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Beschlussvorlage (Einführung eines Bürgerhaushaltes)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
16 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
06.07.10, 11:04
Aktualisiert
06.07.10, 11:04
Beschlussvorlage (Einführung eines Bürgerhaushaltes) Beschlussvorlage (Einführung eines Bürgerhaushaltes)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Haupt- und Finanzausschuss Rat III / 20 /200 (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 22.06.2010 X 06.07.2010 X Herr Käsgen (Verfasser/in) 239/2010 nö. S. TOP 10 02.06.2010 (Datum) BETREFF: Einführung eines Bürgerhaushaltes VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: SPD-Fraktion HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der HFA empfiehlt dem Rat die Einführung eines Bürgerhaushaltes abzulehnen. ERLÄUTERUNGEN: Mit Schreiben vom 06.05.2010 (Anlage ) hat die SPD Fraktion beantragt, dass die Stadt Pulheim einen Bürgerhaushalt einführt und die Verwaltung beauftragt hierzu ein Konzept zu erarbeiten und dem Rat nach der Sommerpause vorzulegen. Gemeinsam mit dem Land NRW hat die Bertelsmannstiftung im Jahr 2000 ein Modellprojekt zum Bürgerhaushalt in NRW gestartet und daraus einen Handlungsleitfaden entwickelt. Insgesamt 6 Kommunen haben sich bis 2004 daran beteiligt. -1- Von diesen 6 Modellkommunen haben 3 das Projekt wieder eingestellt. Zurzeit arbeiten laut Auskunft der Seite www.bürgerhaushalt.de 45 Kommunen in Deutschland an der Einführung bzw. an der Fortführung des Bürgerhaushaltes. Weitere 4 Kommunen haben einen Beschluss zur Einführung getroffen. In weiteren 18 Kommunen, zu denen auch Pulheim gehört, werden die Bürgerinnen über gesonderte Broschüren, Veranstaltungen oder Internetangebote über den Haushaltsentwurf bzw. den endgültigen Haushalt informiert. Unter einem Bürgerhaushalt versteht man ein umfangreiches Partizipationsverfahren, indem einzelne Bürger zu Haushaltsfragen schriftlich oder über ein Onlineverfahren befragt werden. Zudem erhalten sie die Möglichkeit in Bürgerforen oder Workshops gemeinsam, auf Basis der schriftlichen Vorschläge, Ideen und Anregungen für die Politik zu entwickeln. Diese Vorschläge werden dann im Rat diskutiert und eventuell bei der Verabschiedung des Haushaltes berücksichtigt. Zudem erfolgt ein Rechenschaftsbericht gegenüber den Bürgern nach Abschluss des Haushaltsjahres. Zurzeit stellt die Stadt Pulheim den Entwurf des Haushaltsplans auf der Homepage der Stadt zur Verfügung und legt den Haushaltsplan zur Einsichtnahme öffentlich aus. Interessierte Bürgerinnen und Bürger haben so die Möglichkeit sich in den Prozess der Haushaltsberatungen über den gesetzlich vorgesehenen Rahmen der Gemeindeordnung NRW einzubringen. Nach Informationen aus der Stadt Bergheim, die den Bürgerhaushalt seit 2008 umsetzt, bindet das Verfahren zum Bürgerhaushalt (Online Befragung, Bürgerforen) nachdem vom Land und von der Bertelsmannstiftung entwickelten Handlungsleitfaden zeitliche Ressourcen von rund 1000 Stunden in der Verwaltung, insbesondere in der Kämmerei. Diese personellen Ressourcen stehen bei der Stadt Pulheim nicht zur Verfügung. Insoweit schlägt die Verwaltung vor, den Antrag auf Einführung eines Bürgerhaushaltes abzulehnen. -2-