 ein Vertrag mit der Firma EURES Management, Logistik S.L. dahingehend geschlossen wurde, dass diese je nach Fläche bzw. Länge der Ölspur mit einer Beseitigung derselben seitens der Gemeinde Inden beauftragt werden können, muss ein Kostenersatz bei Beauftragung Dritter ebenfalls geregelt sein. Die 3. Änderungssatzung soll nach dem Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft treten. Diese ist als Anlage beigefügt. 3. Änderungssatzung vom 12. Juni 2008 zur Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Gemeinde Inden bei Einsätzen der Feuerwehr vom 02. November 2000 Aufgrund der §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Ersten Teils des Gesetzes vom 03. Mai 2005 (GV.NRW S. 498), § 41 Abs. 2- 4 des Gesetzes über den Feuerschutz und Hilfeleistungen (FSHG) vom 10. Februar 1998 (GV.NW. S. 122 / SGV NW 213), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes zur Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechtes am 07.12.2007 (Drs. 14/4973) und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) vom 21.10.1969, zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. April 2005 (GV. NRW S. 488), hat der Rat der Gemeinde Inden in seiner Sitzung am 12. Juni 2008 folgende 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Gemeinde Inden bei Einsätzen der Feuerwehr vom 02. November 2000 beschlossen: Artikel I § 2 Kostentragung Abs. 2 wird ergänzt um Satz 3 und 4: Dies gilt ebenso für den Fall, dass die Gemeinde Inden mit der Schadensverhütung und –bekämpfung einen Dritten beauftragt. Die hierdurch entstehenden Kosten sind ebenfalls in voller Höhe zu ersetzen. Artikel II Diese 3. Änderungsatzung tritt mit dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Bekanntmachungsverordnung: Diese 3. Änderungssatzung vom 12. Juni 2008 zur Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Gemeinde Inden bei Einsätzen der Feuerwehr vom 02. November 2000 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 die Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der GO NW gegen die vorstehende Satzung nach Ablauf eines Jahres seit der Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, Beschlußvorlage 521/2008 Seite 2 b. c. d. die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Inden, den 12.06.2008 Der Bürgermeister Schuster Beschlußvorlage 521/2008 Seite 3