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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 296/2010)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
2,0 MB
Datum
14.09.2010
Erstellt
13.09.10, 19:22
Aktualisiert
13.09.10, 19:22
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Inhalt der Datei

I .. i: Herrn Fronk Bürgermeister Keppeler .i Gäa-tFulhetm rg ermeister' .j und die Domen und Herren im Rot der Stodt Pulheim Alte Kölner Str. 26 = aetTätäFrtit b ü HnE, 0 8, JUNI 3010 50259 Pulheim 2. )uni2OlO ', ).i Beschwerde und Anregung gemöß $ 24 GO NW Hier: { Beschlussvorloge Entsorgung GrÜnobfoll ouf Friedhöfen Nr. 110/20I0 Bürgerfroge in der Rotssitzung vom I I .05.2010i Sehr geehrter Herr BÜrgermeister, sehr geehrte Domen und Herren der o.g. Beschlussvorloge ist wie folgt zu entnehmen: ,lAnders/oufende mündliche Absprochen wurden mit der Friedhofsverwoltung zu keinem Zeitpunkf getroffen"' Mit der Folge: In der Sitzung des Houpt- und Finonzousschusses om 27.04.2010 wurde unseres Erochtens oufgrund folscher Aussogen der Friedhofsverwoltung eine Entscheidung bezÜglich der Entsorgungskosten des GrÜnobfolls getroffen. -. Gegen dieses Hondeln der stödtischen Verwoltung erhebe ich Beschwerde gemöss $ 24 GO NW' Begründung: fntgegen ihrer Aussoge in der Vorloge und wie bereits in der Rotssitzung vorgetrogen. hot nieileäocfr eine Absproche mif der Friedhofsverwoltung bestonden. (siehe Anloge) Do die Beschlussvorlogen mit Anhöngen im Internet für jeden einsehbor sind, und unier der prömisse, doss unser Nome genonnt wird, bitten wir hier ousdrÜcklich um eine ongemessene Richiigstellung. Dementsprechend rege ich gemöss $ 24 GO NW on den richtigen Sochverholt zur erneuten Entscheidung Über die Entsorgungskosien dem Rot mitzuteilen Gerne bieten wir den Mitgliedern des Rctes und der einzelnen Froktionen on, die problemotik des Sochverholtes ouch in Einzelgespröchen. ouch on Follbeispielen, dozulegen Für die K1örung von Fochfrogen stehen wir lhnen gerne ouch kuzfristig zur VerfÜgung- bitten um entsprecn'Lnde Mitteilung in welchem Ausschuss unsere Beschwerde vorgeirogen wird. Wir Mit freundlichen GrÜßen /\ e ANLAGE F Für die Domen und Henn des Rotes nochfolgend die Absproche: Im FrÜhiohr 2004, qocn ÄÄaerung der Friedhofssofzung Ende 2003, wurde bei einem persön/ichen Gespröö)h mif der sfödfrschen Verwoltung,Tertreten durch Herrn Evertz und Frou Ochsendorf @rl und einigen Botist, Herrn Gewerbetreibenden bezüglich der Abfaltenfsorgung folgenrde Veqeinbarung getroffen: Friedhofsgörtnern, zur Arbeifserleichfe rung der sfödtrschen Mitarbeitern, die großen Containerplötie oufgeschlossen, und die Grunäotöl/e sofod in die Contoiner entsorgt. Fremdabfölle (obw.oht It. Sofzung erloubf) wie z.B. umverpockungen wurden nichf über den Friedhof entsorqf. Brs Okfober 2009 hoi diese Vereinboruig ohne jegtiche Beonsfond ung funkfioniert. Je nach Bedort wurde den' Dies wurde Henn BÜrg-ermeisler mii Schreiben vom 23.1i.2009, sowie bei einem Gespröch 03-12.2009, schriftlich unO mündlich mitgeteilt. Bei unserem 9m BÜrgermeister und Treffen mit Herrn Herrn Stbinbocher om 06.04.20,l0 wurde dies ouch noch einmot ourcrr die onwesenden Gewerbetreibenden gegenüber Herrn Steinbocher bezeugt. Zwischenzeitlich hoben wir ouch mit rrou börrsendorf ioä;ariö"""ii"äät".rwottung) gesprochen, die üns mitteilte, doss sie dies Fior iÄ;;;;;h ro o"i .iti"; r*r"ionot mitgeteitt hot. Leider hoben wir bis zum heutigen Tog keinerlei Stellungnohme (ouch Rotssitzung von Herrn Bürgermeisfer so zugesogt wurde; eihotten. wenn dies in der Auch die Dorstellung der Sochloge bezüglich der Kronzobröumung geht cm Themo vorbei: Die in der Beschlussvorloge oufgeführten Gleichberechtigungen von privotpersonen und Gewerbetreibenden bei Kronzobröumungen können wir ebenfolls nicht nochvollziehen. Selbsiverstöndlich können ouch Gewerbetreibende Kronzobröumungen für ihre Kunden in Auftrog geben. Allerdings isi dies immer mit einem Zeiivezug ivon bis zu 5 Togen) für den Nutzungsberechtigten sehen. Sollte der Nutzungsberechtigte eine kuzfristige ^J Gewerbetreibende Abröumung durch den wünschen (Terminärbeiten z.B. SechsWochenomt) follen ouf jeden Foll Entsorgungskosten/Mehrkosten für den Nutzu ngsberechtigen on. 5o zieht sich durch die gesomte Beschlussvorloge eine Ungereimtheii on die ondere.