Daten
Kommune
Pulheim
Größe
17 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
09.09.10, 08:49
Aktualisiert
09.09.10, 08:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
III / 20 - gs
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
22.06.2010
06.07.2010
ö. S.
X
X
David Gerhards
(Verfasser/in)
198/2010
nö. S.
TOP
20.05.2010
(Datum)
BETREFF:
Betriebsabrechnung Abfallbeseitigung 2009
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt
1. die anliegende Betriebsabrechnung für den Gebührenhaushalt Abfallentsorgung 2009 und
2. die für das Jahr 2009 festgestellte Unterdeckung von 93.746 € je zur Hälfte als Kostenpositionen in die Gebührenkalkulationen der Abfallentsorgung für die Jahre 2011 und 2012 aufzunehmen.
ERLÄUTERUNGEN:
-1-
Nach Abschluss des Haushaltsjahres 2009 wurde die als Anlage beigefügte Betriebsabrechnung für den Gebührenhaushalt Abfallentsorgung 2009 erstellt. Sollten sich im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten noch Korrekturen - insbesondere bei den Personalkosten durch die Abrechnung von Pensionsrückstellungen auf der Grundlage von Daten der Rheinischen Versorgungskasse - ergeben, werden diese in die Betriebsabrechnung 2011 aufgenommen.
Die Betriebsabrechnung schließt mit einem Kostendeckungsgrad von 98,34 % und einer Unterdeckung von 93.746 € ab.
Jeweils kleinere Abweichungen bei verschieden Aufwands- und Ertragspositionen führen insgesamt zu der
Unterdeckung von 1,66 %.
Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 KAG NW sind Kostenüberdeckungen innerhalb der nächsten drei Jahre auszugleichen;
Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Die Verwaltung schlägt vor, die in der Betriebsabrechnung 2009 ausgewiesene Unterdeckung von 93.746 € je zur Hälfte
als Kostenpositionen in die Gebührenkalkulationen der Abfallentsorgung für die Jahre 2011 und 2012 aufzunehmen.
-2-