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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 5 Stommelerbusch 1302 Bereich: Dormagener Straße, Hausnummer 24 bis 38 Beratung über die im Rahmen der Beteiligung gem. § 13 Abs. 2, Nr. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen Satzungsbeschluss siehe UPA vom 24.02.2010, TOP 9, Niederschrift S.12)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
16 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
06.07.10, 11:04
Aktualisiert
06.07.10, 11:04
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 5 Stommelerbusch 1302
Bereich: Dormagener Straße, Hausnummer 24 bis 38
Beratung über die im Rahmen der Beteiligung gem. § 13 Abs. 2, Nr. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
Satzungsbeschluss
siehe UPA vom 24.02.2010, TOP 9, Niederschrift S.12) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 5 Stommelerbusch 1302
Bereich: Dormagener Straße, Hausnummer 24 bis 38
Beratung über die im Rahmen der Beteiligung gem. § 13 Abs. 2, Nr. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
Satzungsbeschluss
siehe UPA vom 24.02.2010, TOP 9, Niederschrift S.12)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Umwelt- und Planungsausschuss Rat IV-61 foi/wo (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 16.06.2010 X 06.07.2010 X Frau Foitzik (Verfasser/in) 208/2010 nö. S. TOP 12.05.2010 (Datum) BETREFF: Bebauungsplan Nr. 5 Stommelerbusch 1302 Bereich: Dormagener Straße, Hausnummer 24 bis 38 Beratung über die im Rahmen der Beteiligung gem. § 13 Abs. 2, Nr. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen Satzungsbeschluss siehe UPA vom 24.02.2010, TOP 9, Niederschrift S.12 VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB Abs. 1 vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 17.12.2009 (GV. NRW. S. -1- 950) den Änderungsplan gemäß § 13 BauGB "Bebauungsplan Nr. 5 Stommelerbusch 1302", dem gemäß § 9 (8) BauGB die Begründung beigefügt ist, als Satzung; die Änderungen ergeben sich aus der Planzeichnung ERLÄUTERUNGEN: In seiner Sitzung am 24.02.2010 beschloss der Umwelt- und Planungsausschuss, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 5 Stommelerbusch 1302 gem. § 13 Abs. 2, Nr. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Auslegung erfolgte in der Zeit vom 24.03.2010 bis 07.05.2010 einschließlich. Die Bekanntmachung hierzu erfolgte im Amtsblatt am 16.03.2010. Mit Schreiben vom 16.03.2010 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme zum Planentwurf und der Begründung gebeten. Seitens der Träger öffentlicher Belange und der Bürger gingen keine Stellungnahmen ein. Die Verwaltung schlägt den Satzungsbeschluss vor. -2-