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Beschlussvorlage (Ausweisung der Von-Harff-Straße als "Spielstraße" und Einbahnstraße)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
15 kB
Datum
08.12.2009
Erstellt
23.06.10, 19:17
Aktualisiert
23.06.10, 19:17
Beschlussvorlage (Ausweisung der Von-Harff-Straße als "Spielstraße" und Einbahnstraße) Beschlussvorlage (Ausweisung der Von-Harff-Straße als "Spielstraße" und Einbahnstraße)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Ausschuss für Tiefbau und Verkehr Haupt- und Finanzausschuss II/32.36.72.32 (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 18.11.2009 X 08.12.2009 X Frau Hausmann (Verfasser/in) 493/2009 nö. S. TOP 6 30.10.2009 (Datum) BETREFF: Ausweisung der Von-Harff-Straße als "Spielstraße" und Einbahnstraße VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Ein Bürger HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja X nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Tiefbau- und Verkehrsausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, den Antrag auf Ausweisung der von-Harff-Straße als „Spiel“- und Einbahnstraße zur Kenntnis zu nehmen, ihn im Ergebnis aber abzulehnen. -1- ERLÄUTERUNGEN: Ein Bürger regt im Rahmen eines Bürgerantrags gem. § 24 GO NRW an, die von-Harff-Straße in Geyen als „Spielstraße“ und eventuell auch noch als Einbahnstraße auszuweisen. Er begründet dies mit dort gefahrenen zu hohen Geschwindigkeiten. Für die von-Harff-Straße ist kein auffälliges Verkehrs- und Unfallgeschehen erkennbar. Nach der polizeilichen Unfallbewertung ist die Verkehrsunfallsituation über den Betrachtungszeitraum vom 01.01.2004 bis 22.10.2009 unauffällig. Nach Information des hiesigen Tiefbauamtes ist eine Umgestaltung der von-Harff-Straße in einen „verkehrsberuhigten Bereich“ mangels der baulichen Vorgaben für eine solche Ausweisung nicht erfüllt, da die Straße zur Zeit im Separationsprinzip ausgebaut ist. Eine Einbahnführung führt im Regelfall zu schnellerem Fahren der Verkehrsteilnehmer, so dass sich eine entsprechende Ausweisung in der von-Harff-Straße mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kontraproduktiv auf das intendierte Ziel einer Geschwindigkeitsreduzierung auswirken würde. Herpel Dezernent Schüngel Amtsleiter -2- Hausmann Sachbearbeiterin