Daten
Kommune
Pulheim
Größe
12 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
06.07.10, 11:04
Aktualisiert
06.07.10, 11:04
Stichworte
Inhalt der Datei
III / 26
Herr Batist
Tel.: 243
03.05.2010
VERMERK
Vermietung des Bistrobereichs im KMZ – „Lachcafe“
Die Nutzungsmöglichkeiten sind mit dem Architekten des Gebäudes besprochen worden. Dieser teilte mit, dass
die Räumlichkeiten im EG und UG so geplant wurden, dass nur eine zusammenhängende Nutzung möglich ist.
Aus diesem Grund wurden die WC-Anlagen ins Untergeschoss gebaut. Eine Nutzung des Bistrobereichs ist für
max. 120 Personen (je 60 unten und oben) vorgesehen.
Die Räumlichkeiten sind unabhängig vom kleinen Saal bzw. Dr. Hans Köster-Saal nutzbar.
Der Sicherungskasten im Lagerraum dient lediglich dem Bistrobereich und muss somit nicht für die Saaltechniker
zugänglich sein. Der Lagerraum war immer für den Bistrobereich konzipiert. Der Architekt teilte mit, dass hinter
dem kleinen Saal im Untergeschoss Lagermöglichkeiten für den Saal bestehen.
Zu beachten ist jedoch, dass die Lüftungsanlage des kleinen Saals nur über das Bistro erreichbar ist. Hier müsste
im Mietvertrag ggfls. vereinbart werden, dass den Saaltechnikern und Wartungspersonal jederzeit Zugang zu der
Lüftungsanlage zu gewähren ist.
In der Küche sind alle erforderlichen Anschlüsse vorgerichtet. D.h., es ist möglich die von der Mietinteressentin
gewünschten Geräte (einen Gastronomieherd, einen Gastronomiebackofen und eine Gastronomiespülmaschine)
anzuschließen. Für den Speiseaufzug wird jährlich eine Stillstandswartung durchgeführt. Dieser kann jederzeit in
Betrieb genommen werden.
Nach Prüfung durch die techn. Abteilung ist es möglich Zwischenzähler für Strom, Gas und Wasser einzubauen.
Die Theke im EG ist ohne Kühlung ausgestattet. Ob eine Kühlung nachrüstbar ist, könnte durch den Architekten
geklärt werden.
Für die Nachrüstung der Küchengeräte und sonstigen noch benötigten Einrichtungsgegenstände könnten
möglicherweise Restmittel aus der Baumaßnahme KMZ verwendet werden. Nach Auskunft des zuständigen
Sachbearbeiters der techn. Abteilung, werden nach Zahlung aller voraussichtlich noch eingehenden
Schlussrechnungen ausreichende Haushaltsmittel in dem entsprechenden Investitionskonto übrig bleiben.
Wenn eine Nachrüstung der Küche durch die Stadt erfolgt, wäre zu klären, ob die hierfür erforderlichen
Investitionskosten über einen Aufschlag auf die Miete refinanziert werden sollen.
Die durch die kaufm. Abteilung ermittelte Kostenmiete ohne Einrichtungsgegenstände beträgt 1.224 €, die
Mietinteressentin hat im Rahmen der Verhandlungen eine max. Mietzahlung von 1.300 € angeboten.
Durch die Vermietung der Räumlichkeiten könnten zusätzlich zu den Mieteinnahmen seitens der Stadt
Betriebskosten (Energiekosten und Kosten für die Glasreinigung) eingespart werden. Die Einsparungen belaufen
sich auf ca. 3.000,00 € p.a.
1
In wie weit eine Bewirtschaftung bei Veranstaltungen im kleinen Saal oder Köstersaal durch die künftige
Betreiberin des Lachcafes möglich bzw. gewünscht ist, müsste mit dem Kulturamt im Vorfeld abgestimmt werden.
gez.
Jens Batist
Per EMail:
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Ø – 26.1 / Fr. Demers
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