Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,9 kB
Datum
09.02.2010
Erstellt
24.12.09, 06:51
Aktualisiert
24.12.09, 06:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zur Vorlage B 197/2009
27.10.2009
Anregung bzgl. Buslinienverkehr Erftstadt-Blessem, Haltestelle Frauenthaler Str. 66a
In der letzten Sitzung des Ausschusses wurde über den Bürgerantrag nicht abschließend
entschieden. Es wurde ein Ortstermin vereinbart.
Dieser Ortstermin fand am 08.06.2009 unter Beteiligung aller Fraktionen, der Antragsteller
und meines Fachamtes statt. Die Antragsteller erhielten die Gelegenheit, ihre schriftlich
formulierten Einwände bezüglich der Haltestellensituation nochmals mündlich vorzutragen.
Während dieser Sachdarstellung wurde u.a. deutlich, dass sich die Bedenken vorrangig gegen
die Zunahme des Verkehrs durch die Führung der Linie 990 über Blessem richten. Weiterhin
wurde angemerkt, dass die aufmarkierten Parkplätze zwischen Zebrastreifen und Haltestelle
mit den dort parkenden Fahrzeugen die Busse daran hindern, nah an die Bordsteinkante
anzufahren, so dass diese den fließenden Verkehr beeinträchtigen.
Die Straßenverkehrsordnung § 12 sagt unter Absatz 3 Satz 4 Folgendes aus:
Das Parken ist unzulässig
bis zu je 15m vor und hinter Haltstellenschildern (Zeichen 224).
Damit das Parkverbot deutlich zu erkennen ist, wird eine Zick-Zack-Markierung aufgebracht.
Mit dieser Maßnahme wäre das Problem des nicht ausreichend fließenden Verkehres geregelt.
Des Weiteren wurde die Verlegung der Bushaltestelle in Richtung Lechenich geprüft. Es
bestand Einvernehmen unter allen Beteiligten, dass es nicht zu einer Problemverlagerung
kommen sollte. Einen wichtigen Aspekt stellt hier die „Laufkundschaft“ der Bäckerei dar. Die
Möglichkeit des Kurzzeitparkens vor der Bäckerei soll erhalten bleiben.
Vor diesem Hintergrund wurde mit dem Eigentümer des Hauses, in dem die Bäckerei
untergebracht ist, Kontakt aufgenommen, um ein klares Meinungsbild der Anwohner zur
Verlegung der Haltestelle zu erhalten. Der Hauseigentümer stellte sehr deutlich fest, dass er
mit einer Verlegung der Haltestelle nicht einverstanden wäre.
Unter diesen Voraussetzungen wird vorgeschlagen die Bushaltestelle an dem jetzigen
Standort zu belassen.
( Dr. Rips )