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Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung entlang des Promenadenwegs/ E.-Liblar)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
15.12.2009
Erstellt
03.12.09, 07:17
Aktualisiert
03.12.09, 07:17
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 439/2009 Az.: 6710-15 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 652 Datum: 12.08.2009 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: Termin 15.12.2009 Bemerkungen Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung entlang des Promenadenwegs/ E.-Liblar Finanzielle Auswirkungen: Mittel sind im Wirtschaftsplan 2009 des Eigenbetriebs Straßen enthalten Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 12.08.2009 Beschlussentwurf: Der Fällung einer Hainbuche (Carpinus betulus, StU 1,18 m) sowie einer Robinie (Robinia pseudoacacia, StU 2,50 und 1,70 m) wird lt. § 6 Abs. 1 c) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt. Begründung: Entlang des Promenadenwegs stehen beidseitig zahlreiche Bäume, von denen ein Exemplar seit dem letzten Jahr deutliche Vitalitätsmängel aufweist. Es handelt sich um eine Hainbuche (Carpinus betulus), an der bereits einige Kronenteile abgestorben sind. Der Baum ist insgesamt betrachtet stark abgängig. Im oberen Bereich des Promenadenwegs (in Höhe der Straße „Am Schießendahl“) steht weiterhin eine Robinie (Robinia pseudoacacia), die aufgrund einer umfangreichen Faulstelle im Bereich des Zwiesels (Vergabelung) in der Standsicherheit erheblich beeinträchtigt ist. In Zusammenhang mit dem Schrägstand des Baumes ist zur Herstellung der Verkehrssicherheit an dem stark von Fußgängern und Radfahrern frequentierten Weg eine Fällung durchzuführen. Um die Gefahr des Auseinanderbrechens zu mindern, wird im Vorfeld bereits eine Einkürzung der Baumkrone zur Entlastung erfolgen. Eine Möglichkeit zur Erhaltung der Bäume durch baumpflegersiche Maßnahmen besteht nicht. (Bösche) -2-