Daten
Kommune
Pulheim
Größe
19 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
06.07.10, 11:04
Aktualisiert
06.07.10, 11:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau
Rat
III / 26 - Ba
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
24.06.2010
X
06.07.2010
X
Herr Batist
(Verfasser/in)
167/2010
nö. S. TOP
2
09.06.2010
(Datum)
BETREFF:
Baumaßnahmen 2009
- Verwendung eingesparter Haushaltsmittel im Bauunterhalt
- Antrag nach § 24 GO des Fördervereins des Gymnasiums Pulheim
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung / Förderverein Gymnasium Pulheim
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
X
ja
ja
nein
X
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher
Personalkosten) gesamt:
davon:
€
- im Haushalt des laufenden Jahres:
72.390 €
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
€
€
€
ja
X
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
s. Beschlussvorschlag
BESCHLUSSVORSCHLAG:
1. Der Liegenschafts- und Hochbauausschuss beschließt vorbehaltlich der Mittelübertragung
durch den Rat, die eingesparten Bauunterhaltungsmittel aus dem Jahr 2009 wie folgt zu
verwenden:
a) Abweichend vom Grundsatzbeschluss des HFA vom 27.04.2010 für den Umbau des
Möbellagers im UG des Gymnasiums Pulheim als Raum für den Kulturbereich in der
Ganztagsschule (50.000 €)
b) Für die Sanierung des Glasdachs im Foyer der Grundschule Dansweiler (12.000 €)
c)
Für die Erneuerung des Heizkessels in der Erziehungsberatungsstelle (10.390 €)
-1-
2. Der Rat bestätigt die Abweichung vom Grundsatzbeschluss des HFA und nimmt eine
weitere Ermächtigungsübertragung für die bauliche Unterhaltung von Gebäuden mit
Aufwand und Auszahlung in Höhe von 72.390 € in das Haushaltsjahr 2010 zur Kenntnis.
ERLÄUTERUNGEN:
Mit als Anlage 1 beigefügtem Schreiben vom 01.03.2010 beantragt der Förderverein des
Geschwister-Scholl-Gymnasiums, die Mittel, die bei der Sanierung der Toilettenanlage Ost
eingespart wurden, für den Umbau des ehemaligen Möbellagers im UG als Raum für den
Kulturbereich des Ganztags zu verwenden. Darüber hinaus ist hierzu das als Anlage 2 beigefügte
Schreiben vom 05.05.2010 eingegangen.
Hierzu ist aus Sicht der Verwaltung zunächst festzuhalten, dass bei der Sanierung der
Toilettenanlage zwar tatsächlich eine Einsparung gegenüber der Kostenschätzung i.H.v. 350.000 €
realisiert wird, diese wird aber nicht so hoch ausfallen wie vom Förderverein dargestellt. Die
Maßnahme ist noch nicht vollständig schlussgerechnet. Nach Abschluss aller Zahlungen werden
sich voraussichtlich Gesamtkosten i.H.v. 250.000 € ergeben, so dass mit einer Einsparung von rd.
100.000 € gerechnet werden kann.
Diese Mittel stehen jedoch nicht automatisch für andere Zwecke zur Verfügung. Die
Bauunterhaltungsmittel werden in einem Konto verwaltet, aus dem alle beschlossenen
Maßnahmen finanziert werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass manche Maßnahmen auch
teurer werden als ursprünglich angenommen und weitere Maßnahmen kurzfristig durchgeführt
werden müssen, die nicht vorhersehbar waren (z.B. Erneuerung eines Heizkessels). Dies kann nur
aus den eingerichteten Reservemitteln, bzw. (wenn diese nicht ausreichen) durch Einsparungen
bei anderen Maßnahmen finanziert werden.
Darüber hinaus werden aus diesem Konto auch die sog. Kleinreparaturen sowie alle Wartungen
finanziert.
Um zu ermitteln, ob eine Einsparung im Bereich des Bauunterhalts tatsächlich realisiert wurde,
reicht es daher nicht aus eine einzelne Maßnahme zu betrachten. Zunächst muss der
Gesamtsaldo des Kontos Bauunterhalt gebildet werden.
Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass für noch nicht begonnene bzw. noch nicht
abgeschlossene Instandhaltungsmaßnahmen am Jahresende Rückstellungen zu bilden sind und
Mittel für erteilte aber noch nicht abgerechnete Aufträge in das Folgejahr übertragen werden
müssen.
Diese Jahresabschlussbuchungen wurden in Abstimmung mit der Kämmerei zwischenzeitlich
vorgenommen. Hiernach ergibt sich im Saldo eine Ersparnis im Bauunterhalt i.H.v. 144.781 € (s.
Anlage 3).
Nach Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.04.2010 (Vorlage 94/2010) sollen
Einsparungen, die bei den Bauunterhaltungsmitteln erzielt werden, zur Hälfte für Maßnahmen aus
der jeweils beschlossenen Prioritätenliste verwendet werden.
Somit stehen gerundet 72.390 € grundsätzlich zur Verfügung.
Für eine Mittelbereitstellung in 2010 ist eine Ermächtigungsübertragung gem. § 22 I GemHVO
erforderlich.
Unter Berücksichtigung der bereits dem Rat am 16.03.2010 vorgelegten Vorlage zu den
Übertragungen von Ermächtigungen in das Jahr 2010 erhöhen sich die Summen für den
konsumtiven Bereich bei den Aufwendungen um den Betrag von 72.390 € auf insgesamt
1.493.112,65 €.
Bei den Finanzmitteln (konsumtiver Bereich) erhöht sich die Summe der Ermächtigungsübertragungen um 72.390 € auf insgesamt 4.608.607,09 €.
-2-
Der Umbau des ehemaligen Möbellagers im UG des Gymnasiums ist nicht rechtzeitig zum
Haushalt angemeldet worden, insofern ist diese Maßnahme in der beschlossenen Prioritätenliste
nicht enthalten. Die Mittelbereitstellung für diese Maßnahme muss daher abweichend vom
Grundsatzbeschluss des HFA vom 27.04.2010 erfolgen. Das Immobilienmanagement hat hierzu
eine Kostenschätzung angefertigt, diese schließt mit einem Betrag von rd. 50.000 €.
Im Rahmen der Haushaltsberatungen ist eine Prioritätenliste mit den Prioritäten 1 – 4 für die
Verwendung der Bauunterhaltungsmittel beschlossen worden. Finanziert werden konnten nur
Maßnahmen mit der Priorität 1. Insofern würden zunächst die Maßnahmen mit der Priorität 2
aufrücken. Diese sind als Anlage 4 beigefügt. Die Verwaltung empfiehlt, die nach Abzug der
Umbaukosten im Gymnasium verbleibenden Mittel i.H.v. 23.390 € entsprechend des
Beschlussvorschlages zu verwenden.
Vorsorglich weist die Verwaltung darauf hin, dass im Immobilienmanagement zwar grundsätzlich
Personalressourcen für die Maßnahmen verfügbar wären, solange das Projekt „Neubau
Kindergarten im BP 94“ aufgrund der damit aktuell verbundenen Vertragsverhandlungen noch ruht.
Der zuständige Mitarbeiter hat jedoch einen Unfall erlitten. Es ist z.Zt. noch nicht absehbar wie
lange der hierdurch bedingte Ausfall andauern wird. Es kann daher keine Gewähr dafür
übernommen werden, dass der Umbau des Möbellagers noch innerhalb der Sommerferien
durchgeführt wird.
-3-