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Beschlussvorlage (Widmung und Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage "Am Römerhof" in Geyen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
18 kB
Datum
28.09.2010
Erstellt
29.09.10, 07:39
Aktualisiert
29.09.10, 07:39
Beschlussvorlage (Widmung und Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage "Am Römerhof" in Geyen) Beschlussvorlage (Widmung und Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage "Am Römerhof" in Geyen)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Ausschuss für Tiefbau und Verkehr Rat IV/601.04.21.63 (Amt/Aktenzeichen) Termin 15.09.2010 28.09.2010 ö. S. X X Frau Bündgens (Verfasser/in) 277/2010 nö. S. TOP 30.07.2010 (Datum) BETREFF: 1. Widmung eines Abschnitts der Erschließungsanlage „Am Römerhof“ in Geyen 2. Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung eines Abschnitts der Erschließungsanlage "Am Römerhof" in Geyen VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: x ja ja nein x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: zu 1: Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Erschließungsanlage „Am Römerhof“ in Geyen in dem Abschnitt, wie er in der Kartenanlage zu dieser Vorlage gekennzeichnet ist, gemäß § 6 des Straßenund Wegegesetzes NRW (StrWG) zu widmen. Die Flurstücke 505 aus der Flur 8 und die Flurstücke 2598 (teilweise), 2628 und 2284 aus der Flur 11 werden als Gemeindestraße (Anliegerstraße) ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne des § 3 Absatz 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Absatz 4 Ziffer 2 StrWG gewidmet (in der Kartenanlage schraffiert dargestellt). -1- Das Flurstück 2288 aus der Flur 11 wurde bereits gewidmet (mit Beschränkung auf die Benutzungsart „Fußweg“). Die Straße ist bereits dem öffentlichen Verkehr übergeben. Die Widmung tritt daher spätestens mit der nach § 6 Absatz 1 StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. zu 2: Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung des fertig gestellten Abschnitts (gem. Beschluss vom 2.5.2005) der Erschließungsanlage „Am Römerhof“ in Geyen (Flurstück 505 aus der Flur 8, Flurstücke 2598 (teilweise), 2628 und 2284 aus der Flur 11) gemäß beigefügter Anlage zu beschließen. ERLÄUTERUNGEN: zu 1: Die aufgeführten Flurstücke sind im Bebauungsplan 34/6 Geyen als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen und wurden zu Eigentum der Stadt Pulheim übertragen. Die Widmung ist die Voraussetzung für die Erhebung der Erschließungsbeiträge. Die Straße „Am Römerhof“ wurde in dem zu widmenden Abschnitt zwischenzeitlich endgültig ausgebaut. zu 2: Gemäß § 8 Absatz 1 der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Pulheim vom 18.12.1987 sind Erschließungsanlagen u.a. erst dann hergestellt, wenn sie über eine beiderseitige Gehweganlage verfügen. Im Gegensatz hierzu wurde der zwischenzeitlich fertig gestellte Abschnitt der Straße „Am Römerhof“ teilweise in Verbundpflaster und teilweise in Asphalt als Mischfläche hergestellt. Beitragspflichten können erst dann entstehen, wenn eine von § 8 Absatz 1 b der o.a. Satzung abweichende Merkmalsregelung durch Erlass der beigefügten Abweichungssatzung beschlossen worden ist. Die Satzung ist erforderlich, um die Erschließungsbeiträge erheben zu können. -2-