Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
103 kB
Datum
04.03.2010
Erstellt
22.12.09, 06:59
Aktualisiert
22.12.09, 06:59
Stichworte
Inhalt der Datei
~
..A#'{/
J
.2..' StraBen.NR~.
..
...
.
.
"<'~'''i'
~ 330 (
Landesbetrieb
Straßenbau
VilIe--Eifel
Postfach
Eu,kirchen
Stroßenbou Nordrhein-Westfo/en
Regionalniederlassung
Nordrhein.Westfalen
RegioDalniederlassuDg
120161 .53874
landesbetrieb
Herrn
Bernhard Schäfer
Kranichstraße 32
50374 Erftstadt
Kontakt:
Frau Huppertz
Telefon:
02251/796-154
Fax:
02171/3995-1210
Ville-Eifel
E-Mail:
inngard.huppertz@strassen.nrw.de
Zeichen:
21000/2.20200/Hz/2009052(00 I)B265
(Bei Antworten bitte angeben.)
Datum:
Lärmschutz
10.11.2009
an der B 265 in Erftstadt-Erp
Ihr Schreiben vom 08.07.2009
27.07.2009
an die Stadtverwaltung
Erftstadt
sowie mein Schreiben vom
Sehr geehrter Herr Schäfer,
das Ergebnis der Lärmpegelberechnung
lungspegel) für Ihr Objekt Kranichstraße
und die Daten über die tatsächliche Lärmbelastung
32 in Erftstadt-Erp liegen mir inzwischen vor.
(Beurtei-
Das Gebiet, in welchem Ihr Objekt liegt, ist als Wohngebiet ausgewiesen. Der für Wohngebiete festgelegte Immissionsgrenzwert
beträgt bei Lärmsanierung 70,0 dB(A) tags und 60,0 dB(A) nachts
(nach den Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes VLärmSchR 97 - vom 02.06.1997).
Die passive Lärmschutzmaßnahmen setzen voraus, dass der Beurteilungspegel einen dieser festgelegten Grenzwerte überschreitet (Anspruch dem Grunde nach). Dieser Beurteilungspegel wird berechnet. Das Berechnungsverfahren ist in den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS 90)
festgelegt.
Für Ihr Objekt Kranichstraße
32 in Erftstadt-Erp wurden folgende Beurteilungspegel
ermittelt:
Erdgeschoss:
Südostseite
Nordostseite
Südwestseite
54,3 dB(A) tags /47,7 dB(A) nachts,
52,7 dB(A) tags /46,1 dB(A) nachts,
53,7 dB(A) tags /47,2 dB(A) nachts,
1. Obergeschoss:
Südostseite
Nordostseite
Südwestseite
55,4 dB(A) tags /48,8 dB(A) nachts,
53,8 dB(A) tags /47,3 dB(A) nachts,
54,4 dB(A) tags /47,8 dB(A) nachts,
Dachgeschoss
Südostseite
Nordostseite
Südwestseite
57,0 dB(A) tags /50,4 dB(A) nachts,
55,4 dB(A) tags /48,9 dB(A) nachts,
55,9 dB(A) tags /49,3 dB(A) nachts.
Straßen.NRW-Betriebssitz
Postfach 10 1653. 45816 Gelsenkirchen
Telefon 0209/3808-0
. E-Mail: kontah.1:@strassen.nrw.de
Internet: www.strassen.nrw.de
WestLB Düsseldorf. BLZ 30050000,
Steuernummer: 319/5972/0701
Konto-Nr 4005815
.
Regionalniederlassung
Jülicher
Ring
101
- 103
VilIe-Eifel
. 53879
Euskirchen
Postfach 120161 . 53874 Euskirchen
Telefon: 02251/796-0
kontah.1:.rnl. ve@strassen.nrw.de
Diese Beurteilungspegel
dB(A) nachts.
überschreiten
nicht die o.g. Immissionsgrenzwerte
von 70 dB(A) tags und 60
Somit besteht für Ihr Objekt Kranichstraße 32 in Erftstadt-Erp Z.Zt. kein Anspruch auf passive Lärmschutzmaßnahmen.
Außerdem wurde hier im Hause geprüft, ob der vorhandene Lärmschutzwall parallel zur B265 ausreichend ist (aktiver Lärmschutz). Die Berechnung mit den aktuellen Verkehrsdaten auf der B 265 hat
ergeben, dass keine Überschreitung der v.g. Immissionsgrenzwerte
von 70 dB tagsüber und 60 dB
nachts vorliegt.
Der von Ihnen angesprochene vorhandene Lärmschutzwall entlang der B 265 wurde von der Stadt
Erftstadt errichtet. Somit ist die Stadt Erftstadt für den Lärmschutzwall weiterhin verantwortlich und
zuständig. Daher erhält die Stadt Erftstadt eine Durchschrift dieses Schreibens.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne unter meiner o.g. Rufnummer zur Verfügung.
Mit freundlichen
Im Auftrag
Grüßen
~2.
Bernd Egenter
2.
Durchschrift
an den
Eigenbetrieb Straßen
z.H. Herrn Schumacher
Postfach 2565
50359 Erftstadt
Sehr geehrter Herr Schumacher,
v.g. Durchschrift übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme.
les bitte ich um Erledigung in eigener Zuständigkeit.
Hinsichtlich des Lärmschutzwal-
Ihr Schreiben vom 06.11.2009, Az.: -6530-(B390/2009) habe ich zuständigkeitshalber an die Abteilung 4 Betrieb und Verkehr, Sachgebiet 40100, hier im Hause weitergeleitet. Von dort erhalten
Sie weitere Nachricht.
Mit fr~dlichen
Grüßen
Im ,J(uftr!ag
7:\ . \" .
~//W.t"~"
Ber ,tgenter
~
-.-'
2