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Beschlussvorlage (Anlage 1 zur Beschlussvorlage 261/2010)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
49 kB
Datum
30.06.2010
Erstellt
24.06.10, 19:01
Aktualisiert
24.06.10, 19:01

Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Straßenbauabteilung Pulheim, den 20.05.2010 NIEDERSCHRIFT der Bürgerinformationsveranstaltung zur Erneuerung der Straße „Am Theuspfad“ Abschnitt zwischen August-Imhoff-Straße und „Am Zehnthof“ Datum 19.05.2010 Beginn 19:00 Uhr Ende 21:30 Uhr Teilnehmer: von der Verwaltung: Planungsbüro Ennenbach: Herr Senk, Erster und Technischer Beigeordneter Herr Kleine-Erwig, Tiefbauamtsleiter Herr Enders, Abteilungsleiter Erschließung Herr Müller, Straßenbauabteilung Herr Ennenbach Anlieger/ Ratsmitglieder: s. beigefügte Teilnehmerliste Herr Senk begrüßt die anwesenden Anwohner und Ratsmitglieder und stellt die Vertreter der Verwaltung und des Ingenieurbüros vor. Thema des Abends ist die Erneuerung der Straße Am Theuspfad, im Abschnitt zwischen August-Imhoff-Str. und Am Zehnthof. Der Ablauf der Veranstaltung teilt sich in die Abschnitte Notwendigkeit der Maßnahme, Ausbauplanung und Abrechnung. Die heutige Bürgerinformationsveranstaltung dient dazu, den Bürgerinnen und Bürgern die Planungen zur Erneuerung vorzustellen und die Anregungen und Ideen der Anlieger zu berücksichtigen. Nach einer internen Prüfung ist seitens der Verwaltung geplant, die Ergebnisse dem Tiefbau- und Verkehrsausschuss in seiner Sitzung am 30.06.2010 zum Beschluss vorzustellen. Herr Senk erläutert, dass über die Bürgerinformationsveranstaltung ein Protokoll angefertigt wird, welches ebenfalls dem Tiefbau- und Verkehrsausschuss vorgelegt wird. Zudem weist er darauf hin, wenn seitens der Bürger keine Einwände gegen die Namensnennung bestehen, die Niederschrift auch veröffentlicht wird. Im Anschluss erläutert Herr Ennenbach die Erneuerungsbedürftigkeit der Straße im genannten Teilabschnitt anhand von mehreren Fotos. Die Straße weist unterschiedliche Schadensbilder (Absackungen, Risse, Abplatzungen, offene Fugen) sowohl in der Fahrbahn als auch in der südlichen Gehweganlage auf. Auf Grund des Straßenzustandes ist in Zukunft eine wirtschaftliche Unterhaltung der Straße nicht mehr möglich Im weiteren Verlauf erläutert Herr Ennenbach die Planung anhand von Lageplänen und Querschnitten. Die Ausbauplanung sieht vor, die Straße Am Theuspfad im Abschnitt zwischen August-Imhoff-Str. und Am Zehnthof wie bisher im Separationsprinzip auszubauen. Zusätzlich soll im Knotenpunkt Am Theuspfad / Am Zehnthof aus Mitteln des Konjunkturpaketes II ein barrierefreier Minikreisverkehrsplatz gebaut werden. Frau Kuhls bezieht sich auf die Vorstellung des Ing.-Büros und ist der Meinung, dass seit 1964 an der Straße Am Theuspfad keine Erneuerungen / Reparaturen stattgefunden haben. Des Weiteren meint Frau Kuhls, dass die mangelhafte Arbeit der Versorgungsträger schuld 1 am Zustand der Straße sei. Außerdem beschwert sich Frau Kuhls über die, nach ihrer Auffassung, mit 70 Prozent überhöhte Beteiligung der Anlieger an den Ausbaukosten. Außerdem sei die Straße schon so eng, dass ein Großteil des LKW-Verkehrs den Gehweg zum Ausweichen in Anspruch nehmen müsse. Herr Ennenbach erwidert, dass auf Grund der Vielzahl von Einfahrten und privaten Stellplätzen, der Gehweg in weiten Bereichen überfahrbar ausgebildet wird. Frau Kuhls beschwert sich, dass die gefahrenen Geschwindigkeiten in der Tempo 30-Zone in der Straße Am Theuspfad nicht kontrolliert werden. Herr Senk erwidert, dass die Stadt diese Kontrolle nicht durchführen darf. Hierfür sei die Polizei zuständig. Aus den Auswertungen der Messungen durch die Verwaltung, zeige sich jedoch erfahrungsgemäß, dass der weitaus größte Teil der Verkehrsteilnehmer sich an die Geschwindigkeiten halte. Herr Kleine-Erwig nimmt noch mal Bezug zu Frau Kuhls ersten Einwand und macht deutlich, dass die Arbeiten der Versorgungsunternehmen von der Verwaltung überwacht werden. Zudem sei jeder Eingriff eines Versorgungsunternehmens eine Schwächung des Straßenoberbaus. Außerdem listet Herr Kleine-Erwig die registrierten Einsätze des Bauhofs zur Straßenunterhaltung in der Straße Am Theuspfad folgendermaßen auf: Im Jahr 2004: 4 Einsätze, 2005: 7 Einsätze, 2006: 2 Einsätze, 2007: 5 Einsätze, 2008: 6 Einsätze und 2009: 8 Einsätze. Herr Klein, Am Theuspfad 76 fragt nach der Möglichkeit einer zukünftigen wirtschaftlichen Unterhaltung der jetzigen Straße. Herr Ennenbach verweist auf die Bauweise der Sechzigerjahre welche heute nicht mehr dem Stand der Technik entspricht und durch die Deckenbauweise (Einstreudecke) eine Unterhaltung der Fahrbahn technisch nicht möglich sei. Herr Klein trägt vor, dass die Bauhofeinsätze nicht fachgerecht gewesen seien. Außerdem sei nur einmal in den letzten sechs Jahren – und zwar vor dem Haus von Frau Dörner - der Gehweg ausgebessert worden. Ansonsten sei in den letzten dreißig Jahren nichts ausgewechselt worden. Herr Senk macht deutlich, dass das Tiefbauamt für sein rd. 300 km langes Straßen- und Wegenetz ein Budget zur Unterhaltung der Straßen von rd. 300.000 € zur Verfügung hat. Würde mehr Geld zur Verfügung stehen, könnte auch die Straßenunterhaltung dementsprechend ausgeweitet werden. Das Budget sei aber nun mal begrenzt. Frau Kuhls ist nicht einverstanden mit dem, nach Ihrer Auffassung, 70 Prozentanteil an Beteiligungskosten der Anlieger und plädiert für mehr Flicken in der Straße. Herr Kleine-Erwig weist noch mal daraufhin, dass eine Einstreudecke praktisch nicht fräsbar und damit selbst bei einem großzügigeren Straßenunterhaltungsbudget nicht dauerhaft reparaturfähig durch Asphaltflicken wäre. Ein Anlieger erwidert, dass bei einem großflächigen Ausfräsen der beschädigten Flächen, diese Art der Reparatur sehr wohl dauerhaft sei. Herr Ennenbach bestätigt Herrn Kleine-Erwig, dass die Flickstellen in so kleinen Mengen üblicherweise in Kaltasphalt hergestellt werden. Dies sei keine dauerhafte Lösung. 2 Frau Böhmer, Am Theuspfad 9 fragt nach dem Nutzen eines „gesponserten“ Kreisverkehrs und breiterer Gehwege. Durch Letzteres würde nur die Fahrbahn noch enger und diese sei heutzutage schon für Tankfahrzeuge etc. zu eng. Außerdem könnte man das Geld für den Kreisverkehr doch für den Ausbau Am Theuspfad verwenden. Herr Ennenbach erklärt, dass die Baumaßnahmen, welche durch das Konjunkturpaket II gefördert werden, bestimmte vom Bund vorgegebene Kriterien erfüllen müssen, wie z.B. in diesem Falle des Kreisverkehrs auf Grund des barrierefreien Ausbaus des Knotenpunktes. Frau Böhmer nimmt dies zur Kenntnis und fragt nochmals nach dem Sinn der geplanten breiteren Gehwege im Theuspfad. Herr Ennenbach verweist auf die gültigen Richtlinien insbesondere die RASt 06. Zudem sei bei einer verbleibenden 5,00 m breiten Fahrbahn ein Begegnungsfall von PKW / LKW möglich. Frau Böhmer weist darauf hin, dass die Senkrechtparker, bei parkendem Verkehr auf der gegenüberliegenden Seite, jetzt schon massive Probleme beim Ausparken hätten. Anlieger Am Theuspfad 13 bestätigt dies. Beim Ausparken müsse regelmäßig durch das Pflanzbeet gefahren werden. Herr Senk verweist auf die StVO, wonach eine Behinderung der Einfahrten durch gegenüberliegend parkende Kfz nicht erlaubt sei. Herr Senk weist darauf hin, dass diese Parkproblematik von der Verwaltung ins Protokoll aufgenommen wird. Herr Götter führt an, dass der Grundstückswert durch den geplanten Straßenbau gemindert werde. Zudem fragt er nach der Berücksichtigung der Entsorgungskosten des vorhandenen Straßenoberbaus inkl. teerhaltigen Materials. Herr Ennenbach erwidert, dass die Entsorgungskosten in der Maßnahme berücksichtigt sind. Ein Anlieger erklärt, dass der Begegnungsfall PKW / LKW bei parkenden Autos gar nicht möglich sei. Außerdem sei er verwundert darüber, dass die Stadt einerseits knappe Haushaltskassen habe, andererseits für den Kreisverkehr Grunderwerb tätige. Die Erläuterungen von Herrn Ennenbach werden durch laute Zwischenrufe von Herrn Grünert unterbrochen. Herr Senk ermahnt Herrn Grünert zur Ruhe, so dass Herr Ennenbach nochmals die Planung des Kreisverkehrs erläutern kann. Durch den Grunderwerb kann ein größerer Fahrbahnradius erreicht werden. Dies kommt den durchfahrenden Lkws und Bussen zu Gute. Zudem könne so der Kreismittelpunkt günstiger geschoben werden. Als letztes könne der südwestliche Gehweg ca. 70 cm breiter ausgebildet werden. Herr Götter fragt, ob alternativ der Bau von Bodenwellen in Betracht gezogen wurde. Herr Senk verweist darauf, dass der Rat der Stadt Pulheim schon vor Jahren beschlossen hat, keine Bodenwellen mehr zu bauen. Frau Schüler, Am Theuspfad 11 bestätigt, dass auch sie massive Ein- und Ausparkprobleme bei auf gegenüberliegender Straßenseite parkenden Autos habe. Herr Senk versichert eine nochmalige Überprüfung dieser Problematik. Herr Kleine-Erwig erklärt, dass auch bei einer Nichtverbreiterung des Gehweges, dieser komplett erneuert werden muss, da er zum Einen zu schadhaft sei und zum Anderen im Rahmen des Ausbaus die Rinnen angeglichen werden müssen und somit auch der Gehweg 3 reguliert werden muss, was erfahrungsgemäß teuerer als ein Neubau ist. Zudem weist er darauf hin, dass bei auf der Fahrbahn parkenden Autos auch bei 5,50 m Fahrbahnbreite, ein Begegnungsverkehr, nicht möglich ist. Ein Anlieger trägt vor, dass die jetzige Gehwegbreite ausreichend für Kinderwagen und ältere Mitbürger mit Rollatoren sei. Er fragt nach der Notwendigkeit der Verbreiterung. Herr Grünert trägt einen vorbereiteten Brief an den Bürgermeister, sowie an die Fraktionen des Stadtrates vor. (Eine Kopie des Briefes wurde dem Unterzeichner ausgehändigt und wird als Anlage zur Niederschrift beigefügt). Frau Kuhls nimmt Bezug auf den letzten Absatz des Briefes in dem Herr Grünert die Öffnung der Durchfahrt August-Imhoff-Straße / Sinnersdorfer Feld fordert. Sie weist Herrn Grünert daraufhin, dass die Sperrung aufgrund eines Bürgerentscheids erfolgte. Herr Lingsscheid erklärt, dass er von der Öffnung betroffen wäre, er sehe die Gefahr, dass eine Öffnung als Schleichweg benutzt werde. Zudem seien dort viele spielende Kinder anzutreffen, daher halte er nichts vom Vorschlag des Herrn Grünert. Ein Anlieger fragt nach der Kostenschätzung der Maßnahme Am Theuspfad. Bezüglich vor Ort durchgeführter Schürfe fragt er zudem, welche Erkenntnisse daraus geschlossen wurden. Herr Ennenbach erklärt, dass die Schürfe zur Beurteilung des Bodens erfolgten, und die Aussagefähigkeit eines Schurfes weitaus besser sei, als z.B. bei einer Rammkernsondierung. Des Weiteren erläutert Herr Ennenbach, dass eine nicht tragfähige Schottertragschicht vorgefunden wurde. Diese könne aber nicht verwendet werden, da diese erstens zu dünn ist und zweitens von der Höhenlage zu hoch eingebaut wurde. Herr Schüler fragt warum an dem Ausbauende August-Imhoff-Straße nicht weiter mit der Planung gegangen wurde. Herr Ennenbach erläutert, dass nur die Erneuerung des besonders schadhaften Teils der Straße Am Theuspfad vorgesehen ist, jedoch in den Anbindebereichen immer eine gewisse Strecke zur Angleichung an den Bestand benötigt wird. Herr Schüler erläutert, dass er eine Hebeanlage für seine Grundstücksentwässerung besitzt und fragt nach dem Kostenträger für den Umbau, wenn der vorhandene Kanal saniert werden muss. Herr Ennenbach erläutert, dass im Vorfeld der Maßnahme die Kanäle untersucht wurden und kein Sanierungsbedarf bestehe. Im Rahmen der Maßnahme würden daher nur die Straßenabläufe versetzt und die Straßenentwässerungsleitungen erneuert. Frau Böhmer fragt nach der Dauer der Maßnahme. Herr Ennenbach erklärt, dass zuerst die Herstellung des Kreisverkehres geplant ist, dieser soll jeweils zur Hälfte fertig gestellt werden, während die andere Hälfte für den Verkehr genutzt werden könne. Herr Grünert ruft laut dazwischen ob Herr Ennenbach denn wahnsinnig sei. 4 Herr Senk ruft Herrn Grünert zur Ordnung und belehrt ihn, dass Herr Ennenbach als Gast dieser Veranstaltung gebeten worden sei, die technischen Fragen der Bürger zu beantworten. Herr Ennenbach erklärt, dass für den Kreisverkehr 4-6 Wochen Bauzeit geplant seien. Die Straße Am Theuspfad werde in zwei Abschnitten hergestellt, pro Abschnitt seien hier 4 Wochen Bauzeit vorgesehen. Am Ende werde über beide Abschnitte die Asphaltdeckschicht gefahren. Herr Grünert stört weiterhin die Ausführungen des Herrn Ennenbach. Er wird von den anwesenden Bürgern sehr deutlich zur Ruhe und Ordnung aufgefordert. Herr Ennenbach erläutert, dass die notwendigen Behinderungen möglichst gering gehalten werden sollen. Herr Senk weist darauf hin, dass es trotzdem zu zeitlich begrenzten Behinderungen für die Anlieger kommen werde. Die Zufahrt für Rettungsfahrzeuge sei aber zu jeder Zeit gesichert. Frau Ecca, Am Theuspfad 21, merkt an, dass die Wurzeln der vorhandenen Bäume die Straße beschädigt hätten und dieses Thema schon seit längerer Zeit bekannt sei. Nach ihrer Ansicht sei der Einbau von Wurzelschutzplatten vergessen worden. Herr Ennenbach erwidert, dass die Verwendung von Wurzelschutzplatten erst seit relativ kurzer Zeit erfolgt. Frau Ecca versteht die Baumproblematik nicht und äußert, dass nach ihrer Auffassung die Bäume in der Straße Am Theuspfad entbehrlich seien. Eine Vielzahl der Anlieger stimmt dem zu. Es wird der Vorschlag von den Bürgern gemacht, die Bäume zu entfernen und stattdessen nur Grünbeete anzulegen. Frau Ecca betont, dass keine Vergrößerung der Beete erfolgen dürfe. Ein Anlieger fragt nach der vorgehensweise bei den Garagenvorplätzen. Herr Ennenbach erläutert, dass die Garagenvorplätze Privateigentum seien. Der Straßenausbau werde an den Bestand angeglichen. Herr Schüler fragt, welcher Antrag zu stellen sei, damit die Straße mit 5,50 m Fahrbahnbreite ausgebaut wird. Herr Senk weist nochmals darauf hin, dass der Punkt aufgenommen ist und die Problematik, auch mittels Fahrversuch, noch mal überprüft wird. Herr Langwitz, Sinnersdorfer Feld 1, fragt ob die Versorgungsträger informiert und eingebunden sind. Herr Kleine-Erwig erläutert, dass die Versorger über die Maßnahme informiert sind, dementsprechend hat es auch Gespräche gegeben, seitens der Versorger sind keine weiteren Maßnahmen geplant. Zudem besteht eine 5 jährige Aufbruchsperre nach Fertigstellung der Oberflächen (ausgenommen Notfälle oder jetzt nicht bekannte Neuanschlüsse). Frau Kuhls fragt in diesem Zusammenhang nach den privaten Kanalhausanschlussleitungen. Hier sei bis 2015 der Nachweis der Dichtheit zu erbringen, d.h. es bestehe die Möglichkeit, dass aus dem Grunde eines undichten Grundstücksanschlusses die Straße noch mal aufgebrochen werden müsse. 5 Herr Kleine-Erwig entkräftet die Sorge und erklärt, dass im Rahmen der Kanaluntersuchungen auch die Grundstücksanschlüsse im öffentlichen Bereich untersucht wurden. Es seien keine Schäden, welche nicht in geschlossener Bauweise saniert werden können, aufgefallen. Eine Anliegerin möchte wissen, ob im Kreisverkehr Zebrastreifen zur Fußgängerquerung geplant sind. Herr Ennenbach bejaht dies. Herr Senk vergewissert sich, dass der technische Informationsteil des Abends abgeschlossen werden kann und gibt das Wort an Herrn Enders um den beitragsrechtlichen Teil zu eröffnen. Herr Enders verweist auf das Info-Schreiben der Erschließungsabteilung vom 18. März 2010. Inhaltlich haben sich bis heute keine Änderungen ergeben. Hierzu ergänzend erläutert Herr Enders in Grundzügen das Beitragsrecht nach dem KAG, welches bei einer Erneuerung und/oder Verbesserung einer Straße angewendet werden müsse, wenn die gesetzlichen und von der Rechtsprechung entwickelten Voraussetzungen vorliegen. Die nach der vorgestellten Planung beabsichtigte Straßenbaumaßnahme erfülle diese Voraussetzungen. Zudem erläutert Herr Enders, dass nach dem bekannten Stand der Rechtsprechung die vom Hauptstraßenzug abzweigenden Stichwege als selbstständige Anlagen zu qualifizieren seien. Dies habe zur Folge, dass der umlagefähige Aufwand alleine auf die unmittelbar an den Hauptstraßenzug angrenzenden Grundstücke zu verteilen sei. Im weiteren Verlauf entwickelt sich ein kontroverses Gespräch zwischen Bürgen und Verwaltung bezüglich der Stichwege. Herr Enders wiederholt mehrfach, dass die aktuelle Rechtsprechung anzuwenden sei, wonach es sich bei den Stichwegen um selbstständige Anlagen handele. Herr Enders erläutert, dass die Stadt nach Baubeginn eine Vorauszahlung erheben werde und nach Beendigung der Maßnahme die Stadt innerhalb von 4 Jahren die endgültige Abrechnung vornehmen müsse. Auf Nachfrage erklärt er das sich aus der aktuellen Straßenbaubeitragssatzung ergebende Verhältnis der auf die Stadt und die Anlieger entfallenden Anteile am beitragsfähigen Aufwand. Hiernach würden auf die Anlieger 50 % der Fahrbahnkosten und 70 % der Gehwegkosten umgelegt. Auf die Stadt entfielen somit 50 % der Fahrbahn- und 30 % der Gehwegkosten. Die Heranziehung erfolge in 2 Schritten. Mit Beginn der Herstellung („erster Spatenstich“) würden etwa 70 % der sich auf der Kostenschätzungsgrundlage ergebenden umlagefähigen Kosten als Vorausleistung erhoben. Die endgültige Beitragsfestsetzung erfolge dann nach Abschluss der Maßnahme und Prüfung aller Rechnungen. Der Gesetzgeber sehe hierfür eine Frist von maximal vier Jahren vor. Frau Kuhls wendet bezüglich der genannten Sätze ein, dass andere Gemeinden deutlich geringere Umlagesätze hätten. Herr Enders entgegnet, dass der nordrhein-westfälische Städte- und Gemeindebund bereits vor mehreren Jahren den Gemeinden durch eine neue Mustersatzung neue Umlagesätze empfohlen habe. Die hiernach möglichen Höchstsätze seien von der Stadt Pulheim anders als in anderen Gemeinden nicht umgesetzt worden. Vielmehr habe man sich beim Neuerlass der Straßenbaubeitragssatzung bewusst zurückgehalten. Herr Schüler fragt nach einer Kostengrenze für die Maßnahme. 6 Herr Kleine-Erwig erklärt, dass die Maßnahme öffentlich nach dem Vergaberecht ausgeschrieben wird. Die erste natürliche Kostengrenze ist der Haushaltsansatz. Zudem besteht die Möglichkeit, bei irrwitzig hohen Angeboten, die Ausschreibung aufzuheben. Davon ist aber nicht auszugehen. Bei normalem Werdegang, kann die Maßnahme im Herbst beauftragt werden. Herr Ennenbach erläutert, dass Angebote, welche durch eine öffentliche Ausschreibung zustande kamen, in den letzten Jahren erfahrungsgemäß leicht unter der jeweiligenKostenschätzung lagen. Einige Anlieger fragen, inwieweit die Geschosszahl eine Rolle bei der Beitragsbemessung spiele. Herr Enders legt dar, dass nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ein einfacher Flächenmaßstab unzulässig sei. Es entspräche einer Forderung der Verwaltungsgerichte, auch Unterschiede in der baulichen Ausnutzbarkeit zu berücksichtigen. Hier habe sich eine Kombination aus Fläche und Vollgeschossanzahl durchgesetzt, die von den Gerichten akzeptiert werde. Herr Enders fasst nochmals das Abrechnungsprocedere zusammen und erläutert die gesetzlichen Vorgaben zur Fälligkeit sowie den Möglichkeiten einer Stundung und Ratenzahlung. Dieses Thema sei jedoch nicht zur öffentlichen Diskussion geeignet. Er Lädt daher alle Betroffenen ein, im Bedarfsfall mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Erschließungsabteilung Einzelgespräche zu führen. Dies betreffe selbstverständlich auch weitergehende Fragen zum Abrechnungsprocedere und dem Beitragsrecht. Herr Enders informiert darüber, dass in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit abgeschafft worden sei, gegen Vorausleistungsund Beitragsbescheide Widerspruch einlegen zu können. Die Stadt führe daher im Vorfeld einer jeden Abrechnungsmaßnahme ein sogenanntes Anhörungsverfahren durch. Herr Enders appelliert an die Betroffenen, die Möglichkeit dieses Anhörungsverfahrens zu nutzen Ein Anlieger wünscht den Erhalt der Beete bei Haus 15-17, die Bäume jedoch sollen entfernt werden. Ein weiterer Anlieger erklärt, dass die Beete bei Haus 23-25-27 nicht vergrößert werden sollen. Im Verlaufe der weiteren Diskussion wird von der Verwaltung nochmals klargestellt, dass es sich bei den jetzt angenommenen Kosten um eine Schätzung handelt, dass die Wünsche der Bürger, insbesondere im Hinblick auf die Parkproblematik nochmals überprüft und ggf. in die Planung eingearbeitet werden. Herr Senk betont, dass bezüglich der Baumproblematik die bestehenden Beschlüsse geprüft werden müssen. Herr Senk schließt die Veranstaltung. gesehen: Jürgen Müller Schriftführer Olaf Kleine-Erwig Amtsleiter Tiefbauamt Ø IV, 66, 60 7