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Beschlussvorlage (Antrag nach § 24 GO NRW betreffend der künftigen Nutzung des Gebäudes Berliner Straße 46 als Obdachlosenunterkunft)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
16 kB
Datum
22.06.2010
Erstellt
21.06.10, 19:23
Aktualisiert
21.06.10, 19:23
Beschlussvorlage (Antrag nach § 24 GO NRW betreffend der künftigen Nutzung des Gebäudes Berliner Straße 46 als Obdachlosenunterkunft) Beschlussvorlage (Antrag nach § 24 GO NRW betreffend der künftigen Nutzung des Gebäudes Berliner Straße 46 als Obdachlosenunterkunft)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Haupt- und Finanzausschuss III/26 (Amt/Aktenzeichen) Termin 22.06.2010 ö. S. X Heike Schafgan (Verfasser/in) 212/2010 1. Ergänzung nö. S. TOP 14.06.2010 (Datum) BETREFF: Antrag nach § 24 GO NRW betreffend der künftigen Nutzung des Gebäudes Berliner Straße 46 als Obdachlosenunterkunft VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Bürger HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Haupt- und Finanzausschuss des Rates der Stadt Pulheim fasst folgenden Beschluss: 1. Der Haupt- und Finanzausschuss bestätigt seinen Beschluss vom 08.12.2009 und den Ratsbeschluss vom 15.12.2009, die ehemalige Asylbewerberunterkunft Berliner Str. 46 künftig für die zentrale Unterbringung von Obdachlosen zu nutzen. 2. Der Haupt- und Finanzausschuss weist die Beschwerden nach § 24 GO NRW zurück und erklärt die Angelegenheit für erledigt. ERLÄUTERUNGEN: -1- Nach Erstellung der Vorlage 212/2010 ging eine weitere Eingabe nach § 24 GO NRW ein. Es wird Bezug auf die Vorlage 212/2010 genommen. Mit dem neuen in der Anlage beigefügten Schreiben wird ebenfalls die zukünftige Nutzung des Gebäudes Berliner Str. 46 im Sinne des Ratsbeschlusses vom 15.12.2009 kritisiert. Zusätzlich zu der Beschwerde wird der Vorschlag gemacht, die Asylbewerberunterkünfte Donatusstr. für die zentrale Unterbringung der Obdachlosen zu nutzen. Somit würde die Unterkunft Donatusstr. sowohl von Asylbewerbern als auch von Obdachlosen genutzt werden. Des weiteren würden die Umbau- und Instandhaltungskosten für die Berliner Str. 46 entfallen und die Berliner Str. 46 könnte veräußert werden. Zu dem Vorschlag wird wie folgt Stellung genommen. Die Zukunft über den Standort Donatusstr. ist noch ungeklärt. Es muss entschieden werden, ob die Gebäude saniert werden sollen oder ob neu gebaut werden soll. Diese Maßnahme ist aber aufgrund fehlender Personalkapazität vom Immobilienmanagement zurück gestellt worden. Des weiteren wird vom Sozialamt die soziale Verträglichkeit des Asylbewerber und Obdachlosen als schwierig eingestuft. In der Donatusstr. leben hauptsächlich Familien und die Obdachlosen sind überwiegend alleinstehende Männer. Außerdem ist die Unterkunft Donatusstr. fast komplett belegt. Von den 12 Wohneinheiten sind derzeit mit 30 Personen 9 Wohnungen belegt. Die freistehenden 3 Wohneinheiten sind nicht bewohnbar. Es wird daher vorgeschlagen, den Antrag zurückzuweisen. -2-