Daten
Kommune
Pulheim
Größe
16 kB
Datum
11.05.2010
Erstellt
10.09.10, 12:44
Aktualisiert
10.09.10, 12:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
III/70
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
27.04.2010
X
11.05.2010
X
Frau Thur
(Verfasser/in)
140/2010
nö. S. TOP
08.04.2010
(Datum)
BETREFF:
Erweiterung der Regelung für Ehrengräber bzw. Vertragsgräber
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
SPD-Fraktion
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt, den Antrag der SPD- Fraktion,
eine Erweiterung der Regelung für Ehrengräber bzw. Vertragsgräber festzulegen, abzulehnen.
ERLÄUTERUNGEN:
Die SPD- Fraktion bittet mit Schreiben vom 16.03.2010 um die Erweiterung der Regelung für Ehrengräber. Als vorrangiges Beispiel nennt die SPD die Grabstätte des Herrn Dr. Köster auf dem
Friedhof Blumenstrasse in Pulheim. Sie beantragen, dass die Grabstätte des Herrn Dr. Köster zukünftig als Ehrengrab betrachtet wird und durch die Stadt Pulheim gepflegt werden soll.
Um den Sachverhalt verständlich darstellen zu können, bedarf es der Unterscheidung von Ehrengräbern und Vertragsgräbern.
-1-
Laut § 17 Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Pulheim stellt die Stadt Ehrengräber für
verdienstvolle Bürger zur Verfügung. Dies sind Ehrenbürger und Träger des Ehrenringes.
Das Vertragsgrab ist in der Satzung nicht geregelt, da es sich hier um einen öffentlich- rechtlichen
Vertrag zwischen der Stadt und einer Privatperson handelt. Die Stadt kauft ein Grundstück von
einer Privatperson, zu einem günstigeren Kaufpreis. Als Vertragsgegenleistung pflegt die Stadt
Pulheim nach dem Ableben die Grabstätte für den vorher vertraglich festgesetzten Zeitraum.
So auch die Vereinbarung mit Herrn Dr. Köster. Dieser hat der Stadt Pulheim zur Errichtung des
jetzigen Dr. Köster Saals einen größeren Teilbetrag überlassen. Als Gegenleistung wurde mit der
Stadt Pulheim die Pflege der Grabstätte auf dem Friedhof Blumenstrasse bis zum 01.08.2006 vertraglich vereinbart.
Aus Sicht der Friedhofsverwaltung handelt es sich bei der Grabstätte des Herrn Dr. Köster, wie bei
anderen Grabstätten um ein Vertragsgrab, welches nach Ablauf der vertraglichen Nutzungszeit
aufgelöst werden sollte. Die Benennung des Saales nach Herrn Dr. Köster ist, wie die SPD- Fraktion feststellt, bereits eine außergewöhnliche Ehrung.
Die Friedhofs- und Bestattungssatzung auf Grund dieses Einzelfalles zu ändern wird somit von der
Friedhofsverwaltung als nicht sinnvoll angesehen. Außerdem könnten sich andere wohlwollende
Spender durch eine solche Sonderbehandlung benachteiligt fühlen.
-2-