Daten
Kommune
Pulheim
Größe
18 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
06.07.10, 11:04
Aktualisiert
06.07.10, 11:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
III / 20 - gs
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
22.06.2010
X
06.07.2010
X
David Gerhards
(Verfasser/in)
207/2010
nö. S. TOP
16
12.05.2010
(Datum)
BETREFF:
Genehmigung einer überplanmäßigen Auszahlung für Buskaps Rathausstraße / Ehrenfriedstraße
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
x
ja
ja
nein
x
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
30.000 €
davon:
30.000 €
- im Haushalt des laufenden Jahres:
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
€
€
€
ja
x
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
Minderauszahlung Grunderwerb (sonstige) 30.000 €
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt
1. eine erhebliche überplanmäßige Auszahlung für den Auftrag Errichtung von Buskaps, barrierefreie Bushaltestellen (M 20100002) von 30.000 €.
2. den Auftrag an die Verwaltung, die im nichtöffentlichen Teil beigefügte Verwaltungsvereinbarung
mit dem Rhein-Erft-Kreis baldmöglichst abzuschließen und
3. die Ausführungsplanung zu beauftragen und die entsprechenden Unterlagen sobald wie möglich
dem Rhein-Erft-Kreis zur weiteren Veranlassung zu übersenden.
ERLÄUTERUNGEN:
-1-
Der Tiefbau- und Verkehrsausschuss hatte am 13.02.2008 die Entwurfsplanungen für die Buskaps
an den beiden meist frequentierten Bushaltestellen Rathaus in Pulheim und Kirche in Brauweiler
beschlossen und die Verwaltung beauftragt, mit dem Rhein-Erft-Kreis als Zuwendungsempfänger
das weitere Vorgehen abzustimmen.
Mit Schreiben vom 20.2.2008 wurde der Rhein-Erft-Kreis gebeten, entsprechende Abstimmungen
mit dem Zuwendungsgeber, der Nahverkehr Rheinland GmbH, (NVR) durchzuführen. Mit gleichem
Schreiben wurden die Entwurfspläne und Kostenberechnungen übersandt.
Die Stadt hat im Haushalt 2009 50.100 € zur Finanzierung der verbleibenden von der Stadt zu tragenden Differenz zwischen der Förderung durch die NVR und dem Anteil des Kreises von 10% der
zuwendungsfähigen Baukosten für die Buskaps am Rathaus Pulheim und Brauweiler, Ehrenfriedstraße (M 20070001) veranschlagt
Mit Schreiben vom 04.04.2009 teilte der Rhein-Erft-Kreis mit, dass
1. die NVR GmbH mit Schreiben vom 15.01.2009 grundsätzlich zugestimmt hat, dass die Maßnahmen als Kostenänderungsantrag zu der bereits weitgehend erfolgten Förderung der Busbeschleunigung der Linie 980 (Linienweg: Worringen - Sinnersdorf- Pulheim-Brauweiler- Frechen)
angesehen werden kann
und übersandte
2. den Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Kreis und Stadt mit der Bitte um Prüfung.
Aufgrund dieses Entwurfes wurden weitere 289.900 € im Haushalt 2010 (Auftrag M 201000002)
veranschlagt. Eine Einzahlung von 290.000 € Fördermitteln wurde bei diesem Auftrag ebenfalls
veranschlagt.
Insgesamt sind daher 340.000 € Auszahlungen für die Baukosten finanziert.
Es wurde verwaltungsseitig zunächst davon ausgegangen, dass die weitere Planung intern erstellt
werden kann. Das Fachamt teilte dieses Jahr mit, dass aufgrund der derzeitigen personellen Besetzung die Ausführungsplanung extern beauftragt werden muss. Das Fachamt übernimmt die
Bauüberwachung.
Für die zusätzlichen Planungskosten (rund 13.000 €, Angebot liegt vor) und zusätzlich zu erwartende Baukosten aufgrund des Zeitablaufs (Preissteigerung, geschätzt 17.000 €) werden Auszahlungen von 30.000 € erwartet.
Es kann sich laut Schreiben der NVR GmbH vom 15.01.2009 an den Rhein-Erft-Kreis aufgrund der
Antragsprüfung ergeben, dass die NVR GmbH Aufwendungen für die Verbesserung der Oberflächen der Busbuchten und der Warteflächen als nicht zuwendungsfähig und somit nicht investiv
sondern als Unterhaltungsaufwand ansieht. Dann müsste ein Teilbeitrag zusätzlich als Aufwand
veranschlagt werden. Dieses Problem kann - soweit erforderlich - erst gelöst werden, sobald feststeht, welche Kostenaufteilung durch die NVR vorgenommen wird.
Dazu muss zunächst die Ausführungsplanung erstellt, der Vertrag mit dem Rhein-Erft-Kreis abgeschlossen und ein Kostenänderungsantrag gestellt werden. Vorteilhaft an dieser Lösung ist, dass
noch eine 90%-Förderung aufgrund der Altfallregelung möglich ist und die Maßnahmen voraussichtlich in den Jahren 2011/2012 realisiert werden können.
Ein neuer Förderantrag müsste zunächst einige Prüf- und Verfahrensschritte durchlaufen und würde erst - wenn überhaupt - wesentlich später realisiert werden können.
Die Verwaltung schlägt vor, weiterhin die Chance zu nutzen und die beiden Hauptbushaltestellen
an der Abtei und in der Nähe vom Rathaus dauerhaft barrierefrei zu gestalten. Sobald im Rahmen
-2-
der Ausführungsplanung und im weiteren Verfahren neue Erkenntnisse vorliegen wird die Verwaltung entsprechend berichten und gegebenenfalls haushaltsrelevante Beschlüsse vorbereiten.
Deckungsmittel stehen bei der Position „Grunderwerb Sonstige“ (M 2688 0014) zur Verfügung.
-3-