Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
16 kB
Datum
17.12.2009
Erstellt
18.12.09, 06:56
Aktualisiert
18.12.09, 06:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 2 zur Vorlage 542/2009
3.12.2009
Dorfgemeinschaftshaus Erp – Freigabe der Mittel aus dem Konjunkturpaket II
In der Sitzung des Rates der Stadt Erftstadt am 10.11.2009 wurde die Freigabe der
Mittel nicht beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, hinsichtlich der Umsetzung des Vorhabens und der damit verbundenen Risiken weitere Informationen einzuholen.
Ich habe daher am 11.11.2009 die Dorfgemeinschaft angeschrieben und um detaillierte Informationen zu den rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen des
Vorhabens gebeten. Danach ergibt sich folgender Sachstand:
- Die Dorfgemeinschaft hat mir Kopien der Vereinssatzung, der Vereinsregistereintragung beim Amtsgericht Brühl und des Protokolls der Jahreshauptversammlung
der Dorfgemeinschaft vom 11.04.2007 übergeben. Damit ist die Legitimation der
handelnden Personen nachgewiesen.
- Die berechtigten Vertreter der Dorfgemeinschaft haben den zwischen der Stadt
Erftstadt und der Dorfgemeinschaft abzuschließenden Gestattungsvertrag unterzeichnet. Nach diesem Vertrag, der sich in eine Bauerrichtungs- und eine Nutzungsphase gliedert, stellt die Stadt Erftstadt der Dorfgemeinschaft ein städtisches
Grundstück zur Errichtung eines Dorfgemeinschaftshauses zur Verfügung. Weiterhin
erhält die Dorfgemeinschaft aus dem Konjunkturpaket II einen Zuschuss in Höhe
von 350.000,- €. Die Dorfgemeinschaft verpflichtet sich, bis zum 31.12.2010 auf dem
Grundstück im Auftrag der Stadt ein Dorfgemeinschaftshaus zu errichten. Danach
erhält die Dorfgemeinschaft das Nutzungsrecht an dem Haus für eine Vertragslaufzeit von zunächst 30 Jahren. Neben der Dorfgemeinschaft ist das Objekt auch
sonstigen Vereinen und Organisationen zur Verfügung zu stellen. Die Stadt darf an
5 Tagen im Jahr das Haus unentgeltlich nutzen. Eine Anmietung durch Bürger ist
ebenfalls zulässig. Die Dorfgemeinschaft trägt alle Betriebskosten für das Objekt.
Weiterhin übernimmt die Dorfgemeinschaft die Kosten der sog. Bauunterhaltung.
Für die Bauerhaltung – Arbeiten an „Dach und Fach“ – ist die Stadt zuständig. Diese Bestimmung hinsichtlich der Bauerhaltung entspricht exakt den Regelungen,
wie sie für die Dorfgemeinschaftshäuser in Dirmerzheim und Köttingen sowie für
das Alte Gasthaus in Friesheim getroffen wurden.
- Sowohl nach Angaben der Dorfgemeinschaft wie auch nach Überprüfung durch
Mitarbeiter meiner Verwaltung ist die Kostenschätzung für das Dorfgemeinschaftshaus realistisch. Die Finanzierung wird durch den Zuschuss der Stadt, durch zugesagte Spenden, die nur teilweise im Einzelnen spezifiziert worden sind, und durch
Eigenleistungen der Dorfgemeinschaft sichergestellt. Die gewählten Vertreter der
Dorfgemeinschaft haben ausdrücklich erklärt, dass sie die Eigenleistungen in der
Bauphase erbringen können. Gleiches gilt für die zugesagten Leistungen in der Betriebsphase.
- Die Leistungen für die Planung, Ausschreibungen und die Bauleitung des Vorhabens werden von einem ortsansässigen Architekten unentgeltlich erbracht. Ein
entsprechendes Angebot liegt vor. Eine Spendenquittung soll nicht ausgestellt
werden. In diesem Zusammen ist darauf hinzuweisen, dass die Stadt als Bauherr
den Vertrag mit dem Architekten abschließt. Ein schriftlicher Vertrag liegt noch
nicht vor.
- Das Grundstück muss u.a. an den Kanal und an die Wasserversorgung angeschlossen werden. Die dafür fällig werdenden Baukostenzuschüsse in Höhe von
ca. 16.500,- € werden vom Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft getragen. Dies entspricht dem Beschluss der städtischen Gremien aus dem Jahr 2005 hinsichtlich der
Überlassung des Grundstücks. Entsprechende Regelungen wurden bisher in allen
Fällen getroffen, in denen die Stadt Vereinen Grundstücke unentgeltlich zur Verfügung gestellt hat.
- Von den Eigentümern der südlich an das Vorhaben angrenzenden Grundstücke
wurden Bedenken geäußert, dass von dem Betrieb des Dorfgemeinschaftshauses
unzumutbare Belästigungen für die Bewohner der nächstgelegenen Wohnhäuser
ausgehen. Seitens der Dorfgemeinschaft wurde ein Schallschutzgutachten vorgelegt, wonach an den angrenzenden Wohnhäusern die zulässigen Schallschutzgrenzwerte nicht überschritten werden.
- Die Dorfgemeinschaft plant derzeit nicht den Einbau einer Lüftungsanlage. Aus
meiner Sicht ist eine solche Anlage bei größeren Veranstaltungen erforderlich. Die
Dorfgemeinschaft wird beim Bau des Hauses Vorkehrungen treffen, dass eine solche Anlage nachgerüstet werden kann. Die Kosten wird die Dorfgemeinschaft
übernehmen.
- Der Bauantrag wurde eingereicht, die Unterlagen sind jedoch noch unvollständig.
Eine Baugenehmigung kann derzeit deshalb nicht erteilt werden. Ich werde
nachdrücklich auf die Dorfgemeinschaft und den mit der Planung beauftragten
Architekten einwirken, dass die fehlenden Unterlagen kurzfristig nachgereicht
werden. Es bestehen aber keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens.
- Die Dorfgemeinschaft hat erklärt, dass das Vorhaben bis Ende 2010 fertiggestellt
werden kann. Gelder, die der Stadt aus dem Konjunkturpaket II zur Verfügung gestellt wurden, sollen bis zu diesem Zeitpunkt verausgabt werden. Ich werde im Bedarfsfalle Vorsorge treffen, die für das Dorfgemeinschaftshaus vorgesehenen Gelder auf andere Maßnahmen umzuschichten. Es besteht somit keine Gefahr, dass
die Stadt Mittel aus dem Konjunkturpaket II nicht abrufen kann.
Meine grundsätzlichen Bedenken, dass in der gegenwärtigen Haushaltslage die Umsetzung des Vorhabens nicht angebracht ist und dass bei der Umsetzung durch die
Dorfgemeinschaft Risiken bestehen, halte ich aufrecht. Allerdings habe ich in den
vergangenen Wochen alle Maßnahmen ergriffen, um die mit der Realisierung des
Vorhabens verbundenen Risiken auf ein Mindestmaß zu beschränken.
(Dr. Rips)