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Bürgerantrag (Anlage 4)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
23 kB
Datum
04.03.2010
Erstellt
22.12.09, 06:59
Aktualisiert
22.12.09, 06:59
Bürgerantrag (Anlage 4)

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Inhalt der Datei

Anlage 4 zu B390/2009 10.12.2009 Die Berechnungen des Landesbetriebes Straßen NRW weisen aus, dass die Lärmbelastungen unterhalb der zulässigen Grenzwerte liegen. (s. Anlage 3) Daher sind weitergehende Maßnahmen nicht notwendig. Der infrage kommende Erdwall wurde im Zuge der Neubebauung aufgeschüttet und befindet sich zum größten Teil (nicht nur zur Hälfte, wie erst angenommen) auf den privaten Anliegergrundstücken. Den Erwerbern war grundsätzlich die Situation bekannt. Den Eigentümern wurde beim Erwerb der Grundstücke, neben anderen Auflagen, die Pflege und die Unterhaltung des Walles übertragen. Eine Maßnahme zur Verbesserung des Lärmschutzes wäre somit für die Stadt Erftstadt eine rein freiwillige Leistung, deren Kosten erst durch eine genauere Planung festgestellt werden kann.