Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
15.12.2009
Erstellt
03.12.09, 07:17
Aktualisiert
03.12.09, 07:17
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 495/2009
Az.: 8221/ M 15
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 25.11.2009
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
08.12.2009
15.12.2009
Antrag bzgl. Prüfung des Kaufes des Postgrundstückes im Zentrum von Liblar
Finanzielle Auswirkungen:
Derzeit ergeben sich keine finanzielle Auswirkungen auf den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes
Immobilienwirtschaft.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 25.11.2009
Stellungnahme der Verwaltung:
Das als Postgebäude genutzte Objekt Gemarkung Liblar, Flur 9, Flurstück 2016, 1.904 qm groß,
gelegen Poststr. 1 – 5 in Erftstadt-Liblar befindet sich derzeit im Eigentum der Lorac Investment
Management S.a.r.l., Luxembourg. Ein mit der provisionsfreien Vermittlung beauftragtes
Unternehmen aus Düsseldorf hat mir ein Verkaufsexposè überlassen. Danach besteht die
Möglichkeit das Gesamtobjekt samt Aufbauten zum Preis in Höhe von 755.000,00 € provisionsfrei
zu erwerben; im Falle eines Erwerbs sind noch Notarkosten sowie Grunderwerbsteuer in Höhe von
ca. 50.000,00 € hinzuzurechnen.
Aufgrund seiner zentralen Lage, insbesondere in der Nähe zum Schulzentrum Liblar und zur CarlSchurz-Straße, sowie aus städtebaulichen und kulturellen Gesichtspunkten kann das Objekt
zukünftig durchaus als attraktiv für die Stadt Erftstadt angesehen werden.
Die Gebäude sind derzeit noch an die Deutsche Bundespost vermietet. Unter Zugrundelegung
eines Mietbeginns am 01.07.2008 und einer Laufzeit des Vertrages von 10 Jahren würde die
Mietzeit am 30.06.2018 enden, wobei noch eine einmalige Verlängerungsoption von 5 Jahren
mietvertraglich vereinbart worden ist.
Unter Berücksichtigung des Mietvertrages und der zu erwartenden Einnahmen von der Deutschen
Post wäre ein Erwerb des Objektes durchaus auch wirtschaftlich vertretbar.
Allerdings hat sich die Deutsche Post mietvertraglich Sonderkündigungsrechte ausbedungen;
danach ist der Mietvertrag mit einer Frist von 12 Monaten erstmalig zum 30.06.2012 kündbar.
Weitere Sonderkündigungsrechte bestehen jeweils mit einer Frist von 12 Monaten zum 30.06.2014
und 30.06.2016.
Ich habe ein Gespräch mit Vertretern der Post terminiert, in dem geklärt werden soll, welche
Absichten seitens der Deutschen Post hinsichtlich der Nutzung des Objektes bestehen.
(Dr. Rips)
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