Daten
Kommune
Pulheim
Größe
17 kB
Datum
11.05.2010
Erstellt
10.09.10, 12:44
Aktualisiert
10.09.10, 12:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
III / 70
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
27.04.2010
X
11.05.2010
X
Frau Thur
(Verfasser/in)
96/2010
nö. S. TOP
01.04.2010
(Datum)
BETREFF:
Pflegefreie Grabstätten
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
X
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt, auf dem Friedhof Brauweiler ab
dem 01.01.2011 ein pflegefreies Grabfeld anzubieten und damit die Friedhofs- und Bestattungssatzung diesbezüglich zu ändern.
ERLÄUTERUNGEN:
Auf Grund vermehrter Nachfrage sowohl der Bevölkerung, als auch durch ortsansässigen Bestattungsinstitute empfiehlt die Friedhofsverwaltung diese Art der Grabstätten anzubieten. Die pflegefreien Grabstätten entbinden Angehörige und Nutzungsberechtigte von jeglicher Pflegeverpflichtung. Die Gestaltung und Pflege obliegt der Friedhofsverwaltung. Es wird den Nutzungsberechtigten allerdings die Möglichkeit gegeben, innerhalb einer vorgegebenen Fläche von ca. 1 m² die
Grabstätte nach eigenen Wünschen zu gestalten (ausgenommen Bepflanzung von Bäumen und
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Sträuchern), wobei ein Grabstein Pflicht ist. Hierbei wird ein Raummaß der Grabsteine bei Urnengräbern von 30 x 30 cm und bei Erdbestattungen 40 x 40 cm und eine Höhe von 130 cm in der
Satzung vorgegeben. Sollten sich die Nutzungsberechtigten gegen die eigene Bepflanzung entscheiden, wird dieser Teil der Grabstätte entweder mit Rindenmulch oder Lava bedeckt und durch
Mitarbeiter der Stadt Pulheim gepflegt.
Zu den Kosten ist zu sagen, dass die Deckung durch das Budget des Bauhofes sicher gestellt ist.
Eine Kalkulation wurde seitens des Bauhofes in Verbindung mit der Friedhofsverwaltung erstellt
und letztlich mit der Kämmerei besprochen und geprüft. Hierbei wurde die Kalkulation des Jahres
2010 zu Grunde gelegt, da für 2011 noch keine Kalkulation vorliegt.
Die Gebühren für ein pflegefreies Urnenwahlgrab betragen demnach für eine Nutzungszeit von 20
Jahren in etwa 1.751 € (normales UWG: 1.166 €) und für ein Sargwahlgrab in etwa 2.142 € (normales SWG: 1.316 €). Aufgrund der jährlichen Feststellungen in den Betriebsabrechnungen und
veränderlicher Fallzahlenprognosen können sich noch Veränderungen der Gebührensätze nach
oben oder unten ergeben.
Die Gebührensatzung wird seitens der Kämmerei in Bezug auf dieses pflegefreie Grabfeld angepasst. In der Anlage befindet sich eine Auflistung der Änderungen für die Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Pulheim.
Fazit:
Da eine deutliche Veränderung in der Bestattungskultur zu erkennen ist und die Menschen
auf Grund verschiedener Gegebenheiten die Grabstätten nicht pflegen können oder wollen,
sollte diese Art der Grabstätten auch in Pulheim eingeführt werden. Angehörige sollten von
der Verpflichtung „Ein Grab pflegen zu müssen“ entlastet und in der Möglichkeit bei Bedarf
„Etwas am Grab machen zu können“ unterstützt werden.
Zur Überprüfung der Nachfrage wird die Anlage eines pflegefreien Grabfeldes erstmals auf
dem Friedhof Brauweiler vorgeschlagen. Dort besteht die größte Nachfrage seitens der Bevölkerung, die Bitte des ortsansässigen Bestatters Herr Schieffer und der Steinmetzmeisterin Frau Biermann. Ein weiterer Grund ist die örtliche Gegebenheit, da auf dem Brauweiler
Friedhof genügend Platz und die Möglichkeit der Erweiterung dieses pflegefreien Grabfeldes gegeben ist. Erst nach der dortigen Testphase wird sich herausstellen, ob die Friedhofsverwaltung der Stadt Pulheim diese Art von Grabstätten auf anderen Friedhöfen des
Stadtgebietes anbieten soll.
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