Daten
Kommune
Inden
Größe
10 kB
Datum
04.03.2009
Erstellt
09.03.09, 14:28
Aktualisiert
09.03.09, 14:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
-------------------------
Hall.
15.10.2002
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Vergabeausschuss
27.11.2002
Hauptausschuss
04.12.2002
Rat
19.12.2002
TOP Ein Ja
Nein
250/2002
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Beseitigung Abwasser“ für das Jahr 2000
Beschlussentwurf:
Der Bau- und Vergabeausschuss empfiehlt dem Rat:
1. den Fehlbetrag der Endkostenstelle „Abwasserbeseitigung“ in Höhe von 30.288 DM
( 15.486 € ) und
2. den Fehlbetrag der Endkostenstelle „Grundstückentwässerungsanlagen“ in Höhe von 330
DM ( 169 € ) als Verlustvortrag für die Vorkalkulation 2003 zu berücksichtigen,
3. den Fehlbetrag der Endkostenstelle „Kleineinleiter“ in Höhe von 525 DM ( 268 € ) nicht als
Verlustvortrag für die Vorkalkulation 2003 zu berücksichtigen, weil die Einnahme „Kleineinleiter“ entsprechend der Höhe der Abwasserabgabe „Kleineinleiter“ ausgaben- bzw. kostendeckend anzusetzen ist.
Aufgrund der genannten Besonderheit ist der Fehlbetrag durch allgemeine Haushaltsmittel
auszugleichen.
Begründung:
Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG müssen Kostenüberdeckungen in den kostenrechnenden Einrichtungen am Ende eines Kalenderjahres innerhalb der nächsten drei Jahre ausgeglichen werden; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes kompensiert werden.
Aufgrund der geänderten Vorschrift im KAG müssen erstmalig seit 1999 Nachkalkulationen für die
kostenrechnenden Einrichtungen durchgeführt werden.
Das Ergebnis der Nachkalkulation für die kostenrechnende Einrichtung „Beseitigung Abwasser“ für
das Jahr 2000 ist als Anlage beigefügt. Hinsichtlich der gesetzlichen Vorgabe schlage ich Ihnen die
oben genannten Empfehlungen vor.