Daten
Kommune
Pulheim
Größe
16 kB
Datum
22.06.2010
Erstellt
21.06.10, 19:23
Aktualisiert
21.06.10, 19:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Haupt- und Finanzausschuss
III/26
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
22.06.2010
ö. S.
X
Heike Schafgan
(Verfasser/in)
212/2010
1. Ergänzung
nö. S. TOP
14.06.2010
(Datum)
BETREFF:
Antrag nach § 24 GO NRW betreffend der künftigen Nutzung des Gebäudes Berliner Straße
46 als Obdachlosenunterkunft
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Bürger
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Haupt- und Finanzausschuss des Rates der Stadt Pulheim fasst folgenden Beschluss:
1.
Der Haupt- und Finanzausschuss bestätigt seinen Beschluss vom 08.12.2009 und
den Ratsbeschluss vom 15.12.2009, die ehemalige Asylbewerberunterkunft Berliner
Str. 46 künftig für die zentrale Unterbringung von Obdachlosen zu nutzen.
2.
Der Haupt- und Finanzausschuss weist die Beschwerden nach § 24 GO NRW zurück und erklärt die Angelegenheit für erledigt.
ERLÄUTERUNGEN:
-1-
Nach Erstellung der Vorlage 212/2010 ging eine weitere Eingabe nach § 24 GO NRW ein. Es wird
Bezug auf die Vorlage 212/2010 genommen.
Mit dem neuen in der Anlage beigefügten Schreiben wird ebenfalls die zukünftige Nutzung des
Gebäudes Berliner Str. 46 im Sinne des Ratsbeschlusses vom 15.12.2009 kritisiert. Zusätzlich zu
der Beschwerde wird der Vorschlag gemacht, die Asylbewerberunterkünfte Donatusstr. für die
zentrale Unterbringung der Obdachlosen zu nutzen. Somit würde die Unterkunft Donatusstr. sowohl von Asylbewerbern als auch von Obdachlosen genutzt werden. Des weiteren würden die
Umbau- und Instandhaltungskosten für die Berliner Str. 46 entfallen und die Berliner Str. 46 könnte
veräußert werden.
Zu dem Vorschlag wird wie folgt Stellung genommen.
Die Zukunft über den Standort Donatusstr. ist noch ungeklärt. Es muss entschieden werden, ob
die Gebäude saniert werden sollen oder ob neu gebaut werden soll. Diese Maßnahme ist aber
aufgrund fehlender Personalkapazität vom Immobilienmanagement zurück gestellt worden.
Des weiteren wird vom Sozialamt die soziale Verträglichkeit des Asylbewerber und Obdachlosen
als schwierig eingestuft. In der Donatusstr. leben hauptsächlich Familien und die Obdachlosen
sind überwiegend alleinstehende Männer. Außerdem ist die Unterkunft Donatusstr. fast komplett
belegt. Von den 12 Wohneinheiten sind derzeit mit 30 Personen 9 Wohnungen belegt. Die freistehenden 3 Wohneinheiten sind nicht bewohnbar.
Es wird daher vorgeschlagen, den Antrag zurückzuweisen.
-2-