Daten
Kommune
Pulheim
Größe
9,6 kB
Datum
30.06.2010
Erstellt
24.06.10, 19:01
Aktualisiert
24.06.10, 19:01
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP 2
Leistungsfähigkeitsuntersuchung des Autobahnkreuzes Köln-West
Vorlage: 266/2009
Auf die Bitte der Stadt Pulheim sind vom Landesbetrieb Straßenbau NRW die Herren Schmitt,
Regionalniederlassung Rhein-Berg und Hamacher von der Regionalniederlassung Ville-Eifel sowie Herr
Dr. Trapp vom gleichnamigen Ingenieurbüro anwesend und erläutern das Verkehrsgutachten zum
Autobahnkreuz Köln-West. Den Fraktionen wurde der Erläuterungsbericht bereits als Datei zur
Verfügung gestellt. Als Empfehlung dieser Untersuchung wird die Umsetzung der Variante P 1 mit
folgenden Einzelmaßnahmen ausgesprochen:
-
Achtstreifiger Ausbau der A 4 vom AK Köln-West bis AS Klettenberg.
Sechsstreifiger Ausbau der A 1 vom AK Köln-West bzw. AS Frechen bis zur AS Gleuel
Umbau der Verkehrsführung im AK Köln-West (Sofortmaßnahme)
Vollausbau der AS Frechen-Nord (Sofortmaßnahme)
Die FDP-Fraktion bemängelt, dass der Landesbetrieb Straßenbau NRW die Stadt Pulheim bisher nicht
über die Ergebnisse dieses Gutachtens informiert habe. Es wird befürchtet, dass, falls es zu einem
Anschluß der L 213 komme, mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen durch Brauweiler zu rechnen sei.
Dies stehe im Widerspruch zur durchgeführten Bürgerwerkstatt in Brauweiler. Es werde um eine
konkrete Aussage gebeten, ob ein Anschluß der L 213 erfolgen solle oder nicht. Außerdem wird gefragt,
ob die eventuelle Verlegung des Großmarktes nach Marsdorf in die Untersuchung einbezogen worden
sei.
Herr Schmitt erklärt, dass aufgrund der derzeitigen Planungen kein Anschluß der L 213 vorgesehen sei,
ob dies zukünftig geschehen solle, könne zur Zeit niemand sagen. Die mögliche Verlegung des
Großmarktes nach Marsdorf sei nicht Bestandteil der Untersuchung gewesen. Hierzu werde die Stadt
Köln ein separates Verkehrsgutachten beauftragen.
Erster Beigeordneter Senk führt aus, dass der Verwaltung von der Stadt Köln zugesagt worden sei, das
gesamte Stadtgebiet Pulheim im Zusammenhang mit den Untersuchungen zur Verlegung des
Großmarktes mit in die geplante Verkehrsuntersuchung einzubeziehen, da niemand sagen könne, wie
sich der Verkehr zukünftig entwickeln werde. Er äußert, dass die Verwaltung befürchte, wenn der
Verkehr ab Weiden-West wieder zweispurig geführt werde, dass die Bonnstraße dann in Richtung
Brauweiler nicht mehr leistungsfähig sei.
Herr Kleine-Erwig spricht den Abschnitt der Bonnstraße zwischen A 4 und der B 55 an, dass nach der
Prognose bis zum Jahre 2020 eine erhebliche Verkehrssteigerung zu erwarten sei. In diesem
Zusammenhang stellt sich die Frage, wie sich im weiteren Verlauf die Zunahme der Fahrzeuge in
Brauweiler entwickelt. Aufgrund der dargestellten Steigerungen sei zu erwarten, dass es zu massiven
Verlagerungen des Verkehrs in die Ortslage von Brauweiler komme.
Herr Hamacher erklärt, dass, wie Erster Beigeordneter Senk bereits sagte, nach den Sommerferien
geplant sei, zusammen mit der Stadt Köln unter Einbeziehung der Situation des Großmarktes und unter
Einbeziehung der Verkehrsbeziehung in der Stadt Pulheim und mit Unterstützung des Landesbetriebes
die Verkehrsuntersuchung um die genannten Punkte zu ergänzen und zu erweitern.
Seitens der CDU-Fraktion wird zum vierspurigen Ausbau der Bonnstraße nachgefragt, ob
Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen seien und inwieweit die Ergebnisse der Bürgerwerkstatt in die
Überlegungen mit einfließen.
Herr Hamacher führt aus, dass direkte Lärmschutzmaßnahmen nicht geplant seien, es aber üblich sei,
dass Lärmschutzuntersuchungen durchgeführt werden. Die Ergebnisse der Bürgerwerkstatt seien im
Detail nicht bekannt, sollen aber in die neue Untersuchung mit einfließen.
Auf die Frage der SPD-Fraktion, ob auf die Stadt Pulheim Kosten hinsichtlich des neuen Gutachtens
zukommen, wird erklärt, dass die Kosten vom Auftraggeber zu zahlen seien und dies sei nicht die Stadt.
Beschluss:
Der TVA unterstreicht, dass eine Einbeziehung des Stadtgebietes Pulheim in den Untersuchungsraum
des Verkehrsgutachtens zum Kreuz Köln-West unverzichtbar ist und fordert daher den Landesbetrieb
Straßenbau NRW auf, die Untersuchung nachträglich zu erweitern.
Beratungsergebnis:
Einstimmig