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Beschlussvorlage (4. Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
10.11.2009
Erstellt
11.11.09, 06:51
Aktualisiert
11.11.09, 06:51
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 503/2009 Az.: Amt: - 100 BeschlAusf.: - 100 Datum: 16.09.2009 Beratungsfolge Rat Termin 27.10.2009 Rat 10.11.2009 Betrifft: Bemerkungen 4. Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 16.09.2009 Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Erftstadt beschließt die nachstehende 4. Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Erftstadt: § 9 Abs. 1 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Erftstadt erhält folgende Fassung: §9 Ausschuss für Soziales und Gesundheit (1) Der Ausschuss berät a) alle Sozial- und Gesundheitsangelegenheiten und die Vereinsförderung seines Zuständigkeitsbereiches entsprechend den Förderrichtlinien, soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung oder Angelegenheiten handelt, die dem Bürgermeister übertragen sind; b) alle Angelegenheiten der kommunalen Familienpolitik, soweit es sich nicht um gesetzliche Aufgaben der Jugendhilfe gemäß den §§ 1 und 2 des Sozialgesetzbuches VIII handelt § 16 wird um folgenden Satz ergänzt. § 16 Inkrafttreten Die 4. Änderung der Zuständigkeitsordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Die 4. Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Erftstadt wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt; b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden; c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadtund dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Begründung: Der Rat hat in seiner Sitzung am 27.10.2009 die Verwaltung beauftragt, die Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates zu ändern. Beantragt wurde, die Zuständigkeit für die kommunale Familienpolitik dem Ausschuss für Soziales und Gesundheit zu übertragen. (Dr. Rips) -2-