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Beschlussvorlage (Genehmigung einer erheblichen überplanmäßigen Ausgabe hier: Sanierungs- / Umbaumaßnahme Altes Rathaus Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
17 kB
Datum
15.12.2009
Erstellt
01.07.10, 16:06
Aktualisiert
01.07.10, 16:06
Beschlussvorlage (Genehmigung einer erheblichen überplanmäßigen Ausgabe
hier: Sanierungs- / Umbaumaßnahme Altes Rathaus Pulheim) Beschlussvorlage (Genehmigung einer erheblichen überplanmäßigen Ausgabe
hier: Sanierungs- / Umbaumaßnahme Altes Rathaus Pulheim)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Haupt- und Finanzausschuss Rat III / 26-Ba (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 08.12.2009 X 15.12.2009 X Herr Batist (Verfasser/in) 564/2009 nö. S. TOP 26.11.2009 (Datum) BETREFF: Genehmigung einer erheblichen überplanmäßigen Ausgabe hier: Sanierungs- / Umbaumaßnahme Altes Rathaus Pulheim VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: X ja ja nein X nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: davon: 954.000 € - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja X nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Für die Baumaßnahme waren 902.000 € veranschlagt, so dass sich ein Mehrbedarf von 52.000 € ergibt, der durch eine überplanmäßige Ausgabe gedeckt werden muss. BESCHLUSSVORSCHLAG: Der HFA empfiehlt dem Rat, der Rat beschließt, gem. § 82 (1) GO NRW die Zustimmung zu einer erheblichen überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 52.000 € bei dem Auftragssachkonto 10000 6811000 M 26070006 „Sanierung Altes Rathaus Pulheim“ Zur Deckung wird die Haushaltssperre bei dem Auftragssachkonto M10000 78310000 26050004 „Ausbau der Toilettenanlage im Freibad“ aufgehoben und die Mittel i.H.v. 30.000 € zur Deckung heran gezogen. Darüber hinaus werden Mittel i.H.v. 22.000 € bei dem Auftragssachkonto 10000 78310000 M26050009 Generalsanierung GGS Sinthern-Geyen zur Deckung heran gezogen. -1- ERLÄUTERUNGEN: Zur Umsetzung der Maßnahme sollten eigentlich im Oktober / November 2009 die erforderlichen Ausschreibungen durchgeführt werden. Dies musste durch die Verwaltung zunächst gestoppt werden. Hintergrund ist, dass die Planungsbüros nach Abschluss der aktualisierten Ausführungsplanung, auf der Grundlage der für die Ausschreibungen erstellten Leistungsverzeichnisse eine aktualisierte Kostenberechnung durchgeführt haben. Hierbei ist eine Unterdeckung von 52.000 € (5,8 % der Gesamtbaukosten) festgestellt worden. Näheres ergibt sich aus dem als nichtöffentliche Anlage beigefügten Schreiben des Generalplaners (Miksch Rücker Architekten). Um mit der Ausführung der Maßnahme beginnen zu können, ist eine Nachfinanzierung erforderlich. Diese kann durch Mehreinnahmen aus Fördermitteln gedeckt werden. Die Verwaltung ist bei der Haushaltsplanung für das Jahr 2009 vorsorglich davon ausgegangen, dass aus Städtebaufördermitteln nur die Mindestförderung von 340.000 € gewährt werden wird. Die tatsächlich gewährte Förderung aus Städtebaufördermitteln beläuft sich auf 541.000 €, somit 201.000 € mehr als veranschlagt. Darüber hinaus wurde durch den Landschaftsverband Rheinland ein Förderbetrag von 140.000 € aus Mitteln für die regionale Kulturförderung gewährt. Hierzu waren keinerlei Mittel im Haushalt veranschlagt. Die Bezirksregierung hat jedoch angekündigt, dass diese zusätzliche Förderung zu einer Kürzung der bereits gewährten Städtebaufördermittel führen wird. In welcher Höhe diese Kürzung vorzunehmen ist, wird dort derzeit geprüft. Nach Berechnungen der Stadtverwaltung ist mit einer Kürzung i.H.v. 84.000 € zu rechnen, so dass noch ein Betrag von 56.000 € verbleibt. Da die zusätzlichen Fördermittel jedoch erst in den Jahren 2010 und 2011 vereinnahmt werden, können diese als Deckung für die Mehrausgaben nicht herangezogen werden. Die Verwaltung schlägt daher vor Einsparungen bei anderen Maßnahmen für die Deckung zu verwenden. Die Mittel für den Umbau der Toilettenanlagen im Freibad werden nicht benötigt, da im Zuge des Neubaus des Hallenbades in Stommeln die bestehenden Gebäude abgerissen und neu gebaut werden. Die Generalsanierung der GGS Sinthern-Geyen ist kurz vor dem Abschluss. Nach Abrechnung aller Gewerke ergibt sich hier eine Einsparung. Da eine besondere Eilbedürftigkeit besteht und die Ausschreibungen und Vergaben so früh wie möglich erfolgen sollen, können die zusätzlich benötigten Mittel nicht für den Haushalt 2010 angemeldet werden, denn dies hätte zur Folge, dass die Ausschreibungen erst nach Freigabe des Haushalts durch die Bezirksregierung versendet werden könnten (voraussichtlich Ende Januar / Anfang Februar 2010). Dies würde zu einer erheblichen Verzögerung des Fertigstellungstermins führen. Die Verwaltung geht nach Abstimmung mit dem beauftragten Generalplaner davon aus, dass in der HFA-Sitzung am 26.01.2010 die Hauptgewerke vergeben werden können, wenn der überplanmäßigen Ausgabe jetzt zugestimmt wird. Dies würde für den weiteren Verlauf bedeuten, dass mit den Baumaßnahmen Mitte Februar begonnen werden könnte und die Fertigstellung im Oktober 2010 erfolgt. -2-