Daten
Kommune
Pulheim
Größe
16 kB
Datum
16.06.2010
Erstellt
11.06.10, 19:38
Aktualisiert
11.06.10, 19:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Umwelt- und Planungsausschuss
IV/61- ri/wo
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
16.06.2010
ö. S.
X
Herr Ritter
(Verfasser/in)
210/2010
nö. S. TOP
19.05.2010
(Datum)
BETREFF:
Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim
Teilbereichsänderung Nr. 17.1 - Ortsteil Stommelerbusch
Hier: Änderung einer Teilfläche des Sondergebietes Schießplatz in Fläche für die Landwirtschaft
- Aufstellungsbeschluss VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 2 (1 + 4) BauGB vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I
S. 2585) die Aufstellung der Änderung Nr. 17.1 des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim
(Bereich: Schießplatz Stommelerbusch).
Ziel ist die Änderung der Darstellung „Sondergebiet Schießplatz“ in „Fläche für die Landwirtschaft“.
Lage und Umfang des Änderungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich.
Die Verwaltung wird beauftragt, zunächst bei der Wehrbereichsverwaltung zu überprüfen, ob der
Aufgabe der bislang landwirtschaftlich genutzten Teilfläche als Vorhaltefläche für den Schießplatz
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öffentliche Belange – hier Belange der Landesverteidigung – entgegen stehen.
ERLÄUTERUNGEN:
Die Schießanlage Stommelerbusch ist im Flächennutzungsplan der Stadt als Sondergebietsfläche
dargestellt. Obgleich Anfang der 90er-Jahre eine Aufgabe der Schießplatznutzung diskutiert wurde, stellt der FNP der Stadt Pulheim weiterhin eine mögliche Erweiterungsfläche dar.
Dies würde grundsätzlich die Möglichkeit eröffnen, auch zivile Schießplatznutzungen nach § 35 (2)
BauGB zu genehmigen, wie es bereits in der Vergangenheit für einen zivilen Club geschehen ist.
Die Darstellung erfolgte jedoch im Ursprung, um den Belangen der Landesverteidigung Rechnung
zu tragen. Soweit dies aus heutiger Sicht nicht mehr der Fall ist, besteht aus Sicht der Stadtverwaltung ein Planungsanlass zur Änderung des FNP, um den Belangen des Schutzes der Bevölkerung
von Stommelerbusch vor Geräuschimmissionen und dem Schutz des Außenbereiches gerecht zu
werden.
Die Verwaltung beabsichtigt zunächst eine Beurteilung durch die zuständige Wehrbereichsverwaltung zu erbitten, um bei Bestätigung der beschriebenen Einschätzung das Verfahren mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden fortzuführen.
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