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Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
17.12.2009
Erstellt
18.12.09, 06:56
Aktualisiert
18.12.09, 06:56
Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage) Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage)

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Inhalt der Datei

Anlage zu V 338 / 2009 Beschlussentwurf: I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24.12.2008 (BGBl. I S.3018), wird beschlossen, den in der Ratssitzung am 19.06.2008 (siehe auch V 266/2008) beschlossenen Geltungsbereich der 06. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erftstadt, Abgrabung nördlich Friesheimer Busch, um den in der Anlage gekennzeichneten Bereich (siehe Ergänzung) zu erweitern. II: Gemäß § 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24.12.2008 (BGBl. I S.3018), wird der von der Verwaltung vorgelegte Vorentwurf der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 06 als Flächennutzungsplan-Änderungsentwurf Nr. 06, E. - Friesheim, Abgrabung nördlich Friesheimer Busch, nebst Begründung und Umweltbericht, beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (Offenlage) gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen. Begründung: Der Rat der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung am 19.06.2008 die Einleitung des o.a. Änderungsverfahrens des Flächennutzungsplanes (s. V 266/2008) beschlossen. Mit der vorliegenden Änderung des Flächennutzungsplanes soll die planungsrechtliche Voraussetzung für die Sicherung des Auskiesungsstandortes im Bereich E. - Bliesheim, nördlich Friesheimer Busch, und gleichzeitig ein langfristig gesicherter und ausreichender Abstand zwischen der geplanten Auskiesungsfläche und dem hochwertigen Waldbiotop Friesheimer Busch geschaffen werden. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wurde von einem Grundstückseigentümer angeregt, sein unmittelbar an die bestehende Auskiesung und der geplanten Erweiterung angrenzendes Flurstück in die Planänderung einzubeziehen. Unabhängig davon, ob man für dieses Grundstück eine eigenständige und wirtschaftlich rentable Auskiesung durchführen kann, ist es entsprechend der Zielsetzung des Flächennutzungsplanes, die Abgrabungs- bzw. Auskiesungsflächen an bestehenden Standorten zu bündeln, sinnvoll, die beantragte Parzelle einschließlich vier weiterer Flurstücke in die Abgrabungsfläche einzubeziehen. Darüber hinaus wird auch aus abwägungsrelevanten bzw. planungsrechtlichen Gründen empfohlen, diese Grundstücke in den Geltungsbereich der Planänderung aufzunehmen. Das vom Vorhabenträger (Firma Esser, Sand- und Kiesgruben GmbH & CO KG, Berzdorfer Straße, 50321 Brühl) beauftragte Planungsbüro hat inzwischen einen Vorentwurf der Flächennutzungsplan-Änderung unter Berücksichtigung der Einbeziehung der o.a. Grundstücke erarbeitet. Die darüber hinaus während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vorgetragenen Stellungnahmen (Anregungen und Hinweise) sind, soweit planungsrechtlich und städtebaulich erforderlich, in den Planvorentwurf eingearbeitet. Nachdem die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB - in der Zeit vom 14.07.2008 bis 21.08.2008 - und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.2 BauGB in Form einer zweiwöchigen Offenlage in der Zeit vom 07.05.2009 bis einschließlich 21.05.2009 durchgeführt wurde, kann nunmehr der vorliegende Vorentwurf als Flächennutzungsplan-Änderungsentwurf nebst Begründung und Umweltbericht beschlossen und offen gelegt werden. (Dr. Rips) Anlagen • • • Anlageplan 2 Stellungnahme eines Bürgers Flächennutzungsplan-Änderung mit Begründung und Umweltbericht an die Fraktionen und sachkundigen Einwohner