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Beschlussvorlage (Eckwerte für den Haushalt 2011)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
19 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
06.07.10, 11:04
Aktualisiert
06.07.10, 11:04
Beschlussvorlage (Eckwerte für den Haushalt 2011) Beschlussvorlage (Eckwerte für den Haushalt 2011) Beschlussvorlage (Eckwerte für den Haushalt 2011)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Haupt- und Finanzausschuss Rat III / 20 (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 22.06.2010 X 06.07.2010 X Frau Tatas (Verfasser/in) 244/2010 nö. S. TOP 08.06.2010 (Datum) BETREFF: Eckwerte für den Haushalt 2011 VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: X ja nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: X ja nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: davon: 7.833.850 € - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: 2011 Jahr: Jahr: Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: 7.833.850 € € € ja X nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Ausgleichsrücklage BESCHLUSSVORSCHLAG: Der HFA empfiehlt dem Rat für die Aufstellung des Haushalts 2011 folgende Eckwerte zu beschließen: Ergebnisplan a) Die Steuersätze bleiben für die Erstellung des Entwurfs der Haushaltsplanung 2011 unverändert. b) Die Höhe der prognostizierten Finanzmasse für das Jahr 2011 beträgt 26,7 Mio. €. c) Die den Haushalt belastenden budgetrelevanten Veränderungen gegenüber der Haushaltsplanung 2010 in Höhe von 6.408.800 € wird zugestimmt. d) Die Dezernatsbudgets werden unter Berücksichtigung der budgetrelevanten Veränderungen für das Haushaltsjahr 2011 festgesetzt. -1- e) Soweit in den parallelen Beratungen zu den Maßnahmenvorschlägen zur Haushaltskonsolidierung ergänzende oder abweichende Entscheidungen getroffen werden, sind diese hinsichtlich der Budgetbemessung zu berücksichtigen. Finanzplan f) Grundlage sind die in den Teilfinanzplänen ausgewiesenen Investitionsmaßnahmen. Bei eventuell notwendigen Veränderungen ist die Finanzierung sicher zu stellen. g) Eine Nettoneuverschuldung ist nicht zulässig. ERLÄUTERUNGEN: Einleitung: Der Rat hat in seiner Sitzung am 18.12.2003 das Feinkonzept zur Einführung der Budgetierung einstimmig beschlossen. Danach ist die Haushaltsaufstellung ein mehrstufiges Verfahren, an dessen Beginn der Eckwertebeschluss steht. Der Eckwertebeschluss enthält überwiegend finanzpolitische Vorgaben als „Richtschnur“ für das anschließend beginnende verwaltungsinterne Aufstellungsverfahren. Der HFA hat am 13.03.2007, TOP I beschlossen, die von der Verwaltung vorgeschlagene Weiterentwicklung des Verfahrens zur Haushaltsaufstellung mit Beginn der Vorbereitungen zum Eckwertebeschluss für das Jahr 2008 und Folgejahre umzusetzen. Danach verliert der Eckwertebeschluss den Charakter vorgezogener Haushaltsberatungen und legt lediglich die Eckwerte und Rahmenbedingungen als Grundlage für die Anmeldungen der Fachämter für eine differenzierte Aufstellung des Haushalts fest. In diesem Jahr werden die Beratungen zum Eckwertebeschluss dadurch massiv erschwert, da zeitgleich die Maßnahmenvorschläge zur Haushaltskonsolidierung erörtert und beschlossen werden sollen, die bei der Budgetbemessung ergänzend zu berücksichtigen sind. Ausgangslage im Ergebnisplan Der Ergebnisplan 2010 schließt nach der vom Rat in seiner Sitzung am 15.12.2009 beschlossenen Haushaltssatzung mit einem Defizit von 1.425.050 € als ordentliches Jahresergebnis ab. Dieser Betrag ist Grundlage für die Bewertung und Berücksichtigung der budgetrelevanten Veränderungen. Budgetrelevanten Veränderungen für das Jahr 2011 Der Verwaltungsvorstand hat in seiner Sitzung am 08.06.2011 über die von den Fachämtern gemeldeten budgetrelevanten Veränderungen gegenüber der Haushaltsplanung 2010 beraten. Diese sind in der als Anlage I beigefügten Übersicht auf den Seiten 1 – 17 mit entsprechenden Erläuterungen dargestellt und belaufen sich zunächst auf 7.998.070 €. Darüber hinaus ergeben sich Veränderungen durch Vermögensbewegungen aus Grundstücksgeschäften. Hier ist ein Vergleich zur Haushaltsplanung 2010 nicht sachgerecht möglich, da sowohl die Erträge aus Grundstücksverkäufen als auch die Aufwendungen und Nachbesserungen für den Erwerb von Grundstücken erheblich in den einzelnen Jahren schwanken. Da die Ermittlung von budgetrelevanten Veränderungen grundsätzlich von der Haushaltsplanung des laufenden Jahres ausgeht, werden auf Grund dieser Systematik die Abweichungen zur Haushaltsplanung 2010 dargestellt und zwar unabhängig davon, ob diese Veränderungen bereits für das Jahr 2011 prognostiziert wurden. -2- Gegenüber der Haushaltsplanung 2010 ergibt sich danach bei den Grundstücksgeschäften eine Verbesserung von 1.589.270 € (siehe Anlage I Seiten 15 – 16). Insgesamt ergeben sich somit im Ergebnis noch zu finanzierende budgetrelevante Veränderungen von 6.408.800 €. Finanzmasse Nach aktuell vorgenommenen Ermittlungen und Prognosen der Kämmerei ergibt sich eine Reduzierung der Finanzmasse um 4.498.960 €. Die Verschlechterung ist überwiegend mit 3,3 Mio. € auf den Wegfall der Erträge durch den Verkauf von Geschäftsanteilen der SWP und Mindererträge beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer (0,85 Mio. €), den Kompensationszahlungen (0,50 Mio. €) und bei den Schlüsselzuweisungen (0,69 Mio. €) zurück zu führen. Diesen geringeren Erträgen von 5,34 Mio. € stehen insbesondere Minderaufwendungen bei der Kreisumlage entsprechend der Finanzplanung des Kreises von 0,77 Mio. € gegenüber, so dass per Saldo für das Jahr 2011 eine Verschlechterung bei der Finanzmasse gegenüber der Haushaltsplanung 2010 von rd. 4,5 Mio. € ausgewiesen werden muss. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass nach Mitteilung des Städte- und Gemeindebundes NRW frühestens Anfang Juli 2010 Informationen über die Orientierungsdaten vom Innenministerium NRW zu erwarten sind. Wegen der zur Zeit ungeklärten Regierungsbildung kann sich die Vorlage der Eckpunkte zum GFG 2011 nach Mitteilung des Städte- und Gemeindebundes NRW aber in diesem Jahr ohnehin noch verzögern. Finanzielle Auswirkungen Die budgetrelevanten Veränderungen führen einschließlich der Verschlechterung bei der Finanzmasse unter Berücksichtigung des in der Haushaltsplanung 2010 ausgewiesenen Defizits von 1.425.050 € insgesamt zu einem Defizit von 7.833.850 € für das Jahr 2011. Vorbehaltlich der Entscheidungen zu den Maßnahmenvorschlägen zur Haushaltskonsolidierung besteht aus heutiger Sicht nur die Möglichkeit, diesen Betrag aus der Ausgleichsrücklage zu finanzieren. Diese Entwicklung lässt heute schon erkennen, dass der Finanzplanungszeitraum in den Jahren 2013 und 2014 nicht mehr formal ausgeglichen werden kann. Ungeachtet dessen bleibt die Vorlage eines ausgeglichenen Haushalts gemäß § 75 Abs. 2 GO NRW sowie die Sicherung der dauernden finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt Pulheim oberstes Ziel. Weitere Anlagen Darüber hinaus werden in Anlage II verschiedene Ertrags- und Aufwandspositionen aufgeführt, bei denen es sich zwar um budgetrelevante Veränderungen handelt, die sich aber insgesamt auf den Ergebnisplan haushaltsneutral auswirken. Für die Bildung der Budgetsummen sind sie jedoch zu berücksichtigen. -3-