Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
23 kB
Datum
04.03.2010
Erstellt
22.12.09, 06:59
Aktualisiert
22.12.09, 06:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 4 zu B390/2009
10.12.2009
Die Berechnungen des Landesbetriebes Straßen NRW weisen aus, dass die Lärmbelastungen
unterhalb der zulässigen Grenzwerte liegen. (s. Anlage 3)
Daher sind weitergehende Maßnahmen nicht notwendig.
Der infrage kommende Erdwall wurde im Zuge der Neubebauung aufgeschüttet und befindet
sich zum größten Teil (nicht nur zur Hälfte, wie erst angenommen) auf den privaten
Anliegergrundstücken. Den Erwerbern war grundsätzlich die Situation bekannt.
Den Eigentümern wurde beim Erwerb der Grundstücke, neben anderen Auflagen, die Pflege
und die Unterhaltung des Walles übertragen.
Eine Maßnahme zur Verbesserung des Lärmschutzes wäre somit für die Stadt Erftstadt eine
rein freiwillige Leistung, deren Kosten erst durch eine genauere Planung festgestellt werden
kann.