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Beschlussvorlage (Anlage 5 zur Beschlussvorlage 228/2010)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
7,9 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
06.07.10, 11:04
Aktualisiert
06.07.10, 11:04
Beschlussvorlage (Anlage 5 zur Beschlussvorlage 228/2010)

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Inhalt der Datei

Anlage 5 zu Vorlage 228/2010 STADT PULHEIM Koordinierungsstelle Umweltschutz Pulheim, Festtagsbaum Vereinbarung in Form einer Patenschaft über die Anlage einer Streuobstwiese bei Sinnersdorf auf einem Teilstück der Fläche Gemarkung Sinnersdorf, Flur 1, Flurstück 655 Der Arbeitsgruppe Lokale Agenda 21- zukunftsfähige Stadt Pulheim - wird in Form einer Patenschaft das Reststück der Fläche Gemarkung Sinnersdorf, Flur 1, Flurstück 655 (s. beiliegender Lageplan, Anlage 1) zur Anlage einer Streuobstwiese zur Verfügung gestellt. Die Teilfläche ist ca. 4.400 m² groß. Ziel ist, dass Bürgerinnen und Bürger dort einen Obstbaum anlässlich eines familiären Festtages (z.B. bei der Eheschließung oder Geburt eines Kindes) spenden können. Die geplante Aktion wird vom Umwelt- und Planungsausschuss begrüßt. 1. Organisation und Umsetzung des Projektes werden durch den Arbeitskreis Lokale Agenda 21 - zukunftsfähige Stadt Pulheim - in Eigenregie entsprechend der Anträge vom 13. 11. 2001, 15.07.2003 , 27.07.2006 , 14.02.2008 sowie des Folgeantrages vom 27.01.2010 in Verbindung mit der mail vom 26.05.2010 durchgeführt. 2. Die Teilfläche kann mit hochstämmigen Obstbäumen bepflanzt werden. Zum bewirtschafteten Nachbargrundstück muss ein Abstand von drei Metern eingehalten werden. 3. Auch die künftige Unterhaltung der Fläche erfolgt durch den Arbeitskreis, ggf. unter Beteiligung des Naturschutzbundes. Die Verwaltung wird den Arbeitskreis bei Bedarf gerne fachlich beraten. Die Mahd kann durch einen Schäfer erfolgen. Die Agenda verpflichtet sich, auch die noch nicht mit Obstbäumen bepflanzten Flächen zu pflegen. 4. Hinsichtlich der Wässerung der Bäume wird der Bauhof den Arbeitskreis unterstützen, indem bei rechtzeitiger Information (ca. 3 Tage vorher) entweder ein Standrohr oder ein Wassertank mit Pumpe zur Verfügung gestellt wird. 5. Der Arbeitskreis wird dem Umwelt- und Planungsausschuss spätestens nach zwei Jahren über den Stand der Umsetzung der Maßnahme berichten, um einen Eindruck über die Resonanz, die die Maßnahme in der Bevölkerung gefunden hat, zu vermitteln. 6. Die Verwaltung wird die Öffentlichkeitsarbeit für die geplante Aktion durch Pressemitteilungen unterstützen, sofern dies vom Arbeitskreis gewünscht wird. Für die Stadt Pulheim (Senk) T3284.doc Für den Arbeitskreis (Dr. Cassens-Sasse) 1 (Paul Menz)