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Beschlussvorlage (Genehmigung einer erheblichen überplanmäßigen Auszahlung nach § 83 (2) GO, für die Kanalsanierung Pumpwerk und Stauraumkanäle Unterster Weg)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
15 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
06.07.10, 11:04
Aktualisiert
06.07.10, 11:04
Beschlussvorlage (Genehmigung einer erheblichen überplanmäßigen Auszahlung nach § 83 (2) GO, für die Kanalsanierung Pumpwerk und Stauraumkanäle Unterster Weg) Beschlussvorlage (Genehmigung einer erheblichen überplanmäßigen Auszahlung nach § 83 (2) GO, für die Kanalsanierung Pumpwerk und Stauraumkanäle Unterster Weg)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Rat IV-661-Km Termin 06.07.2010 ö. S. x Frau Kleinschnittger (Verfasser/in) (Amt/Aktenzeichen) 260/2010 nö. S. TOP 10.06.2010 (Datum) BETREFF: Genehmigung einer erheblichen überplanmäßigen Auszahlung nach § 83 (2) GO, für die Kanalsanierung Pumpwerk und Stauraumkanäle Unterster Weg VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: x ja ja Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: nein x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: M 66108302 31.200,00 € davon: 31.200,00 € - im Haushalt des laufenden Jahres: - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: € € € x ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Deckung durch eingesparte Mittel auf dem Sachkonto Erweiterung BP 78 Konto M66109100. BESCHLUSSVORSCHLAG: 1. Der Rat verzichtet auf die Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss. 2. Der Rat stimmt gem. § 83 (2) GO einer erheblichen überplanmäßigen Auszahlung auf das Auftragssachkonto Erweiterung BP 78 in Höhe von 31.200,00 € zu. ERLÄUTERUNGEN: Die Baukosten für die Baumaßnahme Kanalsanierung Pumpwerk und Stauraumkanäle Unterster Weg liegen um ca. 4 % über der Bauauftragssumme von 840.009,37 €. Im Wesentlichen entstanden Mehrkosten aufgrund Unwägbarkeiten im Untergrund. Der Baugrund -1- wurde anders vorgefunden, als es durch die Baugrunduntersuchung anzunehmen war. Trotz der Baugrunduntersuchung vor der Baumaßnahme konnte dies nicht vermieden werden, da die Bodenuntersuchung nur punktuellen Aufschluss über den Baugrund geben kann. Ein weiterer Grund für die Mehrkosten ist die nicht in diesem Umfang geplante Wiederherstellung von Teilen der Gehweganlagen und Entwässerungsrinne der Straße. Die Ingenieurkosten steigen prozentual mit der Bausumme, sodass auch hier Mehrkosten entstehen. Die Summe dieser Mehrkosten beträgt 35.928,17 €. In den Kosten ist der noch streitige Betrag von 2.058,68 € für die Herstellung eines Grundstückanschlusses enthalten. Nach Abzug der noch verfügbaren Mittel von 4.770,42 € ergibt sich eine Unterdeckung der Haushaltsmittel in Höhe von 31.157,72 € -2-