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Beschlussvorlage (06. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erftstadt, Abgrabung nördlich Friesheimer Busch; Beschluss über die Offenlage (gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch))

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
17.12.2009
Erstellt
18.12.09, 06:56
Aktualisiert
18.12.09, 06:56
Beschlussvorlage (06. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erftstadt, Abgrabung nördlich Friesheimer Busch; 
Beschluss über die Offenlage (gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch)) Beschlussvorlage (06. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erftstadt, Abgrabung nördlich Friesheimer Busch; 
Beschluss über die Offenlage (gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch))

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 338/2009 Az.: 61.20-20 / 6. Änd. Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 03.06.2009 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 24.06.2009 Rat 30.06.2009 Ausschuss für Stadtentwicklung 15.12.2009 Rat 17.12.2009 Betrifft: Bemerkungen 06. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erftstadt, Abgrabung nördlich Friesheimer Busch; Beschluss über die Offenlage (gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch) Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 03.06.2009 Beschlussentwurf: Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, wird der von der Verwaltung vorgelegte Vorentwurf der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 06 als Flächennutzungsplan-Änderungsentwurf Nr. 06, Erftstadt, Abgrabung nördlich Friesheimer Busch, nebst Begründung und Umweltbericht, beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (Offenlage) gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, einzuholen. Begründung: Der Rat der Stadt Erftstadt hat in der Sitzung am 19.06.2008 (V266/2008) die Einleitung des o.a. Änderungsverfahrens des Flächennutzungsplanes beschlossen. Mit der vorliegenden Änderung des Flächennutzungsplanes soll die planungsrechtliche Voraussetzung für die Sicherung des Auskiesungsstandortes im Bereich E. – Bliesheim, nördlich Friesheimer Busch, und gleichzeitig ein ausreichender langfristig gesicherter Abstand zwischen der geplanten Auskiesungsfläche und dem hochwertigen Waldbiotop Friesheimer Busch geschaffen werden. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 14.07.2008 bis 21.08.2008 und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer zweiwöchigen Offenlage vom 07.05.2009 bis einschließlich 21.05.2009 durchgeführt. Die während der Beteiligung der „Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange“ und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vorgetragenen Stellungnahmen (Anregungen und Hinweise) wurden, soweit planungsrechtlich und städtebaulich erforderlich und sinnvoll, in den Planvorentwurf eingearbeitet, sodass der nunmehr vorliegende Vorentwurf als Flächennutzungsplan-Änderungsentwurf nebst Begründung und Umweltbericht beschlossen und offengelegt werden kann. (Dr. Rips) -2-