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Beschlussvorlage (Betriebsabrechnung Abfallbeseitigung 2009)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
17 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
09.09.10, 08:49
Aktualisiert
09.09.10, 08:49
Beschlussvorlage (Betriebsabrechnung Abfallbeseitigung 2009) Beschlussvorlage (Betriebsabrechnung Abfallbeseitigung 2009)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Haupt- und Finanzausschuss Rat III / 20 - gs (Amt/Aktenzeichen) Termin 22.06.2010 06.07.2010 ö. S. X X David Gerhards (Verfasser/in) 198/2010 nö. S. TOP 20.05.2010 (Datum) BETREFF: Betriebsabrechnung Abfallbeseitigung 2009 VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat beschließt 1. die anliegende Betriebsabrechnung für den Gebührenhaushalt Abfallentsorgung 2009 und 2. die für das Jahr 2009 festgestellte Unterdeckung von 93.746 € je zur Hälfte als Kostenpositionen in die Gebührenkalkulationen der Abfallentsorgung für die Jahre 2011 und 2012 aufzunehmen. ERLÄUTERUNGEN: -1- Nach Abschluss des Haushaltsjahres 2009 wurde die als Anlage beigefügte Betriebsabrechnung für den Gebührenhaushalt Abfallentsorgung 2009 erstellt. Sollten sich im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten noch Korrekturen - insbesondere bei den Personalkosten durch die Abrechnung von Pensionsrückstellungen auf der Grundlage von Daten der Rheinischen Versorgungskasse - ergeben, werden diese in die Betriebsabrechnung 2011 aufgenommen. Die Betriebsabrechnung schließt mit einem Kostendeckungsgrad von 98,34 % und einer Unterdeckung von 93.746 € ab. Jeweils kleinere Abweichungen bei verschieden Aufwands- und Ertragspositionen führen insgesamt zu der Unterdeckung von 1,66 %. Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 KAG NW sind Kostenüberdeckungen innerhalb der nächsten drei Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Die Verwaltung schlägt vor, die in der Betriebsabrechnung 2009 ausgewiesene Unterdeckung von 93.746 € je zur Hälfte als Kostenpositionen in die Gebührenkalkulationen der Abfallentsorgung für die Jahre 2011 und 2012 aufzunehmen. -2-