Daten
Kommune
Pulheim
Größe
18 kB
Datum
16.06.2010
Erstellt
11.06.10, 19:38
Aktualisiert
11.06.10, 19:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Umwelt- und Planungsausschuss
IV-61 ro/wo
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
16.06.2010
ö. S.
X
Herr Rosenkranz
(Verfasser/in)
219/2010
nö. S. TOP
25.05.2010
(Datum)
BETREFF:
Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim
Teilbereichsänderung Nr. 17.2 Pulheim, (Bereich: östlich Otto-Lilienthal-Straße).
Änderung der Darstellung von "Fläche für die Landwirtschaft" in "Industriegebiet"
- Aufstellungsbeschluss
- Beauftragung zur Durchführung der Anfrage nach § 32 LPlG
- Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Investor / Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
-1-
ja
nein
BESCHLUSSVORSCHLAG:
1. Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 2 (1 + 4) BauGB
vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009
(BGBl. I S. 2585) die Aufstellung der Änderung Nr. 17.2 des Flächennutzungsplanes der Stadt
Pulheim (Bereich: östlich Otto-Lilienthal-Straße).
Ziel der Änderung ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung der heutigen
Ackerflächen durch einen vom bisherigen Standort zu verlagernden Industriebetrieb zu schaffen.
Lage und Umfang des Änderungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich.
- Aufstellungsbeschluss
2. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Bezirksplanungsbehörde eine Anfrage gemäß
§ 32 LPlG zu stellen und die Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585)
durchzuführen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt während drei Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung.
ERLÄUTERUNGEN:
In seiner Sitzung am 28.08.2008 beschloss der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim einstimmig die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 95 Pulheim. Mit ihm
sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsiedlung einer Bauschuttrecyclinganlage vom bisherigen Betriebsgrundstück auf ein Grundstück an der Otto-Lilienthal-Straße geschaffen
werden.
Der zum (neuen) Aufstellungsbeschluss gehörende neu abgegrenzte Geltungsbereich für den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan umfasst die Flurstücke 89 und 121 in der Flur 1 der Gemarkung Pulheim.
Das Flurstück 89 liegt an der Otto-Lilienthal-Straße und war bereits in den 1990er Jahren Vorhabengrundstück, für welches die seinerzeitige Flächennutzungsplandarstellung „Fläche für die
Landwirtschaft“ geändert worden ist in „Industriegebiet“.
Das neu zum Geltungsbereich gehörende Flurstück 121 grenzt östlich an das Flurstück 89 und ist
vom Vorhabenträger schon vor längerer Zeit erworben worden.
Beabsichtigt ist, hier nicht nur das unbelastete Niederschlagswasser des Recyclingbetriebes –
soweit es nicht für betriebliche Zwecke Verwendung findet - zu versickern, sondern auch eine Asphaltmischanlage zu bauen und zu betreiben (siehe auch TOP I.20 der Ratssitzung vom
11.05.2010).
Der Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim stellt dieses Grundstück als „Fläche für die Landwirtschaft“ dar. Da es aber in erheblichem Maße einer industriellen Nutzung zugeführt werden, der
vorhabenbezogene Bebauungsplan folglich die entsprechenden Baurechte schaffen soll, bedarf es
auch hier einer Änderung der Flächennutzungsplandarstellung.
-2-
Das FNP-Änderungsverfahren soll parallel zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans erfolgen. Für beide Planverfahren schlägt daher die Verwaltung den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vor (siehe Vorlage Nr. 225, TOP I.7).
Näheres zur FNP-Änderung Nr. 17.2 ist dem beigefügten Entwurf der Begründung zu entnehmen.
-3-