Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
17.12.2009
Erstellt
18.12.09, 06:56
Aktualisiert
18.12.09, 06:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zu V 338 / 2009
Beschlussentwurf:
I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24.12.2008
(BGBl. I S.3018), wird beschlossen, den in der Ratssitzung am 19.06.2008 (siehe auch V
266/2008) beschlossenen Geltungsbereich der 06. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Erftstadt, Abgrabung nördlich Friesheimer Busch, um den in der Anlage
gekennzeichneten Bereich (siehe Ergänzung) zu erweitern.
II: Gemäß § 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.
2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24.12.2008 (BGBl. I S.3018), wird
der von der Verwaltung vorgelegte Vorentwurf der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 06 als
Flächennutzungsplan-Änderungsentwurf Nr. 06, E. - Friesheim, Abgrabung nördlich
Friesheimer Busch, nebst Begründung und Umweltbericht, beschlossen.
Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (Offenlage) gem. §
3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.
Begründung:
Der Rat der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung am 19.06.2008 die Einleitung des o.a.
Änderungsverfahrens des Flächennutzungsplanes (s. V 266/2008) beschlossen.
Mit der vorliegenden Änderung des Flächennutzungsplanes soll die planungsrechtliche
Voraussetzung für die Sicherung des Auskiesungsstandortes im Bereich E. - Bliesheim,
nördlich Friesheimer Busch, und gleichzeitig ein langfristig gesicherter und ausreichender
Abstand zwischen der geplanten Auskiesungsfläche und dem hochwertigen Waldbiotop
Friesheimer Busch geschaffen werden.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wurde von einem
Grundstückseigentümer angeregt, sein unmittelbar an die bestehende Auskiesung und der
geplanten Erweiterung angrenzendes Flurstück in die Planänderung einzubeziehen.
Unabhängig davon, ob man für dieses Grundstück eine eigenständige und wirtschaftlich
rentable Auskiesung durchführen kann, ist es entsprechend der Zielsetzung des
Flächennutzungsplanes, die Abgrabungs- bzw. Auskiesungsflächen an bestehenden
Standorten zu bündeln, sinnvoll, die beantragte Parzelle einschließlich vier weiterer
Flurstücke in die Abgrabungsfläche einzubeziehen. Darüber hinaus wird auch aus
abwägungsrelevanten bzw. planungsrechtlichen Gründen empfohlen, diese Grundstücke in
den Geltungsbereich der Planänderung aufzunehmen.
Das vom Vorhabenträger (Firma Esser, Sand- und Kiesgruben GmbH & CO KG, Berzdorfer
Straße, 50321 Brühl) beauftragte Planungsbüro hat inzwischen einen Vorentwurf der
Flächennutzungsplan-Änderung unter Berücksichtigung der Einbeziehung der o.a.
Grundstücke erarbeitet.
Die darüber hinaus während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vorgetragenen Stellungnahmen
(Anregungen und Hinweise) sind, soweit planungsrechtlich und städtebaulich erforderlich, in
den Planvorentwurf eingearbeitet.
Nachdem die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 1 BauGB - in der Zeit vom 14.07.2008 bis 21.08.2008 - und die frühzeitige Beteiligung
der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.2 BauGB in Form einer zweiwöchigen Offenlage in der Zeit
vom 07.05.2009 bis einschließlich 21.05.2009 durchgeführt wurde, kann nunmehr der
vorliegende Vorentwurf als Flächennutzungsplan-Änderungsentwurf nebst Begründung und
Umweltbericht beschlossen und offen gelegt werden.
(Dr. Rips)
Anlagen
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Anlageplan 2
Stellungnahme eines Bürgers
Flächennutzungsplan-Änderung mit Begründung und Umweltbericht an die
Fraktionen und sachkundigen Einwohner