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Mitteilungsvorlage (Anlage zur Mitteilungsvorlage 270/2010)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
9,6 kB
Datum
30.06.2010
Erstellt
24.06.10, 19:01
Aktualisiert
24.06.10, 19:01
Mitteilungsvorlage (Anlage zur Mitteilungsvorlage 270/2010) Mitteilungsvorlage (Anlage zur Mitteilungsvorlage 270/2010)

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Inhalt der Datei

TOP 2 Leistungsfähigkeitsuntersuchung des Autobahnkreuzes Köln-West Vorlage: 266/2009 Auf die Bitte der Stadt Pulheim sind vom Landesbetrieb Straßenbau NRW die Herren Schmitt, Regionalniederlassung Rhein-Berg und Hamacher von der Regionalniederlassung Ville-Eifel sowie Herr Dr. Trapp vom gleichnamigen Ingenieurbüro anwesend und erläutern das Verkehrsgutachten zum Autobahnkreuz Köln-West. Den Fraktionen wurde der Erläuterungsbericht bereits als Datei zur Verfügung gestellt. Als Empfehlung dieser Untersuchung wird die Umsetzung der Variante P 1 mit folgenden Einzelmaßnahmen ausgesprochen: - Achtstreifiger Ausbau der A 4 vom AK Köln-West bis AS Klettenberg. Sechsstreifiger Ausbau der A 1 vom AK Köln-West bzw. AS Frechen bis zur AS Gleuel Umbau der Verkehrsführung im AK Köln-West (Sofortmaßnahme) Vollausbau der AS Frechen-Nord (Sofortmaßnahme) Die FDP-Fraktion bemängelt, dass der Landesbetrieb Straßenbau NRW die Stadt Pulheim bisher nicht über die Ergebnisse dieses Gutachtens informiert habe. Es wird befürchtet, dass, falls es zu einem Anschluß der L 213 komme, mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen durch Brauweiler zu rechnen sei. Dies stehe im Widerspruch zur durchgeführten Bürgerwerkstatt in Brauweiler. Es werde um eine konkrete Aussage gebeten, ob ein Anschluß der L 213 erfolgen solle oder nicht. Außerdem wird gefragt, ob die eventuelle Verlegung des Großmarktes nach Marsdorf in die Untersuchung einbezogen worden sei. Herr Schmitt erklärt, dass aufgrund der derzeitigen Planungen kein Anschluß der L 213 vorgesehen sei, ob dies zukünftig geschehen solle, könne zur Zeit niemand sagen. Die mögliche Verlegung des Großmarktes nach Marsdorf sei nicht Bestandteil der Untersuchung gewesen. Hierzu werde die Stadt Köln ein separates Verkehrsgutachten beauftragen. Erster Beigeordneter Senk führt aus, dass der Verwaltung von der Stadt Köln zugesagt worden sei, das gesamte Stadtgebiet Pulheim im Zusammenhang mit den Untersuchungen zur Verlegung des Großmarktes mit in die geplante Verkehrsuntersuchung einzubeziehen, da niemand sagen könne, wie sich der Verkehr zukünftig entwickeln werde. Er äußert, dass die Verwaltung befürchte, wenn der Verkehr ab Weiden-West wieder zweispurig geführt werde, dass die Bonnstraße dann in Richtung Brauweiler nicht mehr leistungsfähig sei. Herr Kleine-Erwig spricht den Abschnitt der Bonnstraße zwischen A 4 und der B 55 an, dass nach der Prognose bis zum Jahre 2020 eine erhebliche Verkehrssteigerung zu erwarten sei. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wie sich im weiteren Verlauf die Zunahme der Fahrzeuge in Brauweiler entwickelt. Aufgrund der dargestellten Steigerungen sei zu erwarten, dass es zu massiven Verlagerungen des Verkehrs in die Ortslage von Brauweiler komme. Herr Hamacher erklärt, dass, wie Erster Beigeordneter Senk bereits sagte, nach den Sommerferien geplant sei, zusammen mit der Stadt Köln unter Einbeziehung der Situation des Großmarktes und unter Einbeziehung der Verkehrsbeziehung in der Stadt Pulheim und mit Unterstützung des Landesbetriebes die Verkehrsuntersuchung um die genannten Punkte zu ergänzen und zu erweitern. Seitens der CDU-Fraktion wird zum vierspurigen Ausbau der Bonnstraße nachgefragt, ob Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen seien und inwieweit die Ergebnisse der Bürgerwerkstatt in die Überlegungen mit einfließen. Herr Hamacher führt aus, dass direkte Lärmschutzmaßnahmen nicht geplant seien, es aber üblich sei, dass Lärmschutzuntersuchungen durchgeführt werden. Die Ergebnisse der Bürgerwerkstatt seien im Detail nicht bekannt, sollen aber in die neue Untersuchung mit einfließen. Auf die Frage der SPD-Fraktion, ob auf die Stadt Pulheim Kosten hinsichtlich des neuen Gutachtens zukommen, wird erklärt, dass die Kosten vom Auftraggeber zu zahlen seien und dies sei nicht die Stadt. Beschluss: Der TVA unterstreicht, dass eine Einbeziehung des Stadtgebietes Pulheim in den Untersuchungsraum des Verkehrsgutachtens zum Kreuz Köln-West unverzichtbar ist und fordert daher den Landesbetrieb Straßenbau NRW auf, die Untersuchung nachträglich zu erweitern. Beratungsergebnis: Einstimmig