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Beschlussvorlage (Lärmgutachten)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
83 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
06.07.10, 11:04
Aktualisiert
06.07.10, 11:04

Inhalt der Datei

GRANER+PARTNER I N G E N I E U R E BERATUNG PLANUNG PRÜFUNG FORSCHUNG RAUMAKUSTIK TONTECHNIK BAUPHYSIK SCHALLSCHUTZ VMPA MESSSTELLE NACH DIN 4109 IMMISSIONSSCHUTZ NACH §§ 26, 28 BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZ Lichtenweg 15 51465 Bergisch Gladbach T (02202) 9 36 30- 0 F (02202) 9 36 30-30 Waldstraße 86 04105 Leipzig T (0341) 9 62 84 22 F (0341) 2 25 10 34 www.graner-ingenieure.de info@graner-ingenieure.de 12.01.2009 sc A8461 sgut0704-1 Dipl.-Ing. Cramer SCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN Bolzplatz in Pulheim-Sintern Projekt: Untersuchung der Geräuscheinwirkung durch Nutzung eines Bolzplatzes am Wacholderweg in Pulheim-Sintern Auftraggeber: Stadt Pulheim Der Bürgermeister Postfach 1345 50241 Pulheim Projekt-Nr.: A8461 UNTERNEHMENSFORM: GESELLSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG GESCHÄFTSFÜHRUNG BRIGITTE GRANER BERND GRANER-SOMMER AMTSGERICHT KÖLN HRB 45768 - 12 Bolzplatz in Pulheim-Sintern 1. GRANER+PARTNER I N G E N I E U R E 07.04.2009 Situation In Pulheim-Sintern soll an der in Anlage 1 dargestellten Stelle ein Bolzplatz mit den Abmessungen von ca. 30 x 50 m gebaut werden. Die im Zusammenhang mit der Nutzung eines Bolzplatzes entstehenden Geräuschimmissionen werden nach der Richtlinie zur Messung, Beurteilung und Verminderung von Geräuschimmissionen bei Freizeitanlagen (Minblatt vom 23.10.2006 veröffentlicht im Ministerialblatt NRW Nr. 30 vom 28.11.2006) berechnet. Im nachfolgenden schalltechnischen Gutachten wird untersucht, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen die Immissionsrichtwerte im Umfeld des Bolzplatzes erfüllt werden können. 2. Grundlagen 2.1 Freizeitlärmrichtlinie In der Freizeitlärmrichtlinie werden die gebietsabhängigen Immissionsrichtwerte genannt: IP1 und IP2 in Anlage 1: reines Wohngebiet tags, außerhalb der Ruhezeiten: tags, innerhalb der Ruhezeiten: nachts (22.00-06.00 Uhr): 50 dB(A) 45 dB(A) 35 dB(A) Die Immissionsrichtwerte beziehen sich gemäß § 1 Absatz 5 auf folgende "Zeitblöcke": Block 1: tags an Werktagen an Sonn- und Feiertagen 06.00-22.00 Uhr 07.00-22.00 Uhr Block 2: nachts an Werktagen und an Sonn- und Feiertagen und 00.00-06.00 Uhr 22.00-24.00 Uhr 00.00-07.00 Uhr 22.00-24.00 Uhr Block 3: Ruhezeit an Werktagen und an Sonn- und Feiertagen 06.00-08.00 Uhr 20.00-22.00 Uhr 07.00-09.00 Uhr 13.00-15.00 Uhr 20.00-22.00 Uhr und -2- Bolzplatz in Pulheim-Sintern 2.2 GRANER+PARTNER I N G E N I E U R E 07.04.2009 Merkblatt Nr. 10 des Landesumweltamtes NRW und VDI 3770 Im Merkblatt Nr. 10 - Geräuschimmissionsprognose von Sport- und Freizeitanlagen wird zu Bolzplätzen ausgeführt, dass die von solchen Anlagen ausgehenden Emissionen sehr unterschiedlich ausfallen und die Ballfangzäune neben dem Verhalten der meist jugendlichen Nutzer eine hauptsächliche Störquelle darstellen, die aufgrund ihrer Impulshaltigkeit von unbeteiligten Nachbarn als besonders störend empfunden wird. Für den Bolzplatz gibt es zwei bestimmende Lärmquellen, zum einen das Geschrei der Kinder und Jugendlichen beim Spielbetrieb, zum anderen der Aufprall des Balles auf umgebende Stabgitterzäune oder sonstige leicht anregbare Strukturen. Der Betrieb auf dem Bolzplatz ist einem Fußballspiel mit unterschiedlicher Spielerzahl vergleichbar. Im vorliegenden Fall muss davon ausgegangen werden, dass ein geräuscharmer Ballfangzaun verwendet wird, mit dem der Ansatz der Schallemissionen von LwA = 97 dB(A) zugrunde gelegt wird. 3. Anforderungen Die Freizeitlärmrichtlinie begrenzt mittels quantitativer Methoden die Geräuschbelastung in der Umgebung von Sportanlagen, hier wird unterschieden zwischen den normalen Nutzungszeiten tagsüber und den sogenannten Ruhezeiten Die Ruhezeiten sind wie folgt definiert: Morgenstunden an Werktagen: Abendstunden an Werktagen: Morgenstunden an Sonn- und Feiertagen: Mittagsstunden an Sonn- und Feiertagen: Abendstunden an Sonn- und Feiertagen: 06.00-08.00 Uhr 20.00-22.00 Uhr 07.00-09.00 Uhr 13.00-15.00 Uhr 20.00-22.00 Uhr Einzelne, kurzzeitige Geräuschspitzen sollen die Immissionswerte tags um nicht mehr als 30 dB(A) überschreiten. -3- Bolzplatz in Pulheim-Sintern 4. GRANER+PARTNER I N G E N I E U R E 07.04.2009 Örtliche Gegebenheiten Der geplante Bolzplatz entsteht in Pulheim-Sintern östlich vom Wacholderweg an der in Anlage 1 dargestellten Stelle mit möglichst großem Abstand zu der nördlich angrenzenden Wohnbebauung / Spielplatz am Wacholderweg. Bei der Berechnung der Geräuschimmissionen wird eine Nutzung während der Ruhezeiten gewünscht, so dass im vorliegenden Falle die schärfsten Immissionsrichtwerte von Lr = 45 dB(A) für die Ruhezeit, z. B. werktags 20.00 – 22.00 Uhr, eingehalten werden. 5. Emissionspegel Die durch die Bolzplatznutzungen entstehenden Geräuschimmissionen (vergleichbar mit einem Fußballspiel) können aufgrund der Verwendung geräuscharmer BallfangGitterzäune, Typ Top der Firma Adronit-Werk GmbH mit einem Schallleistungspegel von LwA = 97 dB(A) berücksichtigt werden. 6. Prognoseergebnisse Anlage 1: Lageplan Anlage 2: farbiges Lärmausbreitungsmodell Hier sind die Geräuscheinwirkungen an den in der Nachbarschaft vorhandenen Wohnhäusern ablesbar, für 2 repräsentativ ausgesuchte Immissionspunkte wir eine Einzelfallprüfung durchgeführt, diesbezüglich ergeben sich für IP1 und IP2 die Werte in Anlage 3. Anlage 3: Ergebnis der Einzelfallprüfung für den Werktag innerhalb und außerhalb der Ruhezeit bzw. für den Sonntag innerhalb und außerhalb der Ruhezeit. Als Ergebnis ist festzustellen, dass für alle untersuchten Szenarien der Immissionsrichtwert für die Tageszeit von Lr = 50 dB(A) bei einer fünfstündigen Nutzungszeit bzw. für die Ruhezeit von Lr = 45 dB(A) gemäß Freizeitlärmrichtlinie unterschritten, also eingehalten werden, wobei eine Schallschutzmaßnahem entlang der Nordseite auf eine Länge von 40 m vorausgesetzt werden muss (siehe 7.) -4- Bolzplatz in Pulheim-Sintern GRANER+PARTNER I N G E N I E U R E 07.04.2009 Anlage 4: Legende zur Ergebnisliste Anlage 5: Schallausbreitung gemäß DIN ISO 9613 Anlage 6-8: Liste der eingestellten Berechnungsparameter 7. Schallschutzmaßnahmen 7.1 Ballfangzaun Beim Einsatz eines Ballfangzauns wird die geräuscharme Ausführung vorausgesetzt, hierfür eigenen sich entsprechende Ballfangzäune, u. a. der Firma Huck GmbH 35614 Asslar-Berghausen www.huck.net 7.2 Schallschirmkonstruktion Entlang der Nordseite des Bolzplatzes wird eine Schallschirmkonstruktion erforderlich, hierfür kommen Erdwallkonstruktion, Mauerwerkswände oder übereinander stapelbare Pflanztröge in Frage. Die Höhe beträgt 2 m über OK Bolzplatz, die Länge 40 m entlang der nördlichen Schmalseite. Genauere Festlegungen können im weiteren Planverfahren hinsichtlich der Ausführung erfolgen. 8. Zusammenfassung Im vorliegenden Schalltechnischen Gutachten wurden die Geräuschimmissionen untersucht, die im Umfeld des Bolzplatzes in Pulheim-Sintern entstehen. Es zeigt sich, dass der geplante Bolzplatz unter Berücksichtigung der Schallschutzmaßnahmen im Einklang mit den Immissionsschutzvorschriften betrieben werden kann. GRANER + PARTNER I N G E N I E U R E B. Graner -5- ppa. Cramer Bolzplatz in Pulheim-Sintern GRANER+PARTNER I N G E N I E U R E 07.04.2009 -6- GRANER+PARTNER I N G E N I E U R E BERATUNG GRANER+PARTNER Lichtenweg 15 51465 Bergisch Gladbach Stadt Pulheim Herrn Christoph Brozio Postfach 1345 50241 Pulheim PLANUNG PRÜFUNG FORSCHUNG RAUMAKUSTIK TONTECHNIK BAUPHYSIK SCHALLSCHUTZ VMPA MESSSTELLE NACH DIN 4109 IMMISSIONSSCHUTZ NACH §§ 26, 28 BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZ Lichtenweg 15 51465 Bergisch Gladbach T (02202) 9 36 30- 0 F (02202) 9 36 30-30 Waldstraße 86 04105 Leipzig T (0341) 9 62 84 22 F (0341) 2 25 10 34 vorab per Mail: christoph.brozio@pulheim.de www.graner-ingenieure.de info@graner-ingenieure.de 07.04.2009 sc A8461 sgut0704-1 Dipl.-Ing. Cramer - 12 Bolzplatz in Pulheim-Sintern Schalltechnisches Gutachten Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Brozio, wir beziehen uns auf die Besprechung vom 16.02.2009 und haben nunmehr nach telefonischer Vereinbarung den Bolzplatz soweit nach Süden verschoben, dass auch die Nutzung in der Ruhezeit im Einklang mit den Freizeitlärmrichtlinien möglich ist. Entlang der Nordseite wird eine 2 m hohe Schallschirmkonstruktion als Erdwall / Mauer / bepflanzbare Trogwand erforderlich, um die Werte zu erfüllen. Zu Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen GRANER + PARTNER I N G E N I E U R E • ppa. Heribert Cramer • UNTERNEHMENSFORM: GESELLSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG GESCHÄFTSFÜHRUNG BRIGITTE GRANER BERND GRANER-SOMMER AMTSGERICHT KÖLN HRB 45768