Daten
Kommune
Pulheim
Größe
18 kB
Datum
28.09.2010
Erstellt
29.09.10, 07:39
Aktualisiert
29.09.10, 07:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
Rat
IV/601.04.21.63
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
15.09.2010
28.09.2010
ö. S.
X
X
Frau Bündgens
(Verfasser/in)
277/2010
nö. S.
TOP
30.07.2010
(Datum)
BETREFF:
1. Widmung eines Abschnitts der Erschließungsanlage „Am Römerhof“ in Geyen
2. Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung eines Abschnitts der Erschließungsanlage "Am
Römerhof" in Geyen
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
x
ja
ja
nein
x
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
zu 1:
Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Erschließungsanlage „Am Römerhof“
in Geyen in dem Abschnitt, wie er in der Kartenanlage zu dieser Vorlage gekennzeichnet ist, gemäß § 6 des Straßenund Wegegesetzes NRW (StrWG) zu widmen.
Die Flurstücke 505 aus der Flur 8 und die Flurstücke 2598 (teilweise), 2628 und 2284 aus der Flur 11 werden als Gemeindestraße (Anliegerstraße) ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne des § 3 Absatz 1 Ziffer 3 in
Verbindung mit Absatz 4 Ziffer 2 StrWG gewidmet (in der Kartenanlage schraffiert dargestellt).
-1-
Das Flurstück 2288 aus der Flur 11 wurde bereits gewidmet (mit Beschränkung auf die Benutzungsart „Fußweg“).
Die Straße ist bereits dem öffentlichen Verkehr übergeben. Die Widmung tritt daher spätestens mit der nach § 6 Absatz 1
StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
zu 2:
Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung des fertig gestellten Abschnitts (gem. Beschluss vom 2.5.2005) der Erschließungsanlage „Am Römerhof“
in Geyen (Flurstück 505 aus der Flur 8, Flurstücke 2598 (teilweise), 2628 und 2284 aus der Flur 11) gemäß beigefügter
Anlage zu beschließen.
ERLÄUTERUNGEN:
zu 1:
Die aufgeführten Flurstücke sind im Bebauungsplan 34/6 Geyen als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen und wurden
zu Eigentum der Stadt Pulheim übertragen.
Die Widmung ist die Voraussetzung für die Erhebung der Erschließungsbeiträge.
Die Straße „Am Römerhof“ wurde in dem zu widmenden Abschnitt zwischenzeitlich endgültig ausgebaut.
zu 2:
Gemäß § 8 Absatz 1 der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Pulheim vom 18.12.1987 sind Erschließungsanlagen
u.a. erst dann hergestellt, wenn sie über eine beiderseitige Gehweganlage verfügen. Im Gegensatz hierzu wurde der
zwischenzeitlich fertig gestellte Abschnitt der Straße „Am Römerhof“ teilweise in Verbundpflaster und teilweise in Asphalt
als Mischfläche hergestellt. Beitragspflichten können erst dann entstehen, wenn eine von § 8 Absatz 1 b der o.a. Satzung
abweichende Merkmalsregelung durch Erlass der beigefügten Abweichungssatzung beschlossen worden ist.
Die Satzung ist erforderlich, um die Erschließungsbeiträge erheben zu können.
-2-