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Beschlussvorlage (Anregung und Beschwerde gem. § 24 GO NRW)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
15 kB
Datum
14.09.2010
Erstellt
13.09.10, 19:22
Aktualisiert
13.09.10, 19:22
Beschlussvorlage (Anregung und Beschwerde gem. § 24 GO NRW) Beschlussvorlage (Anregung und Beschwerde gem. § 24 GO NRW)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Haupt- und Finanzausschuss III/70 (Amt/Aktenzeichen) Termin 14.09.2010 ö. S. X Frau Juris (Verfasser/in) 296/2010 nö. S. TOP 21.07.2010 (Datum) BETREFF: Anregung und Beschwerde gem. § 24 GO NRW VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Bürger HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Haupt- und Finanzausschuss als Beschwerdeausschuss lehnt den Bürgerantrag des Bürgers ab. -1- ERLÄUTERUNGEN: Aufgrund der erneuten Einlassung eines Bürgers wurde der Sachverhalt nochmals eingehend geprüft. Nach Rücksprache mit allen damals beteiligten Mitarbeitern, die teilweise aus dem Dienst der Stadt ausgeschieden sind, sowie den Gewerbetreibenden, welche an dem Gesprächstermin am 03.03.2004 teilgenommen haben, ist in der damaligen Besprechung tatsächlich das Thema Abfallbeseitigung sowie Entsorgung des Abraums durch die Gewerbetreibenden auf den Containerplätzen der Stadt besprochen worden. Einzelne Gewerbetreibende sowie die damalige Mitarbeiterin der Friedhofsverwaltung bestätigen eine Absprache zur Entsorgung des Abraums. Für die Entscheidung, zukünftig die bestehende Regelung der Satzung einzuhalten, hat dieser Sachverhalt jedoch keine Bedeutung, da der Friedhofsgärtnerei nicht vorgeworfen wird, sich in der Vergangenheit regelwidrig verhalten zu haben, sondern lediglich beschlossen wurde, wie die Entsorgung zukünftig gehandhabt werden soll. -2-