Daten
Kommune
Pulheim
Größe
16 kB
Datum
07.09.2010
Erstellt
01.09.10, 10:01
Aktualisiert
01.09.10, 10:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit
II / 40 20 65
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
07.09.2010
ö. S.
X
Herr Kuron
(Verfasser/in)
349/2010
nö. S. TOP
7
24.08.2010
(Datum)
BETREFF:
Gefahrenabwehr an den Pulheimer Schulen
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit beauftragt die Verwaltung,
a) die Kosten für die Ausstattung der Schulen mit geeigneten Alarmierungsanlagen für den
Brandfall und andere Gefahrenlagen zu ermitteln und
b) in die Gebäudepläne aller Schulen die Raumbezeichnungen anhand eines einheitlichen
Systems einzuarbeiten
ERLÄUTERUNGEN:
-1-
Die tragischen Ereignisse im Zusammenhang mit den Amokfällen auch an deutschen Schulen und
anderen Bildungseinrichtungen haben dazu geführt, die vorhandenen Sicherheitsvorkehrungen zu
überdenken und Optimierungsmöglichkeiten auszuforschen.
Neben dem inzwischen für jede Schule entwickelten Gefahrenabwehrplan besteht die übereinstimmende Einschätzung von Feuerwehr Polizei und Verwaltung, dass neben der Alarmierungsmöglichkeit für den Brandfall eine weitere Vorrichtung für andere Alarmfälle vorhanden sein muss.
Die Pulheimer Schulen verfügen zwar alle über gesetzeskonforme Alarmierungsanlagen, allerdings besteht in einigen Fällen derzeit keine Möglichkeit für die empfohlene zusätzliche Alarmierungsmöglichkeit. Die Verwaltung beabsichtigt daher, die technischen Möglichkeiten und deren
Kosten zu ermitteln und in die Haushaltsberatungen für 2011 einzubringen.
Bei Eintreten einer Notsituation ist es für die Einsatzkräfte der Feuerwehr und der Polizei unbedingt erforderlich, über aktuelle Gebäudepläne mit systematisch bezeichneten Räumen zu verfügen. Das Immobilienmanagement hat mit der Vergabe der Raumbezeichnung bereits begonnen
und soll die neuen Gebäudepläne bis Ende 2010 an Polizei, Feuerwehr, Schulen und Fachamt
aushändigen.
Die entsprechende Beschilderung der Räume von außen und innen wird nach Fertigstellung der
Pläne sukzessive abgearbeitet.
Es wird abschließend darauf hingewiesen, dass die Sicherheitslage bereits dadurch verbessert
wurde, dass alle Schulen über jeweils einheitliche Schließsysteme verfügen.
-2-