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Beschlussvorlage (1. Erläuterungsbericht)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
19 kB
Datum
17.12.2009
Erstellt
18.12.09, 06:56
Aktualisiert
18.12.09, 06:56
Beschlussvorlage (1. Erläuterungsbericht) Beschlussvorlage (1. Erläuterungsbericht)

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Inhalt der Datei

-1- Anlage 1 V 565/2009 Erläuterungsbericht zum Wirtschaftsplan der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweig HeizkraftwerkI. Allgemeines Nach § 15 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 01.01.2005 sind für jeden Eigenbetrieb Wirtschaftspläne zu erstellen. Diese sind dabei gem. §§15 ff. in Erfolgs- (Gewinn- und Verlustrechnungen) sowie Vermögensplan zu gliedern. Die EigVO sieht in § 18 weiterhin für Eigenbetriebe eine Finanzplanung vor, die eine Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung der Ausgaben und auch der Deckungsmittel für die nächsten fünf Jahre enthält. Dieser Finanzplan ist neben dem Erfolgs- und Vermögensplan diesem Wirtschaftsplan beigefügt (§ 14 EigVO). Auf den Stellenplan wird verzichtet, da der Betriebszweig kein Eigenpersonal hat. II. Erläuterungen zur Erfolgsplanung (Gewinn- und Verlustrechnung) Umsatzerlöse Beim Betriebszweig Heizkraftwerk verhalten sich Umsatzerlöse und Aufwendungen weitestgehend proportional. Für das Jahr 2010 ist aufgrund der gestiegenen Beschaffungskosten insgesamt mit einem Anstieg des Umsatzes zu rechnen, gleichzeitig wird sich jedoch dann auch der Aufwand insbesondere für den Gasbezug und den Strom erhöhen. Bislang konnte kein Umsatzrückgang infolge des Leerstandes von einigen Geschäften im Einkaufzentrum festgestellt werden. Es ist aber dennoch möglich, dass sich dieser nachhaltig auf das Betriebsergebnis auswirken könnte. Da die Abrechnung insgesamt über die tatsächlich anfallenden Kosten erfolgt, richtet sich der Verkaufspreis unmittelbar und im Wesentlichen nach unseren Bezugskosten. Materialaufwand Für das Jahr 2010 wird mit einem Materialaufwand in der Größenordnung der Vorjahre gerechnet. Personalaufwand Das Heizkraftwerk beschäftigt kein eigenes Personal sondern die technische Betreuung erfolgt anteilsmäßig durch die Mitarbeiter der anderen Betriebszweige. Die Regelungen des neuen Tarifvertrages werden daher auch nur anteilsmäßig in diesem Betriebszweig Berücksichtigung finden. Abschreibungen Die Abschreibungen werden konstant weitergeführt. -2Anlage 1 V 565/2009 Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen bewegen sich in der Größenordnung der Vorjahre, bzw. wurden entsprechend geringfügig angepasst. Zinsen u.ä. Aufwendungen Regelmäßige Tilgungen für Darlehen führen dazu, dass sich der Zinsaufwand im Jahr 2010 weiter vermindert. Jahresergebnis Im Jahr 2010 wird mit einem ausgeglichenem Jahresergebnis gerechnet III. Erläuterungen zum Vermögensplan Nennenswerte Investitionen sind vorerst nicht vorgesehen. Zur Vermeidung unrentierlicher Reparaturen ist die Möglichkeit zur Erneuerung von Anlageteilen in geringem Maße vorgesehen.