Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
17.12.2009
Erstellt
18.12.09, 06:56
Aktualisiert
18.12.09, 06:56
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 542/2009
Az.: -82-
Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82.1- Datum: 19.10.2009
Beratungsfolge
Rat
Termin
10.11.2009
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
08.12.2009
Rat
17.12.2009
Betrifft:
Bemerkungen
Dorfgemeinschaftshaus Erp - Freigabe der Mittel aus dem Konjunkturpaket II
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 19.10.2009
Beschlussentwurf:
1. Zur Errichtung des Dorfgemeinschaftshauses Erp wird ein Betrag in Höhe von 350.000,- € zur
Verfügung gestellt. Der entsprechende Sperrvermerk wird aufgehoben.
2. Mit der Dorfgemeinschaft Erp wird ein Vertrag dahingehend abgeschlossen, dass die
Dorfgemeinschaft im Namen der Stadt die Bürgerhalle errichtet.
Begründung:
Im Rahmen der Beratungen über die Verwendung der Mittel aus dem Konjunkturpaket II hat der
Rat der Stadt in seiner Sitzung am 24.03.2009 beschlossen, für die Errichtung des
Dorfgemeinschaftshauses Erp einen Betrag in Höhe von 350.000,- € zur Verfügung zu stellen.
Hinsichtlich der Freigabe der Mittel wurde ein SV1 –Vermerk eingefügt. Die Verwaltung wurde
gebeten, mit der Dorfgemeinschaft abzuklären, ob das Dorfgemeinschaftshaus mit den zur
Verfügung gestellten Mitteln errichtet werden kann.
Nach der Beschlussfassung des Rates hat die Dorfgemeinschaft in Zusammenhang mit einem
Architekten ihre Planung überarbeitet. Die Halle wurde verkleinert und soll nunmehr eine
Grundfläche von 16 mal 35 Metern haben. Der entsprechende Bauantrag wurde zwischenzeitlich
eingereicht.
Durch den mit der Planung befassten Architekten wurde eine detaillierte Kostenberechnung nach
einzelnen Gewerken vorgelegt. Danach würden sich die Gesamtkosten der Halle, wenn alle
Aufträge an Fachunternehmen vergeben würden, auf ca. 776.000,- € belaufen. Durch die
Dorfgemeinschaft sollen zahlreiche Arbeiten in Eigenleistung ausgeführt werden. Weiterhin liegen
der Dorfgemeinschaft Zusagen von Unternehmen oder Handwerken vor, verschiedene Arbeiten
unentgeltlich oder zu reduzierten Kosten auszuführen. Für jedes Gewerk wurde ermittelt, in welche
Höhe Eigenleistungen oder Spenden zur Verfügung stehen und in welcher Höhe seitens der Stadt
zur Verfügung gestellte Mittel benötigt werden. Danach kann, unter Berücksichtigung
ausreichender Reserven, die Halle mit einem Betrag von 350.000,- € errichtet werden. Ein Anteil
von 426.000,- € wird durch Eigenleistungen oder Spenden erbracht.
Die Halle wird auf einem von der Stadt zur Verfügung gestellten Grundstück errichtet. Nach dem
Beispiel der Bürgerhalle in Euskirchen-Palmersheim soll die Halle durch die Dorfgemeinschaft im
Namen und im Auftrag der Stadt errichtet werden. Für die Dorfgemeinschaft ergeben sich dadurch
Einsparungen im Bereich Baugenehmigungsgebühren und Versicherungen. Seitens der Stadt
kann die Einhaltung der Regularien gewährleistet werden, die bei einer Verwendung von Mitteln
aus dem Konjunkturpaket II berücksichtigt werden müssen.
(Bösche)
-2-