Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
17.12.2009
Erstellt
18.12.09, 06:56
Aktualisiert
18.12.09, 06:56
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 338/2009
Az.: 61.20-20 / 6. Änd.
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 03.06.2009
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
24.06.2009
Rat
30.06.2009
Ausschuss für Stadtentwicklung
15.12.2009
Rat
17.12.2009
Betrifft:
Bemerkungen
06. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erftstadt, Abgrabung nördlich
Friesheimer Busch;
Beschluss über die Offenlage (gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch)
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 03.06.2009
Beschlussentwurf:
Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl.
I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, wird der von der Verwaltung vorgelegte Vorentwurf der
Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 06 als Flächennutzungsplan-Änderungsentwurf Nr. 06,
Erftstadt, Abgrabung nördlich Friesheimer Busch, nebst Begründung und Umweltbericht,
beschlossen.
Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (Offenlage) gem. § 3
Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, einzuholen.
Begründung:
Der Rat der Stadt Erftstadt hat in der Sitzung am 19.06.2008 (V266/2008) die Einleitung des o.a.
Änderungsverfahrens des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Mit der vorliegenden Änderung des Flächennutzungsplanes soll die planungsrechtliche
Voraussetzung für die Sicherung des Auskiesungsstandortes im Bereich E. – Bliesheim, nördlich
Friesheimer Busch, und gleichzeitig ein ausreichender langfristig gesicherter Abstand zwischen
der geplanten Auskiesungsfläche und dem hochwertigen Waldbiotop Friesheimer Busch
geschaffen werden.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
wurde in der Zeit vom 14.07.2008 bis 21.08.2008 und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
in Form einer zweiwöchigen Offenlage vom 07.05.2009 bis einschließlich 21.05.2009 durchgeführt.
Die während der Beteiligung der „Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange“ und der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vorgetragenen Stellungnahmen (Anregungen und
Hinweise) wurden, soweit planungsrechtlich und städtebaulich erforderlich und sinnvoll, in den
Planvorentwurf
eingearbeitet,
sodass
der
nunmehr
vorliegende
Vorentwurf
als
Flächennutzungsplan-Änderungsentwurf nebst Begründung und Umweltbericht beschlossen und
offengelegt werden kann.
(Dr. Rips)
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