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Antrag (Antrag bzgl. Prüfung des Kaufes des Postgrundstückes im Zentrum von Liblar)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
15.12.2009
Erstellt
03.12.09, 07:17
Aktualisiert
03.12.09, 07:17
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 495/2009 Az.: 8221/ M 15 Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 25.11.2009 Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: Termin Bemerkungen 08.12.2009 15.12.2009 Antrag bzgl. Prüfung des Kaufes des Postgrundstückes im Zentrum von Liblar Finanzielle Auswirkungen: Derzeit ergeben sich keine finanzielle Auswirkungen auf den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 25.11.2009 Stellungnahme der Verwaltung: Das als Postgebäude genutzte Objekt Gemarkung Liblar, Flur 9, Flurstück 2016, 1.904 qm groß, gelegen Poststr. 1 – 5 in Erftstadt-Liblar befindet sich derzeit im Eigentum der Lorac Investment Management S.a.r.l., Luxembourg. Ein mit der provisionsfreien Vermittlung beauftragtes Unternehmen aus Düsseldorf hat mir ein Verkaufsexposè überlassen. Danach besteht die Möglichkeit das Gesamtobjekt samt Aufbauten zum Preis in Höhe von 755.000,00 € provisionsfrei zu erwerben; im Falle eines Erwerbs sind noch Notarkosten sowie Grunderwerbsteuer in Höhe von ca. 50.000,00 € hinzuzurechnen. Aufgrund seiner zentralen Lage, insbesondere in der Nähe zum Schulzentrum Liblar und zur CarlSchurz-Straße, sowie aus städtebaulichen und kulturellen Gesichtspunkten kann das Objekt zukünftig durchaus als attraktiv für die Stadt Erftstadt angesehen werden. Die Gebäude sind derzeit noch an die Deutsche Bundespost vermietet. Unter Zugrundelegung eines Mietbeginns am 01.07.2008 und einer Laufzeit des Vertrages von 10 Jahren würde die Mietzeit am 30.06.2018 enden, wobei noch eine einmalige Verlängerungsoption von 5 Jahren mietvertraglich vereinbart worden ist. Unter Berücksichtigung des Mietvertrages und der zu erwartenden Einnahmen von der Deutschen Post wäre ein Erwerb des Objektes durchaus auch wirtschaftlich vertretbar. Allerdings hat sich die Deutsche Post mietvertraglich Sonderkündigungsrechte ausbedungen; danach ist der Mietvertrag mit einer Frist von 12 Monaten erstmalig zum 30.06.2012 kündbar. Weitere Sonderkündigungsrechte bestehen jeweils mit einer Frist von 12 Monaten zum 30.06.2014 und 30.06.2016. Ich habe ein Gespräch mit Vertretern der Post terminiert, in dem geklärt werden soll, welche Absichten seitens der Deutschen Post hinsichtlich der Nutzung des Objektes bestehen. (Dr. Rips) -2-