Daten
Kommune
Pulheim
Größe
83 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
06.07.10, 11:04
Aktualisiert
06.07.10, 11:04
Stichworte
Inhalt der Datei
GRANER+PARTNER
I N G E N I E U R E
BERATUNG
PLANUNG
PRÜFUNG
FORSCHUNG
RAUMAKUSTIK
TONTECHNIK
BAUPHYSIK
SCHALLSCHUTZ
VMPA MESSSTELLE NACH DIN 4109
IMMISSIONSSCHUTZ NACH §§ 26, 28
BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZ
Lichtenweg 15
51465 Bergisch Gladbach
T (02202) 9 36 30- 0
F (02202) 9 36 30-30
Waldstraße 86
04105 Leipzig
T (0341) 9 62 84 22
F (0341) 2 25 10 34
www.graner-ingenieure.de
info@graner-ingenieure.de
12.01.2009
sc A8461 sgut0704-1
Dipl.-Ing. Cramer
SCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN
Bolzplatz in Pulheim-Sintern
Projekt:
Untersuchung der Geräuscheinwirkung
durch Nutzung eines Bolzplatzes am Wacholderweg in
Pulheim-Sintern
Auftraggeber:
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Postfach 1345
50241 Pulheim
Projekt-Nr.:
A8461
UNTERNEHMENSFORM: GESELLSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG
GESCHÄFTSFÜHRUNG BRIGITTE GRANER BERND GRANER-SOMMER
AMTSGERICHT KÖLN HRB 45768
- 12
Bolzplatz in Pulheim-Sintern
1.
GRANER+PARTNER
I N G E N I E U R E
07.04.2009
Situation
In Pulheim-Sintern soll an der in Anlage 1 dargestellten Stelle ein Bolzplatz mit den
Abmessungen von ca. 30 x 50 m gebaut werden.
Die im Zusammenhang mit der Nutzung eines Bolzplatzes entstehenden Geräuschimmissionen werden nach der Richtlinie zur Messung, Beurteilung und Verminderung
von Geräuschimmissionen bei Freizeitanlagen (Minblatt vom 23.10.2006 veröffentlicht im Ministerialblatt NRW Nr. 30 vom 28.11.2006) berechnet.
Im nachfolgenden schalltechnischen Gutachten wird untersucht, ob und ggf. unter
welchen Voraussetzungen die Immissionsrichtwerte im Umfeld des Bolzplatzes erfüllt
werden können.
2.
Grundlagen
2.1
Freizeitlärmrichtlinie
In der Freizeitlärmrichtlinie werden die gebietsabhängigen Immissionsrichtwerte
genannt:
IP1 und IP2 in Anlage 1:
reines Wohngebiet
tags, außerhalb der Ruhezeiten:
tags, innerhalb der Ruhezeiten:
nachts (22.00-06.00 Uhr):
50 dB(A)
45 dB(A)
35 dB(A)
Die Immissionsrichtwerte beziehen sich gemäß § 1 Absatz 5 auf folgende
"Zeitblöcke":
Block 1:
tags
an Werktagen
an Sonn- und Feiertagen
06.00-22.00 Uhr
07.00-22.00 Uhr
Block 2:
nachts
an Werktagen
und
an Sonn- und Feiertagen
und
00.00-06.00 Uhr
22.00-24.00 Uhr
00.00-07.00 Uhr
22.00-24.00 Uhr
Block 3:
Ruhezeit
an Werktagen
und
an Sonn- und Feiertagen
06.00-08.00 Uhr
20.00-22.00 Uhr
07.00-09.00 Uhr
13.00-15.00 Uhr
20.00-22.00 Uhr
und
-2-
Bolzplatz in Pulheim-Sintern
2.2
GRANER+PARTNER
I N G E N I E U R E
07.04.2009
Merkblatt Nr. 10 des Landesumweltamtes NRW und VDI 3770
Im Merkblatt Nr. 10 - Geräuschimmissionsprognose von Sport- und Freizeitanlagen wird zu Bolzplätzen ausgeführt, dass die von solchen Anlagen ausgehenden Emissionen sehr unterschiedlich ausfallen und die Ballfangzäune neben dem Verhalten
der meist jugendlichen Nutzer eine hauptsächliche Störquelle darstellen, die aufgrund ihrer Impulshaltigkeit von unbeteiligten Nachbarn als besonders störend
empfunden wird.
Für den Bolzplatz gibt es zwei bestimmende Lärmquellen, zum einen das Geschrei
der Kinder und Jugendlichen beim Spielbetrieb, zum anderen der Aufprall des Balles
auf umgebende Stabgitterzäune oder sonstige leicht anregbare Strukturen.
Der Betrieb auf dem Bolzplatz ist einem Fußballspiel mit unterschiedlicher Spielerzahl
vergleichbar.
Im vorliegenden Fall muss davon ausgegangen werden, dass ein geräuscharmer
Ballfangzaun verwendet wird, mit dem der Ansatz der Schallemissionen von
LwA = 97 dB(A) zugrunde gelegt wird.
3.
Anforderungen
Die Freizeitlärmrichtlinie begrenzt mittels quantitativer Methoden die Geräuschbelastung in der Umgebung von Sportanlagen, hier wird unterschieden zwischen den
normalen Nutzungszeiten tagsüber
und den sogenannten
Ruhezeiten
Die Ruhezeiten sind wie folgt definiert:
Morgenstunden an Werktagen:
Abendstunden an Werktagen:
Morgenstunden an Sonn- und Feiertagen:
Mittagsstunden an Sonn- und Feiertagen:
Abendstunden an Sonn- und Feiertagen:
06.00-08.00 Uhr
20.00-22.00 Uhr
07.00-09.00 Uhr
13.00-15.00 Uhr
20.00-22.00 Uhr
Einzelne, kurzzeitige Geräuschspitzen sollen die Immissionswerte tags um nicht mehr
als 30 dB(A) überschreiten.
-3-
Bolzplatz in Pulheim-Sintern
4.
GRANER+PARTNER
I N G E N I E U R E
07.04.2009
Örtliche Gegebenheiten
Der geplante Bolzplatz entsteht in Pulheim-Sintern östlich vom Wacholderweg an der
in Anlage 1 dargestellten Stelle mit möglichst großem Abstand zu der nördlich
angrenzenden Wohnbebauung / Spielplatz am Wacholderweg. Bei der Berechnung
der Geräuschimmissionen wird eine Nutzung während der Ruhezeiten gewünscht, so
dass im vorliegenden Falle die schärfsten Immissionsrichtwerte von Lr = 45 dB(A) für
die Ruhezeit, z. B. werktags 20.00 – 22.00 Uhr, eingehalten werden.
5.
Emissionspegel
Die durch die Bolzplatznutzungen entstehenden Geräuschimmissionen (vergleichbar
mit einem Fußballspiel) können aufgrund der Verwendung geräuscharmer BallfangGitterzäune, Typ Top der Firma Adronit-Werk GmbH mit einem Schallleistungspegel
von
LwA = 97 dB(A)
berücksichtigt werden.
6.
Prognoseergebnisse
Anlage 1:
Lageplan
Anlage 2:
farbiges Lärmausbreitungsmodell
Hier sind die Geräuscheinwirkungen an den in der Nachbarschaft vorhandenen
Wohnhäusern ablesbar, für 2 repräsentativ ausgesuchte Immissionspunkte wir eine
Einzelfallprüfung durchgeführt, diesbezüglich ergeben sich für IP1 und IP2 die Werte
in Anlage 3.
Anlage 3:
Ergebnis der Einzelfallprüfung für den Werktag innerhalb und
außerhalb der Ruhezeit bzw. für den Sonntag innerhalb und
außerhalb der Ruhezeit.
Als Ergebnis ist festzustellen, dass für alle untersuchten Szenarien der Immissionsrichtwert für die Tageszeit von Lr = 50 dB(A) bei einer fünfstündigen Nutzungszeit bzw. für
die Ruhezeit von Lr = 45 dB(A) gemäß Freizeitlärmrichtlinie unterschritten, also eingehalten werden, wobei eine Schallschutzmaßnahem entlang der Nordseite auf eine
Länge von 40 m vorausgesetzt werden muss (siehe 7.)
-4-
Bolzplatz in Pulheim-Sintern
GRANER+PARTNER
I N G E N I E U R E
07.04.2009
Anlage 4:
Legende zur Ergebnisliste
Anlage 5:
Schallausbreitung gemäß DIN ISO 9613
Anlage 6-8:
Liste der eingestellten Berechnungsparameter
7.
Schallschutzmaßnahmen
7.1
Ballfangzaun
Beim Einsatz eines Ballfangzauns wird die geräuscharme Ausführung vorausgesetzt,
hierfür eigenen sich entsprechende Ballfangzäune, u. a. der Firma
Huck GmbH
35614 Asslar-Berghausen
www.huck.net
7.2
Schallschirmkonstruktion
Entlang der Nordseite des Bolzplatzes wird eine Schallschirmkonstruktion erforderlich,
hierfür kommen Erdwallkonstruktion, Mauerwerkswände oder übereinander stapelbare Pflanztröge in Frage. Die Höhe beträgt 2 m über OK Bolzplatz, die Länge 40 m
entlang der nördlichen Schmalseite. Genauere Festlegungen können im weiteren
Planverfahren hinsichtlich der Ausführung erfolgen.
8.
Zusammenfassung
Im vorliegenden Schalltechnischen Gutachten wurden die Geräuschimmissionen
untersucht, die im Umfeld des Bolzplatzes in Pulheim-Sintern entstehen.
Es zeigt sich, dass der geplante Bolzplatz unter Berücksichtigung der Schallschutzmaßnahmen im Einklang mit den Immissionsschutzvorschriften betrieben werden
kann.
GRANER + PARTNER
I N G E N I E U R E
B. Graner
-5-
ppa. Cramer
Bolzplatz in Pulheim-Sintern
GRANER+PARTNER
I N G E N I E U R E
07.04.2009
-6-
GRANER+PARTNER
I N G E N I E U R E
BERATUNG
GRANER+PARTNER Lichtenweg 15 51465 Bergisch Gladbach
Stadt Pulheim
Herrn Christoph Brozio
Postfach 1345
50241 Pulheim
PLANUNG
PRÜFUNG
FORSCHUNG
RAUMAKUSTIK
TONTECHNIK
BAUPHYSIK
SCHALLSCHUTZ
VMPA MESSSTELLE NACH DIN 4109
IMMISSIONSSCHUTZ NACH §§ 26, 28
BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZ
Lichtenweg 15
51465 Bergisch Gladbach
T (02202) 9 36 30- 0
F (02202) 9 36 30-30
Waldstraße 86
04105 Leipzig
T (0341) 9 62 84 22
F (0341) 2 25 10 34
vorab per Mail:
christoph.brozio@pulheim.de
www.graner-ingenieure.de
info@graner-ingenieure.de
07.04.2009
sc A8461 sgut0704-1
Dipl.-Ing. Cramer
- 12
Bolzplatz in Pulheim-Sintern
Schalltechnisches Gutachten
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Brozio,
wir beziehen uns auf die Besprechung vom 16.02.2009 und haben nunmehr nach telefonischer
Vereinbarung den Bolzplatz soweit nach Süden verschoben, dass auch die Nutzung in der Ruhezeit
im Einklang mit den Freizeitlärmrichtlinien möglich ist.
Entlang der Nordseite wird eine 2 m hohe Schallschirmkonstruktion als Erdwall / Mauer /
bepflanzbare Trogwand erforderlich, um die Werte zu erfüllen.
Zu Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
GRANER + PARTNER
I N G E N I E U R E
• ppa. Heribert Cramer •
UNTERNEHMENSFORM: GESELLSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG
GESCHÄFTSFÜHRUNG BRIGITTE GRANER BERND GRANER-SOMMER
AMTSGERICHT KÖLN HRB 45768