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Beschlussvorlage (Baumaßnahmen 2009 - Verwendung eingesparter Haushaltsmittel im Bauunterhalt - Antrag nach § 24 GO des Fördervereins des Gymnasiums Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
19 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
06.07.10, 11:04
Aktualisiert
06.07.10, 11:04
Beschlussvorlage (Baumaßnahmen 2009
 - Verwendung eingesparter Haushaltsmittel im Bauunterhalt
 - Antrag nach § 24 GO des Fördervereins des Gymnasiums Pulheim) Beschlussvorlage (Baumaßnahmen 2009
 - Verwendung eingesparter Haushaltsmittel im Bauunterhalt
 - Antrag nach § 24 GO des Fördervereins des Gymnasiums Pulheim) Beschlussvorlage (Baumaßnahmen 2009
 - Verwendung eingesparter Haushaltsmittel im Bauunterhalt
 - Antrag nach § 24 GO des Fördervereins des Gymnasiums Pulheim)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau Rat III / 26 - Ba (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 24.06.2010 X 06.07.2010 X Herr Batist (Verfasser/in) 167/2010 nö. S. TOP 2 09.06.2010 (Datum) BETREFF: Baumaßnahmen 2009 - Verwendung eingesparter Haushaltsmittel im Bauunterhalt - Antrag nach § 24 GO des Fördervereins des Gymnasiums Pulheim VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung / Förderverein Gymnasium Pulheim HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: X ja ja nein X nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: davon: € - im Haushalt des laufenden Jahres: 72.390 € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: € € € ja X nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: s. Beschlussvorschlag BESCHLUSSVORSCHLAG: 1. Der Liegenschafts- und Hochbauausschuss beschließt vorbehaltlich der Mittelübertragung durch den Rat, die eingesparten Bauunterhaltungsmittel aus dem Jahr 2009 wie folgt zu verwenden: a) Abweichend vom Grundsatzbeschluss des HFA vom 27.04.2010 für den Umbau des Möbellagers im UG des Gymnasiums Pulheim als Raum für den Kulturbereich in der Ganztagsschule (50.000 €) b) Für die Sanierung des Glasdachs im Foyer der Grundschule Dansweiler (12.000 €) c) Für die Erneuerung des Heizkessels in der Erziehungsberatungsstelle (10.390 €) -1- 2. Der Rat bestätigt die Abweichung vom Grundsatzbeschluss des HFA und nimmt eine weitere Ermächtigungsübertragung für die bauliche Unterhaltung von Gebäuden mit Aufwand und Auszahlung in Höhe von 72.390 € in das Haushaltsjahr 2010 zur Kenntnis. ERLÄUTERUNGEN: Mit als Anlage 1 beigefügtem Schreiben vom 01.03.2010 beantragt der Förderverein des Geschwister-Scholl-Gymnasiums, die Mittel, die bei der Sanierung der Toilettenanlage Ost eingespart wurden, für den Umbau des ehemaligen Möbellagers im UG als Raum für den Kulturbereich des Ganztags zu verwenden. Darüber hinaus ist hierzu das als Anlage 2 beigefügte Schreiben vom 05.05.2010 eingegangen. Hierzu ist aus Sicht der Verwaltung zunächst festzuhalten, dass bei der Sanierung der Toilettenanlage zwar tatsächlich eine Einsparung gegenüber der Kostenschätzung i.H.v. 350.000 € realisiert wird, diese wird aber nicht so hoch ausfallen wie vom Förderverein dargestellt. Die Maßnahme ist noch nicht vollständig schlussgerechnet. Nach Abschluss aller Zahlungen werden sich voraussichtlich Gesamtkosten i.H.v. 250.000 € ergeben, so dass mit einer Einsparung von rd. 100.000 € gerechnet werden kann. Diese Mittel stehen jedoch nicht automatisch für andere Zwecke zur Verfügung. Die Bauunterhaltungsmittel werden in einem Konto verwaltet, aus dem alle beschlossenen Maßnahmen finanziert werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass manche Maßnahmen auch teurer werden als ursprünglich angenommen und weitere Maßnahmen kurzfristig durchgeführt werden müssen, die nicht vorhersehbar waren (z.B. Erneuerung eines Heizkessels). Dies kann nur aus den eingerichteten Reservemitteln, bzw. (wenn diese nicht ausreichen) durch Einsparungen bei anderen Maßnahmen finanziert werden. Darüber hinaus werden aus diesem Konto auch die sog. Kleinreparaturen sowie alle Wartungen finanziert. Um zu ermitteln, ob eine Einsparung im Bereich des Bauunterhalts tatsächlich realisiert wurde, reicht es daher nicht aus eine einzelne Maßnahme zu betrachten. Zunächst muss der Gesamtsaldo des Kontos Bauunterhalt gebildet werden. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass für noch nicht begonnene bzw. noch nicht abgeschlossene Instandhaltungsmaßnahmen am Jahresende Rückstellungen zu bilden sind und Mittel für erteilte aber noch nicht abgerechnete Aufträge in das Folgejahr übertragen werden müssen. Diese Jahresabschlussbuchungen wurden in Abstimmung mit der Kämmerei zwischenzeitlich vorgenommen. Hiernach ergibt sich im Saldo eine Ersparnis im Bauunterhalt i.H.v. 144.781 € (s. Anlage 3). Nach Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.04.2010 (Vorlage 94/2010) sollen Einsparungen, die bei den Bauunterhaltungsmitteln erzielt werden, zur Hälfte für Maßnahmen aus der jeweils beschlossenen Prioritätenliste verwendet werden. Somit stehen gerundet 72.390 € grundsätzlich zur Verfügung. Für eine Mittelbereitstellung in 2010 ist eine Ermächtigungsübertragung gem. § 22 I GemHVO erforderlich. Unter Berücksichtigung der bereits dem Rat am 16.03.2010 vorgelegten Vorlage zu den Übertragungen von Ermächtigungen in das Jahr 2010 erhöhen sich die Summen für den konsumtiven Bereich bei den Aufwendungen um den Betrag von 72.390 € auf insgesamt 1.493.112,65 €. Bei den Finanzmitteln (konsumtiver Bereich) erhöht sich die Summe der Ermächtigungsübertragungen um 72.390 € auf insgesamt 4.608.607,09 €. -2- Der Umbau des ehemaligen Möbellagers im UG des Gymnasiums ist nicht rechtzeitig zum Haushalt angemeldet worden, insofern ist diese Maßnahme in der beschlossenen Prioritätenliste nicht enthalten. Die Mittelbereitstellung für diese Maßnahme muss daher abweichend vom Grundsatzbeschluss des HFA vom 27.04.2010 erfolgen. Das Immobilienmanagement hat hierzu eine Kostenschätzung angefertigt, diese schließt mit einem Betrag von rd. 50.000 €. Im Rahmen der Haushaltsberatungen ist eine Prioritätenliste mit den Prioritäten 1 – 4 für die Verwendung der Bauunterhaltungsmittel beschlossen worden. Finanziert werden konnten nur Maßnahmen mit der Priorität 1. Insofern würden zunächst die Maßnahmen mit der Priorität 2 aufrücken. Diese sind als Anlage 4 beigefügt. Die Verwaltung empfiehlt, die nach Abzug der Umbaukosten im Gymnasium verbleibenden Mittel i.H.v. 23.390 € entsprechend des Beschlussvorschlages zu verwenden. Vorsorglich weist die Verwaltung darauf hin, dass im Immobilienmanagement zwar grundsätzlich Personalressourcen für die Maßnahmen verfügbar wären, solange das Projekt „Neubau Kindergarten im BP 94“ aufgrund der damit aktuell verbundenen Vertragsverhandlungen noch ruht. Der zuständige Mitarbeiter hat jedoch einen Unfall erlitten. Es ist z.Zt. noch nicht absehbar wie lange der hierdurch bedingte Ausfall andauern wird. Es kann daher keine Gewähr dafür übernommen werden, dass der Umbau des Möbellagers noch innerhalb der Sommerferien durchgeführt wird. -3-