Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
15.12.2009
Erstellt
03.12.09, 07:17
Aktualisiert
03.12.09, 07:17
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 439/2009
Az.: 6710-15
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 652 Datum: 12.08.2009
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
Termin
15.12.2009
Bemerkungen
Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung entlang des
Promenadenwegs/ E.-Liblar
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel sind im Wirtschaftsplan 2009 des Eigenbetriebs Straßen enthalten
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 12.08.2009
Beschlussentwurf:
Der Fällung einer Hainbuche (Carpinus betulus, StU 1,18 m) sowie einer Robinie (Robinia
pseudoacacia, StU 2,50 und 1,70 m) wird lt. § 6 Abs. 1 c) der Baumschutzsatzung der Stadt
Erftstadt zugestimmt.
Begründung:
Entlang des Promenadenwegs stehen beidseitig zahlreiche Bäume, von denen ein Exemplar seit
dem letzten Jahr deutliche Vitalitätsmängel aufweist. Es handelt sich um eine Hainbuche
(Carpinus betulus), an der bereits einige Kronenteile abgestorben sind. Der Baum ist insgesamt
betrachtet stark abgängig.
Im oberen Bereich des Promenadenwegs (in Höhe der Straße „Am Schießendahl“) steht weiterhin
eine Robinie (Robinia pseudoacacia), die aufgrund einer umfangreichen Faulstelle im Bereich des
Zwiesels (Vergabelung) in der Standsicherheit erheblich beeinträchtigt ist. In Zusammenhang mit
dem Schrägstand des Baumes ist zur Herstellung der Verkehrssicherheit an dem stark von
Fußgängern und Radfahrern frequentierten Weg eine Fällung durchzuführen. Um die Gefahr des
Auseinanderbrechens zu mindern, wird im Vorfeld bereits eine Einkürzung der Baumkrone zur
Entlastung erfolgen.
Eine Möglichkeit zur Erhaltung der Bäume durch baumpflegersiche Maßnahmen besteht nicht.
(Bösche)
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