Daten
Kommune
Pulheim
Größe
16 kB
Datum
27.04.2010
Erstellt
10.09.10, 12:44
Aktualisiert
10.09.10, 12:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
Haupt- und Finanzausschuss
II/320
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
21.04.2010
X
27.04.2010
X
Frau Hausmann
(Verfasser/in)
138/2010
nö. S. TOP
7
07.04.2010
(Datum)
BETREFF:
Straßenbaumaßnahme "Am Theuspfad" in Sinnersdorf
Hier: Bürgerantrag gemäß § 24 GO NW, Antrag des Herrn Werner Kauth
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Herr Kauth
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
1. Der Tiefbau- und Verkehrsausschuss beschließt, den Planungsauftrag nicht um den Bereich von der Straße „Am Zehnthof“ bis zur „Kölner Straße“ zu erweitern.
2. Der HFA lehnt die Anregung ab.
ERLÄUTERUNGEN:
Der Tiefbau- und Verkehrsausschuß beschloss in seiner Sitzung vom 18.11.2010 (Vorlage
497/2009), den Antrag nach § 24 GO NW, die in der Sitzung des TVA am 16.09.2009 vorgestellten
Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in Sinnersdorf um den Teilabschnitt der
Straße „ Am Theuspfad“ zwischen Kesselsgasse und „Am Zehnthof“ sowie die Kesselsgasse zwi-1-
schen „ Am Theuspfad“ und Kölner Straße zu erweitern, bis zur Beurteilung durch die verkehrslenkenden Behörden zurückzustellen.
Herr Kauth macht u.a. geltend, dass der aus Richtung der Straße „Am Zehnthof“ durch „Am
Theuspfad“ und Kesselsgasse zur Kölner Straße fließende Verkehr dem Gegenverkehr nicht ausweichen kann und in der Kurve „Am Theuspfad“-Kesselsgasse in eine Unfallsituation gebracht
wird, da in diesem Bereich in der Kesselsgasse Richtung Kölner Straße parkende Fahrzeuge festzustellen seien.
Nach Feststellung der verkehrslenkenden Behörden anlässlich der Bereisung vom Januar 2010 ist
die zur Zeit bestehende Beschilderung und Fahrbahnmarkierung im fraglichen Bereich „Am
Theuspfad“ / Kesselsgasse ausreichend.
Im Einmündungsbereich „Am Zehnthof“ / „Am Theuspfad“ ist das Parken aufgrund diverser Zufahrten überwiegend nicht statthaft.
Als Grundstücksgrenze „Am Theuspfad Nr. 1/1a“ bis zur Einmündung Kesselsgasse und ab Hausnummer 36 bis zur Einmündung Kölner Straße besteht absolutes Haltverbot (Zeichen 283 StVO).
Gegenüber der Einmündung Theuspfad/Kesselsgasse besteht eine „Zick-Zack-Linie“ (Grenzmarkierung Zeichen 299) und ab Hausnummer 29 fortlaufend bis zur Kölner Straße ein eingeschränktes Haltverbot (Zeichen 286 StVO).
Ordnungswidrige Parkvorgänge können im Bedarfsfall verstärkt durch den Verkehrsaußendienst
des Ordnungsamtes kontrolliert werden.
Eine Erweiterung des Planungsauftrages ist nicht erforderlich.
Herpel
Beigeordneter
Schüngel
Amtsleiter
-2-
Hausmann
Verfasser/in