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Beschlussvorlage (Stellenplan 2010)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
22 kB
Datum
15.12.2009
Erstellt
23.06.10, 19:17
Aktualisiert
23.06.10, 19:17
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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Haupt- und Finanzausschuss Rat I/10 (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 08.12.2009 X 15.12.2009 X Günter Schmitz (Verfasser/in) 546/2009 nö. S. TOP 16.11.2009 (Datum) BETREFF: Stellenplan 2010 VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: X ja nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: X ja nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: 305.300 € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: 305.300 € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: 305.300 € € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja X nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Von dem Gesamtbetrag sind 110.000 € für zusätzliche Stellen in den Kindertagesstätten bereits in der Personalkostenplanung berücksichtigt. Die verbleibenden 195.000 €, von denen 173.000 € auf die notwendige Personalaufstockung der Feuerwehr und 3 Ausbildungsplätze im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst entfallen, müssen noch zur Verfügung gestellt werden. BESCHLUSSVORSCHLAG: Der HFA empfiehlt / der Rat beschließt den als Anlage beigefügten Stellenplan 2010. -1- ERLÄUTERUNGEN: Vorbemerkung: In diesem Jahr ist für den Sozial- und Erziehungsdienst ein eigenständiger Entgelt- und Eingruppierungstarifvertrag abgeschlossen worden. Die Redaktionsverhandlungen zu dem neuen Tarifvertrag haben sich bis Ende Oktober hingezogen. Durchführungshinweise des Kommunalen Arbeitgeberverbandes liegen erst seit dem 11.11.2009 vor. Die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst müssen in die neu geschaffenen Entgeltgruppen übergeleitet werden. Infolge der oben beschriebenen Verzögerungen konnte mit dieser Aufgabe erst im November begonnen werden. Die neue Entgeltsystematik ist deshalb im vorliegenden Entwurf des Stellenplans noch nicht abgebildet. Dies wird im Rahmen eines Nachtragsstellenplans erfolgen. Zum Entwurf des Stellenplans: Der Entwurf des Stellenplans 2010 entspricht dem Stellenplan 2009 in der Fassung der Nachtragsstellenpläne vom 31.03., 12.05. und 30.06.2009 mit folgenden Änderungen: Lfd. Nr. 1 Produktbereich Veränderung 001.012.002 262.11 Bereitstellung von Immobilien Immobilienmanagement Technische Abteilung 002.004.001 2 Stellen-Nr. Amt, Abt. Einwohnerangelegenheiten 002.004.001 330.07 Ordnungsamt - Einwohnermelde- und Passabteilung 330.01 Anhebung von Entgeltgruppe 10 nach Entgeltgruppe 11 TVöD 320.04 Anhebung von Besoldungsgruppe A 9 nach Besoldungsgruppe A 10 BBesG Einwohnerangelegenheiten 4 Gefahrenabwehr und -vorbeugung 002.007.001 NN 5 Gefahrenabwehr und -vorbeugung Ordnungsamt - Feuerund Rettungswache 005.003.001 500.06 6 Anhebung von Entgeltgruppe 3 nach Entgeltgruppe 5 TVöD Ordnungsamt - Einwohnermelde- und Passabteilung 3 002.007.001 Anhebung von Entgeltgruppe 8 nach Entgeltgruppe 9 TVöD Ordnungsamt - Ordnungsabteilung Ausweisung von 3 zusätzlichen Stellen der Besoldungsgruppe A 7 BBesG (Brandmeister/innen) Herabstufung der Stelle 500.06 von Ent- -2- Lfd. Nr. Produktbereich Unterhaltsvorschussangelegenheiten 7 Stellen-Nr. Amt, Abt. 500.13 Veränderung Sozialamt - Sozialhilfeabteilung 006.001.001 NN Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Jugendamt - Kindertagesstätten geltgruppe 10 nach Entgeltgruppe 9 TVöD bei gleichzeitiger Anhebung der Stelle 500.13 von Besoldungsgruppe A 10 nach Besoldungsgruppe A 11 BBesG Ausweisung von 2,5 zusätzlichen Stellen der Entgeltgruppe 6 TVöD zu lfd. Nr. 1: Die auf der Stelle wahrzunehmenden Aufgaben umfassen die selbständige Durchführung von Instandsetzungs- und Umbaumaßnahmen an technischen Anlagen in Gebäuden sowie die Bearbeitung sämtlicher technischer Gewerke wie Heizung, Sanitär, Elektro, Klimatechnik, Lüftung, Regelung, Schwachstrom. Dies beinhaltet auch die Erarbeitung der Planung sowie Ausschreibung, Beauftragung, Bauleitung und Abrechnung der Maßnahmen. Die Stelle wurde auf der Grundlage einer aktualisierten Arbeitsplatzbeschreibung neu bewertet. Nach dem Bewertungsergebnis ist sie der Entgeltgruppe 9 TVöD zuzuordnen. zu lfd. Nr. 2: Aufgabenbereich der Stelle sind die Bearbeitung von Fundangelegenheiten mit allen damit zusammenhängenden Tätigkeiten einschließlich Versteigerungen sowie Aufgaben aus dem Bereich des Einwohnermelde- und Passwesens. Die Stelle wurde auf der Grundlage einer aktualisierten Arbeitsplatzbeschreibung neu bewertet. Nach dem Bewertungsergebnis ist die Stelle der Entgeltgruppe 5 TVöD zuzuordnen. (Anmerkung: Die Anhebung um 2 Entgeltgruppen beruht darauf, dass in den vorläufigen Regelungen des TVöD über die Zuordnung der Vergütungs- und Lohngruppen zu den Entgeltgruppen für den Bereich der Beschäftigten, die unter den Geltungsbereich des früheren BAT gefallen sind, die Entgeltgruppe 4 nicht vorgesehen ist. Die frühere Vergütungsgruppe VIII ist der Entgeltgruppe 3, die nächsthöhere BAT-Gruppe VII der Entgeltgruppe 5 zugeordnet. Die BAT-Regelungen sind weiter für Eingruppierungen maßgebend, solange die Tarifvertragsparteien keine neuen Eingruppierungsvorschriften vereinbart haben.) zu lfd. Nr. 3: Die Stelle "Leitung der Einwohnermelde- und Passabteilung" wurde auf der Grundlage einer aktualisierten Arbeitsplatzbeschreibung neu bewertet. Nach dem für den Beamtenbereich geltenden KGSt-Gutachten "Stellenplan, Stellenbewertung" ist die Stelle "Sachgebietsleitung Einwohner- und Meldewesen" in Städten der Größenklasse Pulheims mit 455 Punkten dem oberen Bereich der Besoldungsgruppe A 11 (Punktebereich 402 bis 461) zugeordnet. Die der Bewertung zugrundeliegende Musterstelle beinhaltet im Unterschied zu Pulheim jedoch nicht die Verantwortung für die Durchführung sämtlicher Wahlen. Unter Berücksichtigung dieser zusätzlichen Aufgabe ist eine Bewertung nach A 12, vergleichbar Entgeltgruppe 11, gerechtfertigt. zu lfd. Nr. 4: Aufgabenschwerpunkt der Stelle sind Angelegenheiten der Feuerwehr und des Rettungsdienstes (u.a. Beschaffungswesen, Vermögensverwaltung, Satzungsangelegenheiten, Gebührenkalkulation, Haushaltsangelegenheiten). Die Stelle wurde auf der Grundlage einer aktualisierten Arbeits- -3- platzbeschreibung neu bewertet. Nach dem Bewertungsergebnis ist sie der Besoldungsgruppe A 10 zuzuordnen. zu lfd. Nr. 5: Im Rahmen der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans ist deutlich geworden, dass die hauptamtlich besetzte Feuer- und Rettungswache um 3 Stellen aufgestockt werden muss. Außerdem ist beabsichtigt, 3 Ausbildungsplätze im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst zur Verfügung zu stellen. Auf die Sitzung des Feuerwehrbeirates am 03.11.2009, Vorlage Nr. 475/2009, wird Bezug genommen. zu lfd. Nr. 6: Die Herabstufung der Stelle der Entgeltgruppe 10 TVöD nach Entgeltgruppe 9 bei gleichzeitiger Anhebung einer im selben Produktbereich ausgewiesenen Beamtenstelle von Besoldungsgruppe A 10 nach Besoldungsgruppe A 11 BBesG beruht auf einer Aufgabenumverteilung aus Anlass des Eintritts des Stelleninhabers der TVöD-Stelle in die Freistellungsphase der Altersteilzeit. zu lfd. Nr. 7: Bedingt durch das Kinderbildungsgesetz ergibt sich in den Kindertagesstätten ein zusätzlicher Personalbedarf von 2,5 Stellen (s. hierzu Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 05.03.2009, TOP 5, Vorlage Nr. 74/2009). Die Stellen wurden bei der Personalkostenplanung bereits berücksichtigt. -4-