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Bürgerantrag (Ergebnis Ortstermin)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,9 kB
Datum
09.02.2010
Erstellt
24.12.09, 06:51
Aktualisiert
24.12.09, 06:51
Bürgerantrag (Ergebnis Ortstermin)

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Inhalt der Datei

Anlage zur Vorlage B 197/2009 27.10.2009 Anregung bzgl. Buslinienverkehr Erftstadt-Blessem, Haltestelle Frauenthaler Str. 66a In der letzten Sitzung des Ausschusses wurde über den Bürgerantrag nicht abschließend entschieden. Es wurde ein Ortstermin vereinbart. Dieser Ortstermin fand am 08.06.2009 unter Beteiligung aller Fraktionen, der Antragsteller und meines Fachamtes statt. Die Antragsteller erhielten die Gelegenheit, ihre schriftlich formulierten Einwände bezüglich der Haltestellensituation nochmals mündlich vorzutragen. Während dieser Sachdarstellung wurde u.a. deutlich, dass sich die Bedenken vorrangig gegen die Zunahme des Verkehrs durch die Führung der Linie 990 über Blessem richten. Weiterhin wurde angemerkt, dass die aufmarkierten Parkplätze zwischen Zebrastreifen und Haltestelle mit den dort parkenden Fahrzeugen die Busse daran hindern, nah an die Bordsteinkante anzufahren, so dass diese den fließenden Verkehr beeinträchtigen. Die Straßenverkehrsordnung § 12 sagt unter Absatz 3 Satz 4 Folgendes aus: Das Parken ist unzulässig bis zu je 15m vor und hinter Haltstellenschildern (Zeichen 224). Damit das Parkverbot deutlich zu erkennen ist, wird eine Zick-Zack-Markierung aufgebracht. Mit dieser Maßnahme wäre das Problem des nicht ausreichend fließenden Verkehres geregelt. Des Weiteren wurde die Verlegung der Bushaltestelle in Richtung Lechenich geprüft. Es bestand Einvernehmen unter allen Beteiligten, dass es nicht zu einer Problemverlagerung kommen sollte. Einen wichtigen Aspekt stellt hier die „Laufkundschaft“ der Bäckerei dar. Die Möglichkeit des Kurzzeitparkens vor der Bäckerei soll erhalten bleiben. Vor diesem Hintergrund wurde mit dem Eigentümer des Hauses, in dem die Bäckerei untergebracht ist, Kontakt aufgenommen, um ein klares Meinungsbild der Anwohner zur Verlegung der Haltestelle zu erhalten. Der Hauseigentümer stellte sehr deutlich fest, dass er mit einer Verlegung der Haltestelle nicht einverstanden wäre. Unter diesen Voraussetzungen wird vorgeschlagen die Bushaltestelle an dem jetzigen Standort zu belassen. ( Dr. Rips )