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Beschlussvorlage (Übertragungen von Ermächtigungen nach § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) in das Haushaltsjahr 2010)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
18 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
06.07.10, 11:04
Aktualisiert
06.07.10, 11:04
Beschlussvorlage (Übertragungen von Ermächtigungen nach § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) in das Haushaltsjahr 2010) Beschlussvorlage (Übertragungen von Ermächtigungen nach § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) in das Haushaltsjahr 2010)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Rat III / 20 (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 06.07.2010 X Frau Löbbert (Verfasser/in) 88/2010 1. Ergänzung nö. S. TOP 18.06.2010 (Datum) BETREFF: Übertragungen von Ermächtigungen nach § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) in das Haushaltsjahr 2010 VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: x ja ja Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: nein x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: 365.426,83 € davon: 365.426,83 € - im Haushalt des laufenden Jahres: - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: € € € x ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Rat nimmt die in den Erläuterungen dargestellten Übertragungen von Ermächtigungen für Auszahlungen in das Haushaltsjahr 2010 zur Kenntnis. ERLÄUTERUNGEN: Mit Vorlage Nr. 88/2010 vom 02.03.2010 wurden dem Rat für seine Sitzung am 16.03.2010 die nach § 22 Abs. 1 GemHVO zu übertragenden Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen zur Kenntnis gegeben. Nach vorgenommenen Prüfungen wurde festgestellt, dass dies bei nachstehend aufgeführten Positionen nicht bzw. nicht in voller Höhe geschehen ist. Erstattung von Erschließungsbeiträgen (Vorausleistungen) -1- Der Rat hat in seiner Sitzung am 15.12.2009 mit Vorlage Nr. 574/2009 einer erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung zur Erstattung von Erschließungsbeiträgen (Vorausleistungen) in Höhe von 140.000 € zugestimmt. Diese Erstattungen können erst in 2010 zur Auszahlung gelangen, insoweit ist die Ermächtigung zur außerplanmäßigen Auszahlung in das Haushaltsjahr 2010 zu übertragen. Sanierung Altes Rathaus Pulheim Mit Vorlage Nr. 564/2009 wurde durch den Rat, 15.12.2009 einer weiteren erheblichen überplanmäßigen Auszahlung bei dem Konto „Sanierung Altes Rathaus Pulheim“ (M 26070006.10000.7831000) in Höhe von 52.000 € zugestimmt. Auch diese überplanmäßige Auszahlung ist in das Haushaltsjahr 2010 zu übertragen. Investitionszuschuss an den Pulheimer Bachverband Die Ende des Jahres 2009 verfügbaren Mittel in Höhe von 278.513,76 € wurden lediglich mit einem Teilbetrag von 109.295,40 € übertragen. Der Restbetrag von 169.218,36 € ist noch in das Jahr 2010 zu übertragen. Beschaffung von Fahrzeugen für den Bauhof Die Ende des Jahres 2009 noch zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 98.803,95 € wurden mit einem Teilbetrag von 94.595,48 € in das Haushaltsjahr 2010 übertragen. Der Differenzbetrag von 4.208,47 € ist noch zu übertragen. Eine Finanzierung der weiteren Übertragungen ist durch die nicht zur Auszahlung gelangten Ermächtigungen in 2009 sichergestellt. -2-