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Beschlussvorlage (Erweiterung der Regelung für Ehrengräber bzw. Vertragsgräber)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
16 kB
Datum
11.05.2010
Erstellt
10.09.10, 12:44
Aktualisiert
10.09.10, 12:44
Beschlussvorlage (Erweiterung der Regelung für Ehrengräber bzw. Vertragsgräber) Beschlussvorlage (Erweiterung der Regelung für Ehrengräber bzw. Vertragsgräber)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Haupt- und Finanzausschuss Rat III/70 (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 27.04.2010 X 11.05.2010 X Frau Thur (Verfasser/in) 140/2010 nö. S. TOP 08.04.2010 (Datum) BETREFF: Erweiterung der Regelung für Ehrengräber bzw. Vertragsgräber VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: SPD-Fraktion HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt, den Antrag der SPD- Fraktion, eine Erweiterung der Regelung für Ehrengräber bzw. Vertragsgräber festzulegen, abzulehnen. ERLÄUTERUNGEN: Die SPD- Fraktion bittet mit Schreiben vom 16.03.2010 um die Erweiterung der Regelung für Ehrengräber. Als vorrangiges Beispiel nennt die SPD die Grabstätte des Herrn Dr. Köster auf dem Friedhof Blumenstrasse in Pulheim. Sie beantragen, dass die Grabstätte des Herrn Dr. Köster zukünftig als Ehrengrab betrachtet wird und durch die Stadt Pulheim gepflegt werden soll. Um den Sachverhalt verständlich darstellen zu können, bedarf es der Unterscheidung von Ehrengräbern und Vertragsgräbern. -1- Laut § 17 Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Pulheim stellt die Stadt Ehrengräber für verdienstvolle Bürger zur Verfügung. Dies sind Ehrenbürger und Träger des Ehrenringes. Das Vertragsgrab ist in der Satzung nicht geregelt, da es sich hier um einen öffentlich- rechtlichen Vertrag zwischen der Stadt und einer Privatperson handelt. Die Stadt kauft ein Grundstück von einer Privatperson, zu einem günstigeren Kaufpreis. Als Vertragsgegenleistung pflegt die Stadt Pulheim nach dem Ableben die Grabstätte für den vorher vertraglich festgesetzten Zeitraum. So auch die Vereinbarung mit Herrn Dr. Köster. Dieser hat der Stadt Pulheim zur Errichtung des jetzigen Dr. Köster Saals einen größeren Teilbetrag überlassen. Als Gegenleistung wurde mit der Stadt Pulheim die Pflege der Grabstätte auf dem Friedhof Blumenstrasse bis zum 01.08.2006 vertraglich vereinbart. Aus Sicht der Friedhofsverwaltung handelt es sich bei der Grabstätte des Herrn Dr. Köster, wie bei anderen Grabstätten um ein Vertragsgrab, welches nach Ablauf der vertraglichen Nutzungszeit aufgelöst werden sollte. Die Benennung des Saales nach Herrn Dr. Köster ist, wie die SPD- Fraktion feststellt, bereits eine außergewöhnliche Ehrung. Die Friedhofs- und Bestattungssatzung auf Grund dieses Einzelfalles zu ändern wird somit von der Friedhofsverwaltung als nicht sinnvoll angesehen. Außerdem könnten sich andere wohlwollende Spender durch eine solche Sonderbehandlung benachteiligt fühlen. -2-