Daten
Kommune
Pulheim
Größe
18 kB
Datum
28.09.2010
Erstellt
29.09.10, 07:39
Aktualisiert
29.09.10, 07:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
Rat
IV/601.04.21.63
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
15.09.2010
X
28.09.2010
X
Frau Bündgens
(Verfasser/in)
280/2010
nö. S. TOP
12
30.06.2010
(Datum)
BETREFF:
Widmung und Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage "Erlenweg" in Sinthern
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
x
ja
ja
nein
x
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
zu 1:
Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Erschließungsanlage „Erlenweg“ im
Abschnitt von Ligusterweg bis Espenweg in Sinthern gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW (StrWG) zu
widmen.
Die Flurstücke 814 (teilweise), 768 (teilweise) aus der Flur 21 und 856 (teilweise) aus der Flur 9 werden als Gemeindestraßen (Anliegerstraßen) ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne des § 3 Absatz 1 Ziffer 3 in
Verbindung mit Absatz 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet. (in der Kartenanlage schraffiert dargestellt).
Die Straße ist bereits dem öffentlichen Verkehr übergeben. Die Widmung tritt daher spätestens mit der nach § 6 Absatz 1
StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
-1-
Der Abschnitt des Erlenwegs von An der Wasserkaul bis Ligusterweg wurde bereits gewidmet.
zu 2:
Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage „Erlenweg“ im Abschnitt von Ligusterweg bis Espenweg in Sinthern (Flurstücke
814 teilweise, 768 teilweise, 856 teilweise) gemäß beigefügter Anlage zu beschließen.
ERLÄUTERUNGEN:
zu 1:
Die aufgeführten Flurstücke sind in den Bebauungsplänen 25 Brauweiler und 25/1303 Sinthern als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen und wurden zu Eigentum der Stadt Pulheim übertragen.
Die Widmung ist die Voraussetzung für die Erhebung der Erschließungsbeiträge.
Die Straße „Erlenweg“ wurde zwischenzeitlich endgültig ausgebaut.
zu 2:
Gemäß § 8 Absatz 1 b der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Pulheim vom 18.12.1987 sind Erschließungsanlagen
u.a. erst dann hergestellt, wenn sie über eine beiderseitige Gehweganlage mit Abgrenzung gegen die Fahrbahn verfügen.
Im Gegensatz hierzu verfügt der Erlenweg im Abschnitt von Ligusterweg bis Espenweg nur auf der nördlichen Seite über
eine solche Gehweganlage. Die südliche Anlagenseite hingegen weist keinen dem entsprechenden Gehweg auf.
Beitragspflichten können erst dann entstehen, wenn eine von § 8 Absatz 1 b der o.a. Satzung abweichende Merkmalsregelung durch Erlass der beigefügten Abweichungssatzung beschlossen worden ist.
Die Satzung ist erforderlich, um die Erschließungsbeiträge erheben zu können.
-2-