Daten
Kommune
Pulheim
Größe
149 kB
Datum
27.04.2010
Erstellt
10.09.10, 12:44
Aktualisiert
10.09.10, 12:44
Stichworte
Inhalt der Datei
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SPD FRAKTION
DER FRAKTIONSVORSITZENDE
IM RAT DER
StADT PULHEIM
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,/I.
SPD-Fraktion • Alte Kölner Straße 26 • 50259 Pulheim
Dipl.-Kfm. Dierk Timm
Rathaus, Alte Kölner Str. 26
P.1\} (/r;;
50259 Pulheim
Herrn Bürgermeister
Frank Keppeler
Stadt Pulheim
.8ekr~t~ri~t
BOrgermel8ter -
im Haus
Telefon:
+492238 808-216
Fax:
+492238808-151
E-Mail:
Internet:
spdfraktion@pulheim.de
www.spd-pulheim.de
Pulheim, 16. März 2010
Gesplittete Abwassergebühr bei WEG-Eigentum
Sehr geehrter
Herr Bürgermeister,
vor einiger Zeit ist das Stadtgebiet überflogen und fotografiert worden, um die
ges~plit~~te Abwassergebühr
einführen zu können. Diese Luftbildaufnahmen
sind
von el'nem externen Unternehmen ausgewertet worden. Nach unseren Infor- mation'en ist für die Auswertung der Flächen, die im WEG-Eigentum stehen,
. seinerzeit zusätzliches Geld an den beauftragten Unternehmer gezahlt worden.
Auch ist innerhalb der Verwaltung eine zusätzliche Planstelle geschaffen worden,
um den zusätzlichen Aufwand durch die gesplittete Abwassergebühr
zu
bewältigen.
Nunmehr erreichen uns Anfragen und Beschwerden von Bürgerinnen und
Bürgern, dass eine Aufteilung auf die jeweiligen Teileigentümer
nicht erfdlgt,
sondern diese als Gesamtschuldner
in Haftung genommen werden. RechtUch ist
dieses Verfahren nicht zu beanstanden, da die Gebührenschuldner auch
Gesamtschuldner
sind. Allerdings stellt sich unseres Erachtensdie
Frage der
BürgerfreundHchkeit,
zumaldieses
Problem im Vorfeld von der Verwaltung
gesehen wurde und auch sowohl bei der Beauftragung der Fremdfirma als auch
bei der Personalausstattung
in der Stadtverwaltung
berücksichtigt
wurde.
Wir .stellen deshalb folgende
Fragen:
1. Wie viele Flächen stehen im WEG-Eigentum?
2. Wie viele dieser Flächen sind nach den tatsächlichen
hältnissen aufgeteilt?
Teileigentumsver-
3. Bei wie vielen Flächen wird die Gesamtschuldnerhaftungin
genommen?
Anspruch
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4. Wie viele Beschwerdefälle sind bei der Verwaltung bekannt?
5. Gibt es Klagen? Wenn ja, wie viele?
6. Wie beabsichtigt der Bürgermeister eine bürgerfreundliche Lösung zu erzielen?
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, wir bitten die Fragen in der nächsten Sitzung
des HFA zu beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Dierk Timm