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Beschlussvorlage (Aufhebung eines Sperrvermerks betr. Sachkonto 005005001 10000.5317110 Zuschuss für die Frauenberatungsstelle im Café F.)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
17 kB
Datum
22.06.2010
Erstellt
21.06.10, 19:23
Aktualisiert
21.06.10, 19:23
Beschlussvorlage (Aufhebung eines Sperrvermerks betr. Sachkonto 005005001 10000.5317110
Zuschuss für die Frauenberatungsstelle im Café F.) Beschlussvorlage (Aufhebung eines Sperrvermerks betr. Sachkonto 005005001 10000.5317110
Zuschuss für die Frauenberatungsstelle im Café F.)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Haupt- und Finanzausschuss II/510 (Amt/Aktenzeichen) Termin 22.06.2010 ö. S. X Friedhelm Seibel (Verfasser/in) 123/2010 nö. S. TOP 08.06.2010 (Datum) BETREFF: Aufhebung eines Sperrvermerks betr. Sachkonto 005005001 10000.5317110 Zuschuss für die Frauenberatungsstelle im Café F. VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: X ja ja Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: nein X nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: X ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: 1. Der HFA hebt den Sperrvermerk im Produktsachkonto 005 005 001, 10000.5317110 „Bezuschussung der Frauenberatungsstelle im Café F.“ auf alternativ: 2. Der HFA lehnt den Antrag ab und hebt den Sperrvermerk nicht auf. ERLÄUTERUNGEN: Bei den Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2010 wurden Zuschussmittel in Höhe von 4.000,00 € für die Frauenberatungsstelle im Café F. veranschlagt und mit einem Sperrvermerk zu Gunsten des HFA versehen. Dies war mit dem Auftrag an die Verwaltung verbunden, alternative Bezu-1- schussungen außerhalb der Stadt zu eruieren. Diesen Auftrag hat die Verwaltung dahingehend aufgegriffen und geklärt, ob eine Bezuschussung der „psychosozialen“ Beratungsleistung des Café F. im Rahmen des § 16 a SGB II möglich ist. Letztlich teilt die Geschäftsführung der ARGE RheinErft am 07.01.2010 mit, dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine Finanzierung nicht vorliegen (Anlage). Weitere Alternativen der Mitfinanzierung sind nicht in Sicht. Es ist jedoch zu erwähnen, dass es sich vorliegend um einen neue, bisher nicht vorgehaltene freiwillige Leistung der Stadt handelt und im Rahmen der Haushaltsvorbereitungen offenbar geworden ist, dass die Stadt sich mit einem auf mehrere Millionen Euro belaufenden strukturellen Defizit konfrontiert sieht. -2-