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Beschlussvorlage (Bekanntgabe der im Haushaltsjahr 2008 in der Zeit vom 12.07. bis 31.12.2008 und im Haushaltsjahr 2009 vom 01.01. bis 31.10.2009 bewilligten unerheblichen, unabweisbaren über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
15 kB
Datum
15.12.2009
Erstellt
23.06.10, 19:17
Aktualisiert
23.06.10, 19:17
Beschlussvorlage (Bekanntgabe der im Haushaltsjahr 2008 in der Zeit vom 12.07. bis 31.12.2008 und im Haushaltsjahr 2009 vom 01.01. bis 31.10.2009 bewilligten unerheblichen, unabweisbaren über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen) Beschlussvorlage (Bekanntgabe der im Haushaltsjahr 2008 in der Zeit vom 12.07. bis 31.12.2008 und im Haushaltsjahr 2009 vom 01.01. bis 31.10.2009 bewilligten unerheblichen, unabweisbaren über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Haupt- und Finanzausschuss Rat III / 20 (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 08.12.2009 X 15.12.2009 X Frau Tatas (Verfasser/in) 540/2009 nö. S. TOP 11.11.2009 (Datum) BETREFF: Bekanntgabe der im Haushaltsjahr 2008 in der Zeit vom 12.07. bis 31.12.2008 und im Haushaltsjahr 2009 vom 01.01. bis 10.11.2009 bewilligten unerheblichen, unabweisbaren überund außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: X ja ja Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: nein X nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: X ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der HFA und der Rat der Stadt Pulheim nehmen die unerheblichen, unabweisbaren über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zur Kenntnis. ERLÄUTERUNGEN: Nach § 83 Abs. 2 GO sind unabweisbare über- und außerplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen, sofern sie nicht wegen ihres Umfanges der vorherigen Zustimmung des Rates bedürfen, dem Rat zur Kenntnis zu bringen. -1- Die in der Zeit vom 12.07. bis einschließlich 31.12.2008 und vom 01.01. bis 10.11.2009 bewilligten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen sind in beiliegender Zusammenstellung aufgeführt. -2-