Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
10.11.2009
Erstellt
11.11.09, 06:51
Aktualisiert
11.11.09, 06:51
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 503/2009
Az.:
Amt: - 100 BeschlAusf.: - 100 Datum: 16.09.2009
Beratungsfolge
Rat
Termin
27.10.2009
Rat
10.11.2009
Betrifft:
Bemerkungen
4. Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt
Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 16.09.2009
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Erftstadt beschließt die nachstehende 4. Änderung der Zuständigkeitsordnung
für die Ausschüsse des Rates der Stadt Erftstadt:
§ 9 Abs. 1 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Erftstadt erhält
folgende Fassung:
§9
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
(1)
Der Ausschuss berät
a)
alle Sozial- und Gesundheitsangelegenheiten und die Vereinsförderung seines
Zuständigkeitsbereiches entsprechend den Förderrichtlinien, soweit es sich nicht um
Geschäfte der laufenden Verwaltung oder Angelegenheiten handelt, die dem
Bürgermeister übertragen sind;
b)
alle Angelegenheiten der kommunalen Familienpolitik, soweit es sich nicht um
gesetzliche Aufgaben der Jugendhilfe gemäß den §§ 1 und 2 des Sozialgesetzbuches
VIII handelt
§ 16 wird um folgenden Satz ergänzt.
§ 16
Inkrafttreten
Die 4. Änderung der Zuständigkeitsordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Die 4. Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Erftstadt wird hiermit öffentlich bekannt
gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen dieser
Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht
werden kann, es sei denn,
a)
eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt;
b)
diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden;
c)
der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d)
der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadtund dabei die verletzte
Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Begründung:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 27.10.2009 die Verwaltung beauftragt, die Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates zu ändern. Beantragt wurde, die Zuständigkeit für die
kommunale Familienpolitik dem Ausschuss für Soziales und Gesundheit zu übertragen.
(Dr. Rips)
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