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Beschlussvorlage (Straßenbaumaßnahme "Am Theuspfad" in Sinnersdorf Hier: Bürgerantrag gemäß § 24 GO NW, Antrag des Herrn Werner Kauth)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
16 kB
Datum
27.04.2010
Erstellt
10.09.10, 12:44
Aktualisiert
10.09.10, 12:44
Beschlussvorlage (Straßenbaumaßnahme "Am Theuspfad" in Sinnersdorf
Hier: Bürgerantrag gemäß § 24 GO NW, Antrag des Herrn Werner Kauth) Beschlussvorlage (Straßenbaumaßnahme "Am Theuspfad" in Sinnersdorf
Hier: Bürgerantrag gemäß § 24 GO NW, Antrag des Herrn Werner Kauth)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Ausschuss für Tiefbau und Verkehr Haupt- und Finanzausschuss II/320 (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 21.04.2010 X 27.04.2010 X Frau Hausmann (Verfasser/in) 138/2010 nö. S. TOP 7 07.04.2010 (Datum) BETREFF: Straßenbaumaßnahme "Am Theuspfad" in Sinnersdorf Hier: Bürgerantrag gemäß § 24 GO NW, Antrag des Herrn Werner Kauth VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Herr Kauth HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: 1. Der Tiefbau- und Verkehrsausschuss beschließt, den Planungsauftrag nicht um den Bereich von der Straße „Am Zehnthof“ bis zur „Kölner Straße“ zu erweitern. 2. Der HFA lehnt die Anregung ab. ERLÄUTERUNGEN: Der Tiefbau- und Verkehrsausschuß beschloss in seiner Sitzung vom 18.11.2010 (Vorlage 497/2009), den Antrag nach § 24 GO NW, die in der Sitzung des TVA am 16.09.2009 vorgestellten Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in Sinnersdorf um den Teilabschnitt der Straße „ Am Theuspfad“ zwischen Kesselsgasse und „Am Zehnthof“ sowie die Kesselsgasse zwi-1- schen „ Am Theuspfad“ und Kölner Straße zu erweitern, bis zur Beurteilung durch die verkehrslenkenden Behörden zurückzustellen. Herr Kauth macht u.a. geltend, dass der aus Richtung der Straße „Am Zehnthof“ durch „Am Theuspfad“ und Kesselsgasse zur Kölner Straße fließende Verkehr dem Gegenverkehr nicht ausweichen kann und in der Kurve „Am Theuspfad“-Kesselsgasse in eine Unfallsituation gebracht wird, da in diesem Bereich in der Kesselsgasse Richtung Kölner Straße parkende Fahrzeuge festzustellen seien. Nach Feststellung der verkehrslenkenden Behörden anlässlich der Bereisung vom Januar 2010 ist die zur Zeit bestehende Beschilderung und Fahrbahnmarkierung im fraglichen Bereich „Am Theuspfad“ / Kesselsgasse ausreichend. Im Einmündungsbereich „Am Zehnthof“ / „Am Theuspfad“ ist das Parken aufgrund diverser Zufahrten überwiegend nicht statthaft. Als Grundstücksgrenze „Am Theuspfad Nr. 1/1a“ bis zur Einmündung Kesselsgasse und ab Hausnummer 36 bis zur Einmündung Kölner Straße besteht absolutes Haltverbot (Zeichen 283 StVO). Gegenüber der Einmündung Theuspfad/Kesselsgasse besteht eine „Zick-Zack-Linie“ (Grenzmarkierung Zeichen 299) und ab Hausnummer 29 fortlaufend bis zur Kölner Straße ein eingeschränktes Haltverbot (Zeichen 286 StVO). Ordnungswidrige Parkvorgänge können im Bedarfsfall verstärkt durch den Verkehrsaußendienst des Ordnungsamtes kontrolliert werden. Eine Erweiterung des Planungsauftrages ist nicht erforderlich. Herpel Beigeordneter Schüngel Amtsleiter -2- Hausmann Verfasser/in