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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 183/2010)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
12 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
06.07.10, 11:04
Aktualisiert
06.07.10, 11:04
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 183/2010) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 183/2010)

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Inhalt der Datei

III / 26 Herr Batist Tel.: 243 03.05.2010 VERMERK Vermietung des Bistrobereichs im KMZ – „Lachcafe“ Die Nutzungsmöglichkeiten sind mit dem Architekten des Gebäudes besprochen worden. Dieser teilte mit, dass die Räumlichkeiten im EG und UG so geplant wurden, dass nur eine zusammenhängende Nutzung möglich ist. Aus diesem Grund wurden die WC-Anlagen ins Untergeschoss gebaut. Eine Nutzung des Bistrobereichs ist für max. 120 Personen (je 60 unten und oben) vorgesehen. Die Räumlichkeiten sind unabhängig vom kleinen Saal bzw. Dr. Hans Köster-Saal nutzbar. Der Sicherungskasten im Lagerraum dient lediglich dem Bistrobereich und muss somit nicht für die Saaltechniker zugänglich sein. Der Lagerraum war immer für den Bistrobereich konzipiert. Der Architekt teilte mit, dass hinter dem kleinen Saal im Untergeschoss Lagermöglichkeiten für den Saal bestehen. Zu beachten ist jedoch, dass die Lüftungsanlage des kleinen Saals nur über das Bistro erreichbar ist. Hier müsste im Mietvertrag ggfls. vereinbart werden, dass den Saaltechnikern und Wartungspersonal jederzeit Zugang zu der Lüftungsanlage zu gewähren ist. In der Küche sind alle erforderlichen Anschlüsse vorgerichtet. D.h., es ist möglich die von der Mietinteressentin gewünschten Geräte (einen Gastronomieherd, einen Gastronomiebackofen und eine Gastronomiespülmaschine) anzuschließen. Für den Speiseaufzug wird jährlich eine Stillstandswartung durchgeführt. Dieser kann jederzeit in Betrieb genommen werden. Nach Prüfung durch die techn. Abteilung ist es möglich Zwischenzähler für Strom, Gas und Wasser einzubauen. Die Theke im EG ist ohne Kühlung ausgestattet. Ob eine Kühlung nachrüstbar ist, könnte durch den Architekten geklärt werden. Für die Nachrüstung der Küchengeräte und sonstigen noch benötigten Einrichtungsgegenstände könnten möglicherweise Restmittel aus der Baumaßnahme KMZ verwendet werden. Nach Auskunft des zuständigen Sachbearbeiters der techn. Abteilung, werden nach Zahlung aller voraussichtlich noch eingehenden Schlussrechnungen ausreichende Haushaltsmittel in dem entsprechenden Investitionskonto übrig bleiben. Wenn eine Nachrüstung der Küche durch die Stadt erfolgt, wäre zu klären, ob die hierfür erforderlichen Investitionskosten über einen Aufschlag auf die Miete refinanziert werden sollen. Die durch die kaufm. Abteilung ermittelte Kostenmiete ohne Einrichtungsgegenstände beträgt 1.224 €, die Mietinteressentin hat im Rahmen der Verhandlungen eine max. Mietzahlung von 1.300 € angeboten. Durch die Vermietung der Räumlichkeiten könnten zusätzlich zu den Mieteinnahmen seitens der Stadt Betriebskosten (Energiekosten und Kosten für die Glasreinigung) eingespart werden. Die Einsparungen belaufen sich auf ca. 3.000,00 € p.a. 1 In wie weit eine Bewirtschaftung bei Veranstaltungen im kleinen Saal oder Köstersaal durch die künftige Betreiberin des Lachcafes möglich bzw. gewünscht ist, müsste mit dem Kulturamt im Vorfeld abgestimmt werden. gez. Jens Batist Per EMail: Ø – II / 40 Ø – III Ø – 26.1 / Fr. Demers Ø – 26.2 2