Daten
Kommune
Inden
Größe
11 kB
Datum
25.03.2009
Erstellt
09.03.09, 14:28
Aktualisiert
09.03.09, 14:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Sozialamt
Abt. III
26.01.2009
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
TOP Ein Ja
Nein
8/2009
Ent Bemerkungen
Sozial-, Sport- und Kulturausschuss 18.02.2009
Rat
25.03.2009
Betrifft:
Errichtung einer provisorischen vierten Gruppe in der Tageseinrichtung für Kinder in IndenLamersdorf
Beschlussentwurf:
Der Sozial-, Sport- und Kulturausschuss empfiehlt dem Rat, die Einrichtung einer provisorischen
vierten Gruppe in der Tageseinrichtung für Kinder in Inden-Lamersdorf zu beschließen.
Begründung:
Bedingt unter anderem durch die Zuzüge vor allem im Neubaugebiet „Waagmühle“ ist für den Rest
des Kindergartenjahres noch in rd. 12 Fällen der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz zu
erfüllen.
Allerdings sind zur Zeit alle gemeindlichen Einrichtungen voll belegt, darüber hinaus wurden alle
Überhangmöglichkeiten ausgeschöpft.
Aus diesem Grund wurden im Dezember 2008 und Januar 2009 verschiedene Gespräche mit dem
Kreisjugendamt Düren geführt. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass es als notwendig angesehen
wird, zur Deckung des Rechtsanspruches eine zusätzliche Gruppe einzurichten.
Aufgrund der räumlichen Gegebenheiten kommt hierfür nur die Kita Lamersdorf in Frage. Die
Gruppe soll dort in dem im Keller vorhandenen Gruppenraum untergebracht werden. Die Gruppe
soll zum 01.03.2009 eingerichtet werden.
Aus der Auflösung des kath. Kindergartens in Pier können die notwendigen Tische und Stühle
hierfür beschafft werden.
Zusätzlich zu dem bereits vorhandenen Personal werden nach heutigem Stand insgesamt 47 Fachbzw. Ergänzungskraftstunden benötigt. Die Kosten hierfür belaufen sich auf rund 30.000,00 €.
Diese Kosten sind allerdings in voller Höhe durch die Gemeinde Inden zu tragen.
Ursache hierfür ist, dass gemäß § 19 Abs. 3 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) Über-/Unterschreitungen
zwischen den Ergebnissen der Jugendhilfeplanung (Stichtag 15.03.2008) und der tatsächlichen
Inanspruchnahme von Plätzen bei der Festsetzung der endgültigen Zahlungen von Betriebskosten
nur dann zu berücksichtigen sind, wenn sie über 10 % der jeweiligen Fördersumme hinausgehen.
Dies ist im vorliegenden Fall nicht gegeben, da die Fördersumme für die Kita Lamersdorf rund
322.000,00 € beträgt und somit die 10 % nicht überschritten werden.
Die zusätzlichen Personalkosten werden daher im Rahmen der vorhandenen Förderung getragen.
Im Hinblick auf die Planungen für das nächste Kindergartenjahr 2009/10 ist davon auszugehen,
dass auch dann noch die weitere Gruppe benötigt werden wird.
Aus diesem Grund wird in den in Kürze anstehenden Gesprächen im Rahmen der
Jugendhilfeplanung auch dieser Bedarf angemeldet werden. Damit soll sichergestellt werden, dass
auch im nächsten Kindergartenjahr alle Kinder mit Rechtsanspruch und soweit möglich auch
angemeldete U3–Kinder einen Platz erhalten. Über die Ergebnisse dieser Gespräche wird zu
gegebener Zeit im Ausschuss berichtet werden.
Beschlußvorlage 8/2009
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