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Beschlussvorlage (Errichtung einer provisorischen vierten Gruppe in der Tageseinrichtung für Kinder in Inden-Lamersdorf)

Daten

Kommune
Inden
Größe
11 kB
Datum
25.03.2009
Erstellt
09.03.09, 14:28
Aktualisiert
09.03.09, 14:28
Beschlussvorlage (Errichtung einer provisorischen vierten Gruppe in der Tageseinrichtung für Kinder in Inden-Lamersdorf) Beschlussvorlage (Errichtung einer provisorischen vierten Gruppe in der Tageseinrichtung für Kinder in Inden-Lamersdorf)

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Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Sozialamt Abt. III 26.01.2009 öffentlich Beratungsfolge Termin TOP Ein Ja Nein 8/2009 Ent Bemerkungen Sozial-, Sport- und Kulturausschuss 18.02.2009 Rat 25.03.2009 Betrifft: Errichtung einer provisorischen vierten Gruppe in der Tageseinrichtung für Kinder in IndenLamersdorf Beschlussentwurf: Der Sozial-, Sport- und Kulturausschuss empfiehlt dem Rat, die Einrichtung einer provisorischen vierten Gruppe in der Tageseinrichtung für Kinder in Inden-Lamersdorf zu beschließen. Begründung: Bedingt unter anderem durch die Zuzüge vor allem im Neubaugebiet „Waagmühle“ ist für den Rest des Kindergartenjahres noch in rd. 12 Fällen der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz zu erfüllen. Allerdings sind zur Zeit alle gemeindlichen Einrichtungen voll belegt, darüber hinaus wurden alle Überhangmöglichkeiten ausgeschöpft. Aus diesem Grund wurden im Dezember 2008 und Januar 2009 verschiedene Gespräche mit dem Kreisjugendamt Düren geführt. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass es als notwendig angesehen wird, zur Deckung des Rechtsanspruches eine zusätzliche Gruppe einzurichten. Aufgrund der räumlichen Gegebenheiten kommt hierfür nur die Kita Lamersdorf in Frage. Die Gruppe soll dort in dem im Keller vorhandenen Gruppenraum untergebracht werden. Die Gruppe soll zum 01.03.2009 eingerichtet werden. Aus der Auflösung des kath. Kindergartens in Pier können die notwendigen Tische und Stühle hierfür beschafft werden. Zusätzlich zu dem bereits vorhandenen Personal werden nach heutigem Stand insgesamt 47 Fachbzw. Ergänzungskraftstunden benötigt. Die Kosten hierfür belaufen sich auf rund 30.000,00 €. Diese Kosten sind allerdings in voller Höhe durch die Gemeinde Inden zu tragen. Ursache hierfür ist, dass gemäß § 19 Abs. 3 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) Über-/Unterschreitungen zwischen den Ergebnissen der Jugendhilfeplanung (Stichtag 15.03.2008) und der tatsächlichen Inanspruchnahme von Plätzen bei der Festsetzung der endgültigen Zahlungen von Betriebskosten nur dann zu berücksichtigen sind, wenn sie über 10 % der jeweiligen Fördersumme hinausgehen. Dies ist im vorliegenden Fall nicht gegeben, da die Fördersumme für die Kita Lamersdorf rund 322.000,00 € beträgt und somit die 10 % nicht überschritten werden. Die zusätzlichen Personalkosten werden daher im Rahmen der vorhandenen Förderung getragen. Im Hinblick auf die Planungen für das nächste Kindergartenjahr 2009/10 ist davon auszugehen, dass auch dann noch die weitere Gruppe benötigt werden wird. Aus diesem Grund wird in den in Kürze anstehenden Gesprächen im Rahmen der Jugendhilfeplanung auch dieser Bedarf angemeldet werden. Damit soll sichergestellt werden, dass auch im nächsten Kindergartenjahr alle Kinder mit Rechtsanspruch und soweit möglich auch angemeldete U3–Kinder einen Platz erhalten. Über die Ergebnisse dieser Gespräche wird zu gegebener Zeit im Ausschuss berichtet werden. Beschlußvorlage 8/2009 Seite 2