Daten
Kommune
Pulheim
Größe
16 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
06.07.10, 11:04
Aktualisiert
06.07.10, 11:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Umwelt- und Planungsausschuss
Rat
IV-61 foi/wo
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
16.06.2010
X
06.07.2010
X
Frau Foitzik
(Verfasser/in)
208/2010
nö. S. TOP
12.05.2010
(Datum)
BETREFF:
Bebauungsplan Nr. 5 Stommelerbusch 1302
Bereich: Dormagener Straße, Hausnummer 24 bis 38
Beratung über die im Rahmen der Beteiligung gem. § 13 Abs. 2, Nr. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
Satzungsbeschluss
siehe UPA vom 24.02.2010, TOP 9, Niederschrift S.12
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss
zu fassen:
Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB Abs. 1 vom 23.09.2004 (BGBl. I S.
2414) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) in Verbindung
mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994
(GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 17.12.2009 (GV. NRW. S.
-1-
950) den Änderungsplan gemäß § 13 BauGB "Bebauungsplan Nr. 5 Stommelerbusch 1302", dem
gemäß § 9 (8) BauGB die Begründung beigefügt ist, als Satzung; die Änderungen ergeben sich
aus der Planzeichnung
ERLÄUTERUNGEN:
In seiner Sitzung am 24.02.2010 beschloss der Umwelt- und Planungsausschuss, den Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 5 Stommelerbusch 1302 gem. § 13 Abs. 2, Nr. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Die Auslegung erfolgte in der Zeit vom 24.03.2010 bis 07.05.2010 einschließlich. Die Bekanntmachung hierzu erfolgte im Amtsblatt am 16.03.2010. Mit Schreiben vom 16.03.2010 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme zum Planentwurf und der
Begründung gebeten.
Seitens der Träger öffentlicher Belange und der Bürger gingen keine Stellungnahmen ein.
Die Verwaltung schlägt den Satzungsbeschluss vor.
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