Daten
Kommune
Pulheim
Größe
21 kB
Datum
15.12.2009
Erstellt
23.06.10, 19:17
Aktualisiert
23.06.10, 19:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
III / 26 - Ba
Termin
ö. S.
26.11.2009
X
08.12.2009
X
15.12.2009
X
Herr Batist / Frau
Schafgan
(Verfasser/in)
(Amt/Aktenzeichen)
476/2009
nö. S. TOP
21.10.2009
(Datum)
BETREFF:
Haushalt 2010
hier: Obdachlosenunterkünfte
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
davon:
105.000 €
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr: 2010
Jahr:
Jahr:
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
105.000 €
€
€
ja
X
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
Bereitstellung der Mittel im Haushalt 2010 unter Berücksichtigung von Erlösen i.H.v. 404.000 € aus dem Verkauf ehemaliger Unterkünfte.
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau und der Haupt- und Finanzausschuss empfehlen
dem Rat der Stadt Pulheim folgende Beschlüsse zu fassen, der Rat beschließt:
1.
In Abänderung des unter TOP II.1 zu der Vorlage Nr. 1418 gefassten Beschlusses des
Ausschusses für Liegenschaften und Hochbau vom 29.05.2008 soll die ehemalige Asylbewerberunterkunft Berliner Str. 46 in Brauweiler nicht verkauft, sondern künftig für die zentrale Unterbringung von Obdachlosen genutzt werden.
-1-
2.
Für die Generalsanierung und den Umbau des Gebäudes Berliner Str. 46 soll im Investitionshaushalt 2010 ein Betrag von 105.000 € zur Verfügung gestellt werden.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt für die bebauten städt. Grundstücke Gemarkung Brauweiler, Flur 19, Flurstücke 504 und 505, An der Maar 18 und 20, groß insgesamt 1.023 qm,
davon 897 qm Wohnbaufläche und 126 qm Wegefläche, und Gemarkung Brauweiler, Flur
28, Flurstück 1871, Rosenhügel 19, groß 280 qm ein Wertgutachten zu beauftragen und
die Grundstücke zu dem vom Gutachter festgestellten Wert anzubieten.
ERLÄUTERUNGEN:
Zu 1. und 2.)
Derzeit stehen dem Ordnungsamt folgende 3 Unterkünfte mit insgesamt 12 Wohnräumen für die
Unterbringung von Obdachlosen zur Verfügung:
1. Einfamilienhaus Langgasse 8a
2. Einfamilienhaus Rosenhügel 19
3. Zweifamilienhaus An der Maar 20
Die maximale Personenanzahl, die in diesen Räumlichkeiten untergebracht werden kann, ist nicht
genau bezifferbar, da dies nach Auskunft des Ordnungsamtes stark von den jeweils unterzubringenden Personen abhängig ist. Teilweise können 2 – 3 Personen in einem Raum untergebracht
werden, teilweise ist nur eine Einzelbelegung möglich.
Seitens des Ordnungsamtes wurden für die vergangenen Jahre folgende Obdachlosenzahlen gemeldet:
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
=
=
=
=
=
=
=
17 Personen
19 Personen
26 Personen
24 Personen
19 Personen
17 Personen
11 Personen
Die Unterkunft Langgasse 8a (3 Wohnräume) wird im Zuge der Baumaßnahmen am Guidelplatz
entfallen.
Ersatzweise könnten Obdachlose in der etwas größeren Unterkunft Rosenhügel 19
(4 Wohnräume) untergebracht werden. Diese, seit einigen Jahren nicht mehr genutzte Unterkunft,
befindet sich z.Zt. jedoch in einem unbewohnbaren Zustand. Es liegt eine Kostenschätzung für
eine grundlegende Sanierung vor. Dies würde einen Aufwand von rd. 190.000 € verursachen.
Eine Minimalsanierung um die Bewohnbarkeit unter Berücksichtigung sicherheitsrelevanter Aspekte zu gewährleisten würde rd. 38.000 € erfordern.
Gesonderte Haushaltsmittel stehen für beide Varianten nicht zur Verfügung.
Beide Varianten sind nach Einschätzung des Immobilienmanagements als unwirtschaftlich zu bewerten. Es wird daher vorgeschlagen dieses Gebäude aufzugeben und zu verkaufen
Denkbar wäre es, ersatzweise die ehemaligen Asylbewerberunterkunft An der Maar 18 in Dansweiler künftig als Obdachlosenunterkunft zu nutzen. Durch bauliche Veränderungen könnten dort
6 Einzelräume auf 2 Etagen entstehen.
Für diese Variante spricht zunächst, dass das Objekt leer steht und im Hinblick auf die unmittelbar
angrenzende Obdachlosenunterkunft An der Maar 20 kaum vermarktbar scheint.
-2-
Hinzu kommt, dass eine Zentralisierung der Obdachlosen eine bessere Bewirtschaftung und
Betreuung ermöglichen würde (Hausmeisterdienst etc.).
Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass eine Bündelung der Obdachlosenunterkünfte in den
Häusern An der Maar 18 und 20 eine Massierung des Nutzungsklientels in der Ortschaft Dansweiler zur Folge hätte. Dies hatte dort bereits in der Vergangenheit zu Problemen geführt. Das Haus
Nr. 18 wurde in den 1970’er Jahren bereits als Obdachlosenunterkunft genutzt, musste dann aber
nach dem Willen der örtlichen Politik für diese Zwecke aufgegeben werden, weil es massive Beschwerden aus der Nachbarschaft wegen des Lärms und sonstigen nachbarschaftsschädlichen
Beeinträchtigungen durch die Obdachlosen gab.
Alternativ kommt es in betracht, die ehemalige Asylbewerberunterkunft Berliner Str. 46 für die zentrale Unterbringung von Obdachlosen zu nutzen. Hier stehen im Erdgeschoss und Obergeschoss
jeweils 4 Kleinwohnungen mit einer Gesamtwohnfläche von 238 m² zur Verfügung, die durch bauliche Veränderungen in 12 Einzelwohnräume umgestaltet werden könnten. Das Immobilienmanagement versucht seit geraumer Zeit erfolglos dieses Gebäude zu veräußern. Auch bei dieser Lösung ist eine Zentralisierung möglich. Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass durch die
Unterbringung an einem Ort potentiell Nachbarkonflikte entstehen können.
Um die verschiedenen Varianten bewerten zu können, wurden die Örtlichkeiten im Rahmen eines
gemeinsamen Ortstermins durch die beteiligten Ämter in Augenschein genommen.
Auf dieser Grundlage wurde vom Ordnungsamt der aus dortiger Sicht notwendige Umbaubedarf
und vom Immobilienmanagement der notwendige Instandsetzungsbedarf ermittelt.
Zusammengefasst ergeben sich hieraus 3 Entscheidungsalternativen:
Maßnahme
Finanzbedarf
1. Sanierung der Unterkunft Rosenhügel
mind. 38.000 € ( bei unverändert schlechter Substanz)
max. 190.000 € (Grundsanierung)
2. Zentrale Unterbringung
An der Maar 18 + 20
+ Verkauf der Unterkunft Rosenhügel
118.000 € (Umbau- und Instandsetzungsbedarf)
3. Zentrale Unterbringung
Berliner Str. 46
+ Verkauf der Unterkünfte Rosenhügel
und An der Maar 18 + 20
105.000 € (Umbau- und Instandsetzungsbedarf)
Die Verwaltung spricht sich für die Variante 3 aus. Dieses Gebäude weist die beste Bausubstanz
auf, verfügt bereits über eine wärmegedämmte Fassade und wird die geringsten Bewirtschaftungskosten verursachen.
Zudem werden die Verkaufchancen der im Gegenzug vermarktbaren Objekte An der Maar 18 und
20 als deutlich höher eingestuft.
Hinzu kommt, dass die Unterbringung in dem dortigen Wohnumfeld möglicherweise geringere Akzeptanzprobleme verursacht als in Dansweiler. Dem erforderlichen Sanierungsaufwand von
105.000 € stehen Erlöse aus dem Verkauf der nicht mehr benötigten Unterkünfte gegenüber, die
von der Verwaltung auf rd. 404.000 € geschätzt werden.
Zu 3.)
Der tatsächliche Wert der Grundstücke an der Maar 18 und 20 und Rosenhügel 19 soll durch einen Gutachter festgestellt werden. Zu diesem Wert sollen die Grundstücke anschließend angeboten werden. Der Verkauf wird dem Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau erneut zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
-3-
Aktuell liegt der Verwaltung ein Angebot für das Grundstück Rosenhügel 19 in Höhe von 50.000 €
vor, da dies deutlich unter dem Bodenwert des Grundstückes liegt, wird vorgeschlagen, das Angebot nicht anzunehmen.
-4-