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Beschlussvorlage (Absichtsichtserklärung zur Verlängerung des Büchereivertrages mit der Kath. Kirchengemeinde St. Nikolaus Brauweiler für die Bücherei Brauweiler und Aufhebung des Sperrvermerkes für die Aufzugserrichtung am Alten Rathaus Brauweiler)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
17 kB
Datum
15.12.2009
Erstellt
23.06.10, 19:17
Aktualisiert
23.06.10, 19:17
Beschlussvorlage (Absichtsichtserklärung zur Verlängerung des Büchereivertrages mit der Kath. Kirchengemeinde St. Nikolaus Brauweiler für die Bücherei Brauweiler und Aufhebung des Sperrvermerkes für die Aufzugserrichtung am Alten Rathaus Brauweiler) Beschlussvorlage (Absichtsichtserklärung zur Verlängerung des Büchereivertrages mit der Kath. Kirchengemeinde St. Nikolaus Brauweiler für die Bücherei Brauweiler und Aufhebung des Sperrvermerkes für die Aufzugserrichtung am Alten Rathaus Brauweiler)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit Haupt- und Finanzausschuss Rat II / 41 10 42 (Amt/Aktenzeichen) BETREFF: Termin ö. S. 24.11.2009 X 08.12.2009 X 15.12.2009 X Frau Ilona Bunk (Verfasser/in) 542/2009 nö. S. TOP 16 11.11.2009 (Datum) Absichtsichtserklärung zur Verlängerung des Büchereivertrages mit der Kath. Kirchengemeinde St. Nikolaus Brauweiler für die Bücherei Brauweiler und Aufhebung des Sperrvermerkes für die Aufzugserrichtung am Alten Rathaus Brauweiler VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: X Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja nein ja nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: davon: € - im Haushalt des laufenden Jahres: 180.000 € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: € € € X ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit (BKS) empfiehlt, der Haupt- und Finanzausschuss (HFA) empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung: 1. Der Rat erklärt sich bereit, den Vertrag mit der Kath. Kirchengemeinde St. Nikolaus Brauweiler für die Bücherei Brauweiler dahingehend zu ändern, dass die Laufzeit um 10 Jahre verlängert wird. 2. Der Rat hebt den Sperrvermerk für den Investitionsbetrag von 180.000 € für die Errichtung eines Außenaufzuges am Alten Rathaus Brauweiler auf. -1- 3. Der Rat legt fest, dass die Beschlussfassungen zu 1. und 2. wirksam werden, sobald für den avisierten Zuschuss von 10.000 € zum Aufzuganbau eine schriftliche Bestätigung des Kirchenvorstandes der Kath. Kirchengemeinde St. Nikolaus Brauweiler vorliegt. ERLÄUTERUNGEN: Der Rat der Stadt Pulheim fasste am 04.11.2008 folgenden einstimmigen Beschluss: Der Rat beschließt im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2009 einen Betrag von 180.000 € im Investitionshaushalt für den Anbau eines Außenaufzuges an dem Alten Rathaus Brauweiler bereit zu stellen, der sowohl eine barrierefreie Erreichbarkeit des Hochparterres als auch des 1. OG gewährleistet. Das Investitionskonto soll mit einem Sperrvermerk versehen werden. Über die Aufhebung des Sperrvermerks soll entschieden werden, wenn feststeht ob und in welcher Höhe sich die kath. Kirchengemeinde an den Kosten beteiligt. Die Kath. Kirchengemeinde St. Nikolaus Brauweiler ist laut Mitteilung des stellvertretenden Vorsitzenden des Kirchenvorstandes bereit, für die Errichtung des Aufzuges am Alten Rathaus Brauweiler einen Zuschuss in Höhe von 10.000 € zu leisten. Im Hinblick auf die Zukunftsperspektive der Brauweiler Bücherei unter dem Gesichtspunkt der kirchlichen Finanzleistung wird der Kirchenvorstand den entsprechenden Beschluss fassen, sobald städtischerseits eine Absichtserklärung zur Verlängerung des Büchereivertrages um 10 Jahre abgegeben wird. Da die Beschlussfassung seitens des Kirchenvorstandes und die entsprechende schriftliche Mitteilung an die Stadt Pulheim kurzfristig nach Vorlage der Absichtserklärung erfolgen sollen, empfiehlt es sich, die Mittel unter dem benannten Vorbehalt freizugeben, um anschließend mit der Umsetzung der Maßnahme beginnen zu können. Im Rahmen der Laufzeitverlängerung des Büchereivertrages ist sowohl kirchlicher- als auch städtischerseits angedacht, den Vertrag in einigen Passagen zu überarbeiten. Nach Abschluss der Abstimmungsgespräche wird die Neufassung des Vertrages dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. -2-