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Mitteilungsvorlage (Anlage zur Mitteilungsvorlage 108/2010)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
149 kB
Datum
27.04.2010
Erstellt
10.09.10, 12:44
Aktualisiert
10.09.10, 12:44
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Inhalt der Datei

--------------------------------------------------------- SPD FRAKTION DER FRAKTIONSVORSITZENDE IM RAT DER StADT PULHEIM tb) rt' €lS ,/I. SPD-Fraktion • Alte Kölner Straße 26 • 50259 Pulheim Dipl.-Kfm. Dierk Timm Rathaus, Alte Kölner Str. 26 P.1\} (/r;; 50259 Pulheim Herrn Bürgermeister Frank Keppeler Stadt Pulheim .8ekr~t~ri~t BOrgermel8ter - im Haus Telefon: +492238 808-216 Fax: +492238808-151 E-Mail: Internet: spdfraktion@pulheim.de www.spd-pulheim.de Pulheim, 16. März 2010 Gesplittete Abwassergebühr bei WEG-Eigentum Sehr geehrter Herr Bürgermeister, vor einiger Zeit ist das Stadtgebiet überflogen und fotografiert worden, um die ges~plit~~te Abwassergebühr einführen zu können. Diese Luftbildaufnahmen sind von el'nem externen Unternehmen ausgewertet worden. Nach unseren Infor- mation'en ist für die Auswertung der Flächen, die im WEG-Eigentum stehen, . seinerzeit zusätzliches Geld an den beauftragten Unternehmer gezahlt worden. Auch ist innerhalb der Verwaltung eine zusätzliche Planstelle geschaffen worden, um den zusätzlichen Aufwand durch die gesplittete Abwassergebühr zu bewältigen. Nunmehr erreichen uns Anfragen und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, dass eine Aufteilung auf die jeweiligen Teileigentümer nicht erfdlgt, sondern diese als Gesamtschuldner in Haftung genommen werden. RechtUch ist dieses Verfahren nicht zu beanstanden, da die Gebührenschuldner auch Gesamtschuldner sind. Allerdings stellt sich unseres Erachtensdie Frage der BürgerfreundHchkeit, zumaldieses Problem im Vorfeld von der Verwaltung gesehen wurde und auch sowohl bei der Beauftragung der Fremdfirma als auch bei der Personalausstattung in der Stadtverwaltung berücksichtigt wurde. Wir .stellen deshalb folgende Fragen: 1. Wie viele Flächen stehen im WEG-Eigentum? 2. Wie viele dieser Flächen sind nach den tatsächlichen hältnissen aufgeteilt? Teileigentumsver- 3. Bei wie vielen Flächen wird die Gesamtschuldnerhaftungin genommen? Anspruch _ ~ l 001 ".,.--, - 2- 4. Wie viele Beschwerdefälle sind bei der Verwaltung bekannt? 5. Gibt es Klagen? Wenn ja, wie viele? 6. Wie beabsichtigt der Bürgermeister eine bürgerfreundliche Lösung zu erzielen? Sehr geehrter Herr Bürgermeister, wir bitten die Fragen in der nächsten Sitzung des HFA zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen Dierk Timm