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Beschlussvorlage (Dorfgemeinschaftshaus Erp - Freigabe der Mittel aus dem Konjunkturpaket II)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
17.12.2009
Erstellt
18.12.09, 06:56
Aktualisiert
18.12.09, 06:56
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 542/2009 Az.: -82- Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82.1- Datum: 19.10.2009 Beratungsfolge Rat Termin 10.11.2009 Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft 08.12.2009 Rat 17.12.2009 Betrifft: Bemerkungen Dorfgemeinschaftshaus Erp - Freigabe der Mittel aus dem Konjunkturpaket II Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 19.10.2009 Beschlussentwurf: 1. Zur Errichtung des Dorfgemeinschaftshauses Erp wird ein Betrag in Höhe von 350.000,- € zur Verfügung gestellt. Der entsprechende Sperrvermerk wird aufgehoben. 2. Mit der Dorfgemeinschaft Erp wird ein Vertrag dahingehend abgeschlossen, dass die Dorfgemeinschaft im Namen der Stadt die Bürgerhalle errichtet. Begründung: Im Rahmen der Beratungen über die Verwendung der Mittel aus dem Konjunkturpaket II hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 24.03.2009 beschlossen, für die Errichtung des Dorfgemeinschaftshauses Erp einen Betrag in Höhe von 350.000,- € zur Verfügung zu stellen. Hinsichtlich der Freigabe der Mittel wurde ein SV1 –Vermerk eingefügt. Die Verwaltung wurde gebeten, mit der Dorfgemeinschaft abzuklären, ob das Dorfgemeinschaftshaus mit den zur Verfügung gestellten Mitteln errichtet werden kann. Nach der Beschlussfassung des Rates hat die Dorfgemeinschaft in Zusammenhang mit einem Architekten ihre Planung überarbeitet. Die Halle wurde verkleinert und soll nunmehr eine Grundfläche von 16 mal 35 Metern haben. Der entsprechende Bauantrag wurde zwischenzeitlich eingereicht. Durch den mit der Planung befassten Architekten wurde eine detaillierte Kostenberechnung nach einzelnen Gewerken vorgelegt. Danach würden sich die Gesamtkosten der Halle, wenn alle Aufträge an Fachunternehmen vergeben würden, auf ca. 776.000,- € belaufen. Durch die Dorfgemeinschaft sollen zahlreiche Arbeiten in Eigenleistung ausgeführt werden. Weiterhin liegen der Dorfgemeinschaft Zusagen von Unternehmen oder Handwerken vor, verschiedene Arbeiten unentgeltlich oder zu reduzierten Kosten auszuführen. Für jedes Gewerk wurde ermittelt, in welche Höhe Eigenleistungen oder Spenden zur Verfügung stehen und in welcher Höhe seitens der Stadt zur Verfügung gestellte Mittel benötigt werden. Danach kann, unter Berücksichtigung ausreichender Reserven, die Halle mit einem Betrag von 350.000,- € errichtet werden. Ein Anteil von 426.000,- € wird durch Eigenleistungen oder Spenden erbracht. Die Halle wird auf einem von der Stadt zur Verfügung gestellten Grundstück errichtet. Nach dem Beispiel der Bürgerhalle in Euskirchen-Palmersheim soll die Halle durch die Dorfgemeinschaft im Namen und im Auftrag der Stadt errichtet werden. Für die Dorfgemeinschaft ergeben sich dadurch Einsparungen im Bereich Baugenehmigungsgebühren und Versicherungen. Seitens der Stadt kann die Einhaltung der Regularien gewährleistet werden, die bei einer Verwendung von Mitteln aus dem Konjunkturpaket II berücksichtigt werden müssen. (Bösche) -2-