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Beschlussvorlage (Aufwandsentschädigung für die Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
15 kB
Datum
15.12.2009
Erstellt
01.07.10, 16:06
Aktualisiert
01.07.10, 16:06
Beschlussvorlage (Aufwandsentschädigung für die Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr Pulheim) Beschlussvorlage (Aufwandsentschädigung für die Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr Pulheim)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Haupt- und Finanzausschuss Rat II/32.370.12.11 (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 08.12.2009 X 15.12.2009 X Frau Jarmer (Verfasser/in) 562/2009 nö. S. TOP 25.11.2009 (Datum) BETREFF: Aufwandsentschädigung für die Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr Pulheim VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: x ja ja nein x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: davon: 5.806,80 € - im Haushalt des laufenden Jahres: 0,00 € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: 2010 Jahr: 2011 Jahr: 2012 ff. Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: 5.806,80 € 5.806,80 € 5.806,80 € ja x nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Die als Anlage beigefügte Grundsystematik für die Zahlung der Aufwandsentschädigung innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr Pulheim soll ab 01.01.2010 angewendet werden. -1- ERLÄUTERUNGEN: Auf Hinweis des Leiters der Freiwilligen Feuerwehr ist nach nunmehr 16 Jahren eine Anpassung der Aufwandsentschädigung für die Freiwillige Feuerwehr, gerade auch im Hinblick auf die allgemein gestiegenen Kosten sowie die ebenfalls immer größer werdende Verantwortung, angedacht. Hierzu wurde beigefügte Grundsystematik zur Auszahlung der Aufwandsentschädigung erarbeitet: Die Führungskräfte erhalten entsprechend ihrer Funktion einen Grundbetrag (Stufe 1), welcher sich nach drei Jahren immer um 9 % erhöht (ab Stufe 2). Des weiteren ist zukünftig auch für die stellvertretenden Löschzugführer eine Aufwandsentschädigung vorgesehen. Es entstehen hierdurch für das Haushaltsjahr 2010 Mehrkosten in Höhe von insgesamt 5.806,80 €, welche budgetrelevant zur Verfügung gestellt werden müssen. -2-