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Beschlussvorlage (Ergänzende Stellungnahme)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
16 kB
Datum
17.12.2009
Erstellt
18.12.09, 06:56
Aktualisiert
18.12.09, 06:56
Beschlussvorlage (Ergänzende Stellungnahme) Beschlussvorlage (Ergänzende Stellungnahme) Beschlussvorlage (Ergänzende Stellungnahme)

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Inhalt der Datei

Anlage 2 zur Vorlage 542/2009 3.12.2009 Dorfgemeinschaftshaus Erp – Freigabe der Mittel aus dem Konjunkturpaket II In der Sitzung des Rates der Stadt Erftstadt am 10.11.2009 wurde die Freigabe der Mittel nicht beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, hinsichtlich der Umsetzung des Vorhabens und der damit verbundenen Risiken weitere Informationen einzuholen. Ich habe daher am 11.11.2009 die Dorfgemeinschaft angeschrieben und um detaillierte Informationen zu den rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen des Vorhabens gebeten. Danach ergibt sich folgender Sachstand: - Die Dorfgemeinschaft hat mir Kopien der Vereinssatzung, der Vereinsregistereintragung beim Amtsgericht Brühl und des Protokolls der Jahreshauptversammlung der Dorfgemeinschaft vom 11.04.2007 übergeben. Damit ist die Legitimation der handelnden Personen nachgewiesen. - Die berechtigten Vertreter der Dorfgemeinschaft haben den zwischen der Stadt Erftstadt und der Dorfgemeinschaft abzuschließenden Gestattungsvertrag unterzeichnet. Nach diesem Vertrag, der sich in eine Bauerrichtungs- und eine Nutzungsphase gliedert, stellt die Stadt Erftstadt der Dorfgemeinschaft ein städtisches Grundstück zur Errichtung eines Dorfgemeinschaftshauses zur Verfügung. Weiterhin erhält die Dorfgemeinschaft aus dem Konjunkturpaket II einen Zuschuss in Höhe von 350.000,- €. Die Dorfgemeinschaft verpflichtet sich, bis zum 31.12.2010 auf dem Grundstück im Auftrag der Stadt ein Dorfgemeinschaftshaus zu errichten. Danach erhält die Dorfgemeinschaft das Nutzungsrecht an dem Haus für eine Vertragslaufzeit von zunächst 30 Jahren. Neben der Dorfgemeinschaft ist das Objekt auch sonstigen Vereinen und Organisationen zur Verfügung zu stellen. Die Stadt darf an 5 Tagen im Jahr das Haus unentgeltlich nutzen. Eine Anmietung durch Bürger ist ebenfalls zulässig. Die Dorfgemeinschaft trägt alle Betriebskosten für das Objekt. Weiterhin übernimmt die Dorfgemeinschaft die Kosten der sog. Bauunterhaltung. Für die Bauerhaltung – Arbeiten an „Dach und Fach“ – ist die Stadt zuständig. Diese Bestimmung hinsichtlich der Bauerhaltung entspricht exakt den Regelungen, wie sie für die Dorfgemeinschaftshäuser in Dirmerzheim und Köttingen sowie für das Alte Gasthaus in Friesheim getroffen wurden. - Sowohl nach Angaben der Dorfgemeinschaft wie auch nach Überprüfung durch Mitarbeiter meiner Verwaltung ist die Kostenschätzung für das Dorfgemeinschaftshaus realistisch. Die Finanzierung wird durch den Zuschuss der Stadt, durch zugesagte Spenden, die nur teilweise im Einzelnen spezifiziert worden sind, und durch Eigenleistungen der Dorfgemeinschaft sichergestellt. Die gewählten Vertreter der Dorfgemeinschaft haben ausdrücklich erklärt, dass sie die Eigenleistungen in der Bauphase erbringen können. Gleiches gilt für die zugesagten Leistungen in der Betriebsphase. - Die Leistungen für die Planung, Ausschreibungen und die Bauleitung des Vorhabens werden von einem ortsansässigen Architekten unentgeltlich erbracht. Ein entsprechendes Angebot liegt vor. Eine Spendenquittung soll nicht ausgestellt werden. In diesem Zusammen ist darauf hinzuweisen, dass die Stadt als Bauherr den Vertrag mit dem Architekten abschließt. Ein schriftlicher Vertrag liegt noch nicht vor. - Das Grundstück muss u.a. an den Kanal und an die Wasserversorgung angeschlossen werden. Die dafür fällig werdenden Baukostenzuschüsse in Höhe von ca. 16.500,- € werden vom Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft getragen. Dies entspricht dem Beschluss der städtischen Gremien aus dem Jahr 2005 hinsichtlich der Überlassung des Grundstücks. Entsprechende Regelungen wurden bisher in allen Fällen getroffen, in denen die Stadt Vereinen Grundstücke unentgeltlich zur Verfügung gestellt hat. - Von den Eigentümern der südlich an das Vorhaben angrenzenden Grundstücke wurden Bedenken geäußert, dass von dem Betrieb des Dorfgemeinschaftshauses unzumutbare Belästigungen für die Bewohner der nächstgelegenen Wohnhäuser ausgehen. Seitens der Dorfgemeinschaft wurde ein Schallschutzgutachten vorgelegt, wonach an den angrenzenden Wohnhäusern die zulässigen Schallschutzgrenzwerte nicht überschritten werden. - Die Dorfgemeinschaft plant derzeit nicht den Einbau einer Lüftungsanlage. Aus meiner Sicht ist eine solche Anlage bei größeren Veranstaltungen erforderlich. Die Dorfgemeinschaft wird beim Bau des Hauses Vorkehrungen treffen, dass eine solche Anlage nachgerüstet werden kann. Die Kosten wird die Dorfgemeinschaft übernehmen. - Der Bauantrag wurde eingereicht, die Unterlagen sind jedoch noch unvollständig. Eine Baugenehmigung kann derzeit deshalb nicht erteilt werden. Ich werde nachdrücklich auf die Dorfgemeinschaft und den mit der Planung beauftragten Architekten einwirken, dass die fehlenden Unterlagen kurzfristig nachgereicht werden. Es bestehen aber keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens. - Die Dorfgemeinschaft hat erklärt, dass das Vorhaben bis Ende 2010 fertiggestellt werden kann. Gelder, die der Stadt aus dem Konjunkturpaket II zur Verfügung gestellt wurden, sollen bis zu diesem Zeitpunkt verausgabt werden. Ich werde im Bedarfsfalle Vorsorge treffen, die für das Dorfgemeinschaftshaus vorgesehenen Gelder auf andere Maßnahmen umzuschichten. Es besteht somit keine Gefahr, dass die Stadt Mittel aus dem Konjunkturpaket II nicht abrufen kann. Meine grundsätzlichen Bedenken, dass in der gegenwärtigen Haushaltslage die Umsetzung des Vorhabens nicht angebracht ist und dass bei der Umsetzung durch die Dorfgemeinschaft Risiken bestehen, halte ich aufrecht. Allerdings habe ich in den vergangenen Wochen alle Maßnahmen ergriffen, um die mit der Realisierung des Vorhabens verbundenen Risiken auf ein Mindestmaß zu beschränken. (Dr. Rips)