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Beschlussvorlage (Gefahrenabwehr an den Pulheimer Schulen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
16 kB
Datum
07.09.2010
Erstellt
01.09.10, 10:01
Aktualisiert
01.09.10, 10:01
Beschlussvorlage (Gefahrenabwehr an den Pulheimer Schulen) Beschlussvorlage (Gefahrenabwehr an den Pulheimer Schulen)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit II / 40 20 65 (Amt/Aktenzeichen) Termin 07.09.2010 ö. S. X Herr Kuron (Verfasser/in) 349/2010 nö. S. TOP 7 24.08.2010 (Datum) BETREFF: Gefahrenabwehr an den Pulheimer Schulen VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit beauftragt die Verwaltung, a) die Kosten für die Ausstattung der Schulen mit geeigneten Alarmierungsanlagen für den Brandfall und andere Gefahrenlagen zu ermitteln und b) in die Gebäudepläne aller Schulen die Raumbezeichnungen anhand eines einheitlichen Systems einzuarbeiten ERLÄUTERUNGEN: -1- Die tragischen Ereignisse im Zusammenhang mit den Amokfällen auch an deutschen Schulen und anderen Bildungseinrichtungen haben dazu geführt, die vorhandenen Sicherheitsvorkehrungen zu überdenken und Optimierungsmöglichkeiten auszuforschen. Neben dem inzwischen für jede Schule entwickelten Gefahrenabwehrplan besteht die übereinstimmende Einschätzung von Feuerwehr Polizei und Verwaltung, dass neben der Alarmierungsmöglichkeit für den Brandfall eine weitere Vorrichtung für andere Alarmfälle vorhanden sein muss. Die Pulheimer Schulen verfügen zwar alle über gesetzeskonforme Alarmierungsanlagen, allerdings besteht in einigen Fällen derzeit keine Möglichkeit für die empfohlene zusätzliche Alarmierungsmöglichkeit. Die Verwaltung beabsichtigt daher, die technischen Möglichkeiten und deren Kosten zu ermitteln und in die Haushaltsberatungen für 2011 einzubringen. Bei Eintreten einer Notsituation ist es für die Einsatzkräfte der Feuerwehr und der Polizei unbedingt erforderlich, über aktuelle Gebäudepläne mit systematisch bezeichneten Räumen zu verfügen. Das Immobilienmanagement hat mit der Vergabe der Raumbezeichnung bereits begonnen und soll die neuen Gebäudepläne bis Ende 2010 an Polizei, Feuerwehr, Schulen und Fachamt aushändigen. Die entsprechende Beschilderung der Räume von außen und innen wird nach Fertigstellung der Pläne sukzessive abgearbeitet. Es wird abschließend darauf hingewiesen, dass die Sicherheitslage bereits dadurch verbessert wurde, dass alle Schulen über jeweils einheitliche Schließsysteme verfügen. -2-