Daten
Kommune
Pulheim
Größe
22 kB
Datum
15.12.2009
Erstellt
23.06.10, 19:17
Aktualisiert
23.06.10, 19:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
I/10
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
08.12.2009
X
15.12.2009
X
Günter Schmitz
(Verfasser/in)
546/2009
nö. S. TOP
16.11.2009
(Datum)
BETREFF:
Stellenplan 2010
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
X
ja
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
X
ja
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
305.300 €
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
305.300 €
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
305.300 €
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
X
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
Von dem Gesamtbetrag sind 110.000 € für zusätzliche Stellen in den Kindertagesstätten bereits in der Personalkostenplanung berücksichtigt. Die verbleibenden 195.000 €, von
denen 173.000 € auf die notwendige Personalaufstockung
der Feuerwehr und 3 Ausbildungsplätze im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst entfallen, müssen noch zur Verfügung gestellt werden.
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der HFA empfiehlt / der Rat beschließt den als Anlage beigefügten Stellenplan 2010.
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ERLÄUTERUNGEN:
Vorbemerkung:
In diesem Jahr ist für den Sozial- und Erziehungsdienst ein eigenständiger Entgelt- und Eingruppierungstarifvertrag abgeschlossen worden. Die Redaktionsverhandlungen zu dem neuen Tarifvertrag haben sich bis Ende Oktober hingezogen. Durchführungshinweise des Kommunalen Arbeitgeberverbandes liegen erst seit dem 11.11.2009 vor.
Die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst müssen in die neu geschaffenen Entgeltgruppen übergeleitet werden. Infolge der oben beschriebenen Verzögerungen konnte mit dieser Aufgabe erst im November begonnen werden. Die neue Entgeltsystematik ist deshalb im vorliegenden
Entwurf des Stellenplans noch nicht abgebildet. Dies wird im Rahmen eines Nachtragsstellenplans
erfolgen.
Zum Entwurf des Stellenplans:
Der Entwurf des Stellenplans 2010 entspricht dem Stellenplan 2009 in der Fassung der Nachtragsstellenpläne vom 31.03., 12.05. und 30.06.2009 mit folgenden Änderungen:
Lfd.
Nr.
1
Produktbereich
Veränderung
001.012.002
262.11
Bereitstellung von
Immobilien
Immobilienmanagement Technische Abteilung
002.004.001
2
Stellen-Nr.
Amt, Abt.
Einwohnerangelegenheiten
002.004.001
330.07
Ordnungsamt - Einwohnermelde- und Passabteilung
330.01
Anhebung von Entgeltgruppe 10 nach
Entgeltgruppe 11 TVöD
320.04
Anhebung von Besoldungsgruppe A 9
nach Besoldungsgruppe A 10 BBesG
Einwohnerangelegenheiten
4
Gefahrenabwehr und
-vorbeugung
002.007.001
NN
5
Gefahrenabwehr und
-vorbeugung
Ordnungsamt - Feuerund Rettungswache
005.003.001
500.06
6
Anhebung von Entgeltgruppe 3 nach Entgeltgruppe 5 TVöD
Ordnungsamt - Einwohnermelde- und Passabteilung
3
002.007.001
Anhebung von Entgeltgruppe 8 nach Entgeltgruppe 9 TVöD
Ordnungsamt - Ordnungsabteilung
Ausweisung von 3 zusätzlichen Stellen
der Besoldungsgruppe A 7 BBesG
(Brandmeister/innen)
Herabstufung der Stelle 500.06 von Ent-
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Lfd.
Nr.
Produktbereich
Unterhaltsvorschussangelegenheiten
7
Stellen-Nr.
Amt, Abt.
500.13
Veränderung
Sozialamt - Sozialhilfeabteilung
006.001.001
NN
Förderung von Kindern in Tagesbetreuung
Jugendamt - Kindertagesstätten
geltgruppe 10 nach Entgeltgruppe 9 TVöD
bei gleichzeitiger Anhebung der Stelle
500.13 von Besoldungsgruppe A 10 nach
Besoldungsgruppe A 11 BBesG
Ausweisung von 2,5 zusätzlichen Stellen
der Entgeltgruppe 6 TVöD
zu lfd. Nr. 1:
Die auf der Stelle wahrzunehmenden Aufgaben umfassen die selbständige Durchführung von Instandsetzungs- und Umbaumaßnahmen an technischen Anlagen in Gebäuden sowie die Bearbeitung sämtlicher technischer Gewerke wie Heizung, Sanitär, Elektro, Klimatechnik, Lüftung, Regelung, Schwachstrom. Dies beinhaltet auch die Erarbeitung der Planung sowie Ausschreibung, Beauftragung, Bauleitung und Abrechnung der Maßnahmen. Die Stelle wurde auf der Grundlage einer aktualisierten Arbeitsplatzbeschreibung neu bewertet. Nach dem Bewertungsergebnis ist sie
der Entgeltgruppe 9 TVöD zuzuordnen.
zu lfd. Nr. 2:
Aufgabenbereich der Stelle sind die Bearbeitung von Fundangelegenheiten mit allen damit zusammenhängenden Tätigkeiten einschließlich Versteigerungen sowie Aufgaben aus dem Bereich
des Einwohnermelde- und Passwesens. Die Stelle wurde auf der Grundlage einer aktualisierten
Arbeitsplatzbeschreibung neu bewertet. Nach dem Bewertungsergebnis ist die Stelle der Entgeltgruppe 5 TVöD zuzuordnen.
(Anmerkung: Die Anhebung um 2 Entgeltgruppen beruht darauf, dass in den vorläufigen Regelungen des TVöD über die
Zuordnung der Vergütungs- und Lohngruppen zu den Entgeltgruppen für den Bereich der Beschäftigten, die unter den
Geltungsbereich des früheren BAT gefallen sind, die Entgeltgruppe 4 nicht vorgesehen ist. Die frühere Vergütungsgruppe VIII ist der Entgeltgruppe 3, die nächsthöhere BAT-Gruppe VII der Entgeltgruppe 5 zugeordnet. Die BAT-Regelungen
sind weiter für Eingruppierungen maßgebend, solange die Tarifvertragsparteien keine neuen Eingruppierungsvorschriften
vereinbart haben.)
zu lfd. Nr. 3:
Die Stelle "Leitung der Einwohnermelde- und Passabteilung" wurde auf der Grundlage einer aktualisierten Arbeitsplatzbeschreibung neu bewertet. Nach dem für den Beamtenbereich geltenden
KGSt-Gutachten "Stellenplan, Stellenbewertung" ist die Stelle "Sachgebietsleitung Einwohner- und
Meldewesen" in Städten der Größenklasse Pulheims mit 455 Punkten dem oberen Bereich der
Besoldungsgruppe A 11 (Punktebereich 402 bis 461) zugeordnet. Die der Bewertung zugrundeliegende Musterstelle beinhaltet im Unterschied zu Pulheim jedoch nicht die Verantwortung für die
Durchführung sämtlicher Wahlen. Unter Berücksichtigung dieser zusätzlichen Aufgabe ist eine
Bewertung nach A 12, vergleichbar Entgeltgruppe 11, gerechtfertigt.
zu lfd. Nr. 4:
Aufgabenschwerpunkt der Stelle sind Angelegenheiten der Feuerwehr und des Rettungsdienstes
(u.a. Beschaffungswesen, Vermögensverwaltung, Satzungsangelegenheiten, Gebührenkalkulation, Haushaltsangelegenheiten). Die Stelle wurde auf der Grundlage einer aktualisierten Arbeits-
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platzbeschreibung neu bewertet. Nach dem Bewertungsergebnis ist sie der Besoldungsgruppe
A 10 zuzuordnen.
zu lfd. Nr. 5:
Im Rahmen der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans ist deutlich geworden, dass die
hauptamtlich besetzte Feuer- und Rettungswache um 3 Stellen aufgestockt werden muss. Außerdem ist beabsichtigt, 3 Ausbildungsplätze im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst zur Verfügung
zu stellen. Auf die Sitzung des Feuerwehrbeirates am 03.11.2009, Vorlage Nr. 475/2009, wird Bezug genommen.
zu lfd. Nr. 6:
Die Herabstufung der Stelle der Entgeltgruppe 10 TVöD nach Entgeltgruppe 9 bei gleichzeitiger
Anhebung einer im selben Produktbereich ausgewiesenen Beamtenstelle von Besoldungsgruppe
A 10 nach Besoldungsgruppe A 11 BBesG beruht auf einer Aufgabenumverteilung aus Anlass des
Eintritts des Stelleninhabers der TVöD-Stelle in die Freistellungsphase der Altersteilzeit.
zu lfd. Nr. 7:
Bedingt durch das Kinderbildungsgesetz ergibt sich in den Kindertagesstätten ein zusätzlicher
Personalbedarf von 2,5 Stellen (s. hierzu Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 05.03.2009,
TOP 5, Vorlage Nr. 74/2009). Die Stellen wurden bei der Personalkostenplanung bereits berücksichtigt.
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